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NIEDERLAUSITZ aktuell

Cottbuser Stadtpromenade vor dem Verkauf? Verhandlungen mit neuem Interessenten

17:07 Uhr | 29. September 2021
Innenstadtbrache: Stadtpromenade vor dem Verkauf? Cottbus führt Verhandlungen

Innenstadtbrache: Stadtpromenade vor dem Verkauf? Cottbus führt Verhandlungen

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In der bisher endlosen Geschichte um die Brache in der Cottbuser Innenstadt scheint ein neues Kapitel zu beginnen, denn der Investor verzichtet auf die Bebauung des Areals. Das hat der Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch in der heutigen Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt.  Vom Eigentümer, der EKZ GmbH um Herrn Becker, ist ihm demnach ein entsprechendes Schreiben zugestellt worden. Konkret heißt es darin „Hiermit erklären wir den Verzicht auf Inanspruchnahme der gültigen Baugenehmigung 01809-015. Das geplante Bauvorhaben – Neubau Einkaufszentrum – (EKZ) Stadtpromenade Cottbus setzen wir nicht um“. Zu Gesprächen über das Grundstück kam ein neuer Partner an Bord, die niederländische Ten Brinke Group, die laut Oberbürgermeister glaubhaft vermitteln konnte, das Grundstück kaufen und entsprechend des Bebauungsplans entwickeln zu wollen. Dazu sollen jetzt Verhandlungen geführt und bis Ende des Jahres eine entsprechende Absichtserklärung unterschrieben werden. Bei postivem Verlauf will Kelch bis Ende März 2022 einen städtebaulichen Vertrag abschließen lassen, der die Realisierung und die Sicherung der Realisierung des Vorhabens formell und rechtssicher regelt. In den nächsten Schritten will Kelch zudem die  aktuelle Statik sowie die daraus resultierende Standsicherheit benachbarter Gebäude des Grundtsücks prüfen lassen.

Auszug aus der Rede von OB Holger Kelch:

Ich möchte Sie heute über den Verfahrensstand in Sachen Bebauung der Stadtpromenade informieren, und ich werde das ausführlich tun. Vor der Sommerpause hatte ich Sie darüber informiert, welche weitere Festlegungen ich zur Umsetzung des Vorhabens veranlassen werde. In der Juni-Sitzung hatte ich in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass ich mit Schreiben vom 09.06.2021 die Geschäftsführer der EKZ GmbH darum gebeten hatte, eine Erklärung zur Ausnutzung der ihnen erteilten Baugenehmigung zu geben. Zur Sitzung im Juni lag eine Antwort diesbezüglich noch nicht vor. Unter dem Datum 13.07.2021 erhielt ich diesbezüglich folgende Mitteilung:

„Hiermit erklären wir den Verzicht auf Inanspruchnahme der gültigen Baugenehmigung 01809-015. Das geplante Bauvorhaben – Neubau Einkaufszentrum – (EKZ) Stadtpromenade Cottbus setzen wir nicht um“ Gezeichnet jeweils die Geschäftsführer Herr René Becker, Herr Andreas Haas sowie Herr Andreas Lübke

Damit ist klargestellt, dass die jetzt vorliegende und noch gültige Baugenehmigung durch die EKZ GmbH nicht vollzogen wird. Für mich war dies ein weiterer Anlass dafür, nunmehr die Verfahrensschritte einzuleiten, die geeignet sind, einen Bescheid zu einem Baugebot zu erlassen. Dieses Verfahren ist förmlich mit Zustellung eines Schreibens an die drei Geschäftsführer mit Datum vom 17.09.2021 eröffnet. In diesem Schreiben sind die Gründe der Stadt dargelegt, die zur Einleitung eines derartigen Verfahrens geführt haben. Das Verfahren selbst erfordert nunmehr, dass zunächst die beteiligten Parteien den Sachverhalt erörtern. Maßgeblicher Gegenstand der Erörterung wird sein, ob es möglicherweise gewichtige Gründe gibt, die gegen ein Baugebot sprechen.Auch wenn die Erklärung der Geschäftsführer der EKZ GmbH zur Nichtausübung der Baugenehmigung keine Begründung enthielt, so ist doch vermittelt worden, dass es wohl wirtschaftliche Gründe seien, die ihnen die Ausnutzung der Baugenehmigung verwehren würden. Um dies sachgerecht aufzuklären, ist in dem Schreiben die EKZ GmbH nunmehr gebeten worden, innerhalb eines Monats zunächst ihrerseits darzulegen, aus welchen Gründen ihnen die Umsetzung der Baugenehmigung nicht möglich erscheint. In einem weiteren Monat wird dann die Verwaltung diese Gründe prüfen und hierbei zu Grunde legen, inwieweit der Bebauungsplan für einen zuverlässigen Dritten geeignet ist, auf der Grundlage dieses Plans ein Bauvorhaben zu realisieren, welches wirtschaftlich für diesen auch zumutbar wäre.

Neben dieser objektiven Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit wird sodann die Frage der subjektiven Zumutbarkeit bezogen auf die konkrete GmbH zu erörtern sein. Hierzu ist ein Termin für den 11.11.2021 anberaumt worden.

Gleichfalls mit diesem Schreiben ist die EKZ GmbH darauf hingewiesen worden, dass sie nunmehr zudem verpflichtet ist, den Nachweis zur Statik der verbliebenen baulichen Anlagen derart vorzulegen, dass sich aus diesem ergibt, dass eine Gefährdung der Standsicherheit der Nachbargebäude nicht zu befürchten ist. Auch hierzu ist die GmbH seit mehreren Monaten in Verzug. Sollte in diesem separaten Verwaltungsverfahren nicht in den dort genannten Fristen eine entsprechende Erklärung eines zugelassenen Prüfingenieurs zu diesen Fragen erfolgen, beabsichtige ich dies ggf. durch Beauftragung Dritter selbst klären zu lassen. Diese Frage der Standsicherheit ist aus meiner Sicht von hoher Bedeutung. Zwar sind mir Formulierungen Unbeteiligter in Erinnerung, die meinen, dass die Anlage noch weitere 100 Jahre steht, oder das man einen Panzer auf die Deckenelemente stellen könne, doch habe ich bisher weder einen Mitarbeiter der Verwaltung noch einen Dritten gefunden, der mir dies amtlich bestätigen kann. Richtig ist in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass, so wie diese bauliche Anlage jetzt dasteht, sie statisch nie berechnet wurde.

Ein weiteres Thema, das in diesem Schreiben thematisiert worden ist, betrifft die Frage, inwieweit und in welchem Umfang die Stadt davon ausgehen muss, dass es sich bei den Materialien, die sich auf dem Baugrundstück befinden, um Abfall handelt. Selbst einem geneigten Betrachter offenbart sich, dass ein Gebäude nicht mehr existiert und eine sinnvolle Verwendung der Materialien nicht stattfindet. Dies einhergehend mit der Erklärung zur Nichtausübung der Baugenehmigung lässt objektiv den Schluss zu, dass man sich wie bereits in den letzten Jahren offenkundig sich dieser Materialien entledigen möchte bzw. durch Nichtverbringung an dem Standort entledigt hat.

Auch dies werde ich nicht länger dulden.Daher ist das Umweltamt von mir beauftragt worden, entsprechende Untersuchungen anzustellen. Hier schließt sich jedoch der Kreis zu den Fragen der statischen Betrachtung der Anlage. Es ist derzeit kein Mitarbeiter, auch kein sachkundiger Mitarbeiter meines Baudezernates bereit, diese baulichen Anlagen insbesondere im Untergeschoss zu betreten. Und ich schicke auch keinen rein, ohne eine Gefährdung seiner Gesundheit ausschließen zu können. Es kann in diesem Zusammenhang eine Situation eintreten, dass wenn die EKZ GmbH die geforderten Maßnahmen nicht umsetzt, die Stadt z.B. bei einer Ersatzvornahme in Vorleistung geht. Wir würden jedoch dann, wie bei vergleichbaren Objekten unsere Forderungen als so genannte Sicherungshypothek in den jeweiligen Grundbüchern sichern und einer Verwertung zuführen.

Plan: Drei Verfahrensschritte eingeleitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

dies vorangestellt, darf ich Ihnen aber gleichzeitig mitteilen, dass es mir immer wichtig war und ist, die Gespräche mit den Vertretern der EKZ GmbH aufrecht zu erhalten. Neben den Veranlassungen auf der Arbeitsebene habe ich persönlich in den letzten Monaten regelmäßig, letztmalig am 22.09.21, Gespräche mit den Vertretern der GmbH geführt. Wir haben darüber beraten, wie wir gemeinsam eine Lösung an diesem Standort erzielen können.Es ist im letzten Termin von Seiten der EKZ glaubhaft gemacht worden, dass nunmehr ein geeigneter Interessent bereit und in der Lage ist, den Standort zeitnah zu bebauen. Der Geschäftsführer des möglichen neuen Partners hat in diesem Termin teilgenommen. Hierbei handelt es sich um die Ten Brinke Group. Nach den Erklärungen des Geschäftsführers beschäftigt dieses Unternehmen ca. 1300 Mitarbeiter und hat einen durchschnittlichen Jahresumsatz von ca.1 Milliarde Euro. Tätigkeitsschwerpunkte des Unternehmens sind die Projektentwicklung sowie die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sowohl der Geschäftsführer der EKZ GmbH als auch der die Ten Brinke Group vertretende Geschäftsführer haben übereinstimmend erklärt, dass man sich in konkreten Kaufverhandlungen befindet. Meinerseits wurde zugesichert, dass die Stadt ihrerseits alles Notwendige dafür tun wird, um in Übereinstimmung beider Interessenlagen eine rasche Bebauung des Standortes zu bewirken. Konkret heißt dies, dass folgende Verfahrensschritte verabredet wurden:

1.

Auf der Arbeitsebene werden in den nächsten Tagen die Mitarbeiter der Unternehmen und der Verwaltung darüber beraten, ob und in welchem Umfang ein ggf. modifiziertes Vorhaben auf der Grundlage des jetzigen Bebauungsplanes realisiert werden könnte. Abstrakt geht es hierbei vor allem um die Frage der anteiligen Gewichtung von Wohnen, Handel, Gastronomie, Kultur und Freizeit. Zu Ihrer Erinnerung: Das neue Vorhaben der EKZ GmbH wie es Ihnen in den Monaten Mai und Juni vorgestellt wurde, beinhaltet ein Verhältnis von 75% Wohnnutzung zu 25% übrige Nutzungen.

2.

Für den Fall, dass die Gespräche auf der Arbeitsebene einen positiven Verlauf nehmen, würde dann bis zum 31.12.2021 zwischen der Stadt, der EKZ GmbH und der Ten Brinke Group ein so genannter Letter of Intent – eine verbriefte Absichtserklärung – verabredet werden. Ziel wäre sodann bis zum 31.03.2022 einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Realisierung und die Sicherung der Realisierung des Vorhabens formell und rechtssicher regelt.

3.

Darüber hinaus hat Herr Becker von Seiten der EKZ angeboten, in den nächsten Tagen den optischen Eindruck des Baugrundstückes wesentlich zu verbessern. Die notwendigen Abstimmungen hierfür erfolgen derzeit.

Diese vorgenannten Verfahrensschritte werden jedoch nicht dazu führen, dass das Verfahren zum Erlass eines Baugebotes verzögert oder gar ausgesetzt wird. Erst mit dem Abschluss und des Eintritts der Wirksamkeit eines städtebaulichen Vertrages werde ich dieses Verfahren dann beenden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

soweit diese Ausführungen, die – wie sie sicher bemerkt haben – weiterhin in einem formalen Verfahren geäußert werden und manchem vielleicht etwas trocken juristisch klingen.

Kelch begrüßt Idee des Altstadthafens als Anstoß zur Diskussion

In diesem Zusammenhang darf ich noch kurz auf andere Pläne für die Stadtpromenade eingehen, die im Sommer der Öffentlichkeit präsentiert wurden. Da ist bereits viel über die Idee debattiert worden, in der Innenstadt einen Hafen anzulegen und über ein Fließ mit der Spree zu verbinden. Es gibt dafür glühende Befürworter und Leute, die den Initiatoren nicht nur symbolisch einen Vogel zeigen. Zunächst will ich so viel sagen: Wir freuen uns über solche Ideen, weil sie die Diskussion um die Stadtentwicklung und Stadtgestaltung insgesamt bereichern und befeuern. Da darf auch mal „gesponnen“ werden! Natürlich ist es schwierig, mit einer solchen Idee so mal eben über Grundstücke zu verfügen, die den Initiatoren nicht gehören, und auf Fördermittel zu spekulieren, die es nicht gibt. Und sicherlich wäre eine Machbarkeitsstudie interessant, die den einen oder anderen vielleicht wieder ein Stück in die Realität zurückholen würde. Insofern finde ich es gut, dass die Ideengeber dafür Geld sammeln, und sollten die Einnahmen nicht reichen, dann soll dieses Geld an soziale Einrichtungen gespendet werden. Diesen Weg begrüße ich.

Mehr zu dieser Vision findet ihr auch bei uns im Videotalk ->> Hier entlang.

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Red. / Presseinfo

 

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