Nun also auch in Cottbus. In einer Telefonkonferenz teilten der Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch und Ordnungsdezernent Thomas Bergner am Abend verschiedenen Gastronomen der Stadt mit, dass am Freitag eine neue Allgemeinverfügung erlassen wird, in der unter anderem ein Alkoholausgabeverbot geregelt ist. In Cottbus gibt es einige Glühweinhütten ToGo, die von Gastronomen der Stadt vor ihren Läden aufgebaut wurden. Doch immer wieder auftretende Verstöße gegen die Abstandsregeln sowie steigende Fallzahlen mit Coronavirus-Infizierten, die das CTK und umliegende Krankenhäuser an ihre Belastungsgrenzen bringen, veranlassen die Stadt nun zu dieser Reaktion. Der Landkreis Spree-Neiße hatte bereits in der vergangenen Woche ein Alkoholverbot in Teilen des öffentlichen Raums veranlasst.
Verstöße gegen Abstandsregeln, Beschimpfungen gegen das Ordnungsamt
Bei Kontrollen zur Einhaltung der Abstandsregeln vor den Glühweinständen wurden immer wieder Verstöße festgestellt, zudem hielten sich oft Gruppen, bestehend aus mehr als zwei Haushalten vor den Ständen auf. Teilweise sind mehrere Stände an einem Ort aufgebaut, was die Besucher zum Bleiben animiert. Auch sollen vereinzelt Tassen ausgegeben worden sein, die an keinem anderen Stand in der Stadt abgegeben werden können, so dass Gäste ebenfalls bleiben. Weiterhin wird von Beschimpfungen durch Gäste gegenüber dem Ordnungsamt berichtet, wenn die Regeln kontrolliert und durchgesetzt wurden.
Alkoholverbot auf unbestimmte Zeit
Das Alkoholverbot soll ab Samstag, den 12.12.2020 in Kraft treten und vorerst auf unbestimmte Zeit gelten. Weiterhin angeboten werden dürfen alkoholfreie Getränke und ToGo-Speisen, sowie Liefer- und Abolservices. Am Donnerstag meldete Cottbus 50 Neuinfektionen im Vergleich zu gestern, Patienten im CTK wurden teilweise bereits bis nach Neuruppin verlegt, um die Notfallversorgung vor Ort aufrecht zu erhalten. Die 7-Tages Inzidenz ist mit 247 kurz vor der 250, bereits ab einer Inzidenz von 200 werden strengere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie empfohlen.
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