Ab Mittwoch soll das öffentliche Leben landesweit weitgehendst zurückgefahren werden. Schulen und Kitas schließen, eine Notbetreuung wird aufrechterhalten. Dies gilt allerdings nur für Eltern, die in kritischen Infrastrukturen berufstätig sind. Unter anderem wird in unserem Videoblog darüber aufgeklärt, wie sich die Rechtslage verhält, wenn Eltern ihrer Arbeit nicht nachgehen können, weil sie keine alternative Betreuungsmöglichkeit finden. Ein weiteres zentrales Thema ist derzeit die Frage nach dem Kurzarbeitergeld, das allerdings eine vertragliche Grundlage benötigt. Fest geregelt ist der Anspruch auf Entgelt für Arbeitnehmer, die sich in Quarantäne befinden. Hier greift das Infektionsschutzgesetz. Mehr Infos über die Rechte und Ansprüche von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in diesen Tagen gibt es in unserem aktuellen Kenner & Könner Blog – Rechtstipps auf Youtube.
Für weitere Fragen rund um das Thema gibt es die enstprechende Kontakte auf der Internetseite der Kanzlei HEA Rechtsanwälte -> https://www.hea-rechtsanwalt.de/
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