In der heutigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung folgten die Stadtverordneten der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, der gestern den Antrag auf Aufhebung des projektbezogenen Bebauungsplans beschlossen hatte und den Antrag in die heutige Sitzung einbrachte. Ohne Gegenstimme (zwei Enthaltungen) beschlossen die Stadtverordneten den Antrag, der nun das Verfahren in Gang setzt.
Gestern war noch einmal die Frage nach eventuellen Entschädigungszahlungen gegenüber dem Investor im Falle des Verfahrens aufgekommen, diesen Befürchtungen erteilte Herr Thiele (Stadtverwaltung Cottbus) eine konkrete Absage. „Es handelt sich um einen projektbezogenen Plan, der konkrete Umsetzung beinhaltet. In dem Fall haben Verwaltungen die Möglichkeit, das Verfahren im Falle des Nichteinhaltens des Vertrages ohne Zahlungen aufzuheben.“ begründete er die Nachfrage.
Die Stadtverordnetenversammlung macht ebenso deutlich, das dies nicht die zugeschlagene Tür ist, sondern nur ein deutliches Zeichen, wie es viele Bürger seit Jahren vermissten. „Sollte der Investor während des laufenden Verfahrens einen konkreten Finanzierungsplan vorlegen, kann das Verfahren angehalten und rückgängig gemacht werden.“ betonte Drogla nach der Abstimmung.
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