Europaminister Markov eröffnet neues INTERREG-Programm von Brandenburg und Polen
Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz, Helmuth Markov, hat heute in Cottbus offiziell den Startschuss für das grenzübergreifende INTERREG V A Kooperationsprogramm Brandenburg – Polen 2014-2020 gegeben. „Das ist heute ein wichtiger Tag für uns und unsere polnischen Partner in Lubuskie. Wir haben mit dem INTERREG-Programm viel vor und nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission wollen wir keine Zeit verlieren und den grenzüberschreitenden Natur- und Kulturschutz, Begegnungsprojekte, die bessere Anbindung der Grenzregion sowie Initiativen aus dem Bildungsbereich, die von der KITA bis zum lebenslangen Lernen reichen, voran bringen“, sagte er bei der Auftaktveranstaltung im Cottbuser Stadthaus.
Ende Oktober wurde durch die EU-Kommission das mit 118 Mio. € dotierte EU-Förderprogramm (davon allein ein EU-Anteil von 100 Mio. €) genehmigt. Gemeinsam mit den polnischen Programmpartnern solle die gesamte Region nun weiter zukunftssicher gemacht und im europäischen Wettbewerb mit anderen Regionen optimal positioniert werden. Er sei zuversichtlich, dass gerade die Fokussierung auf die vier Bereiche ein wichtiger Faktor dafür sei: „Herzstück wird die Finanzierung der verschiedenartigen Begegnungsprojekte zwischen den Menschen sein. Nur das tatsächlich gelebte Miteinander schafft Identifikation und Vertrauen. Hier wurde in der vergangenen Förderperiode schon Vieles angestoßen – dies gilt es zu bewahren und fortzusetzen. Vertrauen und gemeinsame Identität sind kein Selbstverständnis. Es gilt, mit dem Programm die Vielfalt der Region gleichsam zu beschreiben und als charakterprägendes Aushängeschild zu definieren. In einem weiteren Zusammenwachsen der Regionen werden sich Brandenburg und Lubuskie in ihrer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und damit als europäische Region weiter stärken und entwickeln können“, so Markov weiter.
Hintergrund
INTERREG V A Brandenburg-Polen 2014-2020 ist ein EU-gefördertes Kooperationsprogramm zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. INTERREG, oder wie es offiziell heißt, die “europäische territoriale Zusammenarbeit”, ist Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union. Seit 25 Jahren werden damit grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Regionen und Städten unterstützt. INTERREG wird in drei Schwerpunkten (sogenannten Ausrichtungen) umgesetzt: Grenzübergreifende Zusammenarbeit (Ausrichtung A), transnationale Zusammenarbeit (Ausrichtung B) und interregionale Zusammenarbeit (Ausrichtung C). Das Kooperationsprogramm „INTERREG V A Kooperationsprogramm Brandenburg-Polen 2014-2020“ hat ein Programmbudget von etwa 100 Millionen Euro. Brandenburger EU-Fördermittel belaufen sich dabei 18 Millionen Euro. Der Fördersatz liegt bei 85 Prozent, das heißt Projektträger müssen 15 Prozent der Finanzierung stellen.
Das nun genehmigte Programm beschreibt die strukturellen und sozioökonomischen Gegebenheiten des Gebietes, bestimmt Ziele und Strategien, regelt die Programmdurchführung und legt die Förderschwerpunkte fest. Im Rahmen des Programms arbeiten brandenburgische und polnische Programmpartner beiderseits der Grenze in grenzüberschreitenden Projekten zusammen, um einen gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum zu schaffen.
Zahlen und Projektbeispiele
Prioritätsachse I: 32 Mio. € – Gemeinsamer Erhalt und Nutzung des Natur- und Kulturerbes
- Entwicklung von Produkten, welche das gemeinsame Naturerbe grenzüberschreitend erlebbar machen
- Entwicklung und Vermarktung gemeinsamer regionaler oder thematischer kultureller und kulturtouristischer Angebote
Prioritätsachse II: 19 Mio. € – Anbindung an die transeuropäischen Netze und nachhaltiger Verkehr:
– Vorbereitung und Durchführung von Investitionen in grenzüberschreitend wirkende Straßeninfrastruktur, inkl. Straßenbegleitende Radwege
Prioritätsachse III: 10 Mio. € – Stärkung grenzübergreifender Fähigkeiten und Kompetenzen
- Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Programme für die allgemeine und berufliche (Aus-) Bildung
Prioritätsachse IV: 33 Mio. € – Integration der Bevölkerung und Zusammenarbeit der Verwaltungen
- Förderung der Zusammenarbeit in Rechts- und Verwaltungsfragen und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen
- Mögliche Zuwendungsempfänger
- Einheiten der kommunalen/territorialen Selbstverwaltung (Wojewodschaft, Landkreise, Gemeinden, Städte), deren Verbände, Zusammenschlüsse sowie nachgeordnete Einrichtungen
- Europäische Verbünde für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
- Träger und Verwalter von Großschutzgebieten wie National-, Natur- und Landschaftsparks sowie Biosphärenreservaten
- staatliche Forstwirtschaftsbetriebe und deren Organisationseinheiten
- Euroregionen
- Träger von Bildungs-, Berufsbildungs und Weiterbildungseinrichtungen
- Wirtschaftsförderungseinrichtungen/Einrichtungen zur Entwicklungsunterstützung von Unternehmergeist und Innovation, z. B. Kammern
- Wissenschaftseinrichtungen
- Kultur- und Sporteinrichtungen
- gemeinnützige juristische Personen, z. B. Stiftungen, Vereine
- Nichtregierungsorganisationen, z. B. Gewerkschaften, Umwelt- und Sozialverbände
Foto: Wiki ArtMechanic
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz