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Zwei Fakultäten der BTU Cottbus reichen beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsfusion mit der Hochschule Lausitz ein

9:38 Uhr | 3. Juni 2013
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Die Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik sowie die Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen haben am 24. Mai 2013 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsfusion der beiden Lausitzer Hochschulen eingereicht. Zugleich haben sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um die Umsetzung des Gesetzes zum 1. Juli zu verhindern. Die einzige Technische Universität des Landes Brandenburg in Cottbus und die Fachhochschule in Senftenberg sollen durch das am 23. Januar 2013 verabschiedete Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz am 1. Juli aufgelöst und eine neue Hoch-schule soll gegründet werden.
Die beiden gut funktionierenden und erfolgreichen Fakultäten rügen mit dieser Beschwerde die Verletzung der ihnen als Grundrecht zustehenden Wissenschaftsfreiheit und klagen gegen ihre Auflösung. Die Wissenschaftler fürchten erhebliche Nachteile in der Lehre und Forschung und damit negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Lausitz für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Wirtschaft.
Hintergrund
Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben bereits die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Anträge auf einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eingereicht. Auch Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags wehren sich gegen diese Basta-Politik mit Hilfe einer Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht in Potsdam.
Die Fakultäten der BTU sehen sich durch aktuelle Stellungnahmen der Universitätengruppe in der Hochschulrektorenkonferenz (vgl. Presseinformation BTU Cottbus 048/2013 vom 08.05.2013) und des Fakultätenta-ges 4Ing bestätigt, dem Zusammenschluss von 130 Fakultäten an 52 Standorten in der Bundesrepublik Deutschland in den Fächern Bauinge-nieurwesen & Geodäsie, Elektrotechnik & Informationstechnik, Informatik und Maschinenbau & Verfahrenstechnik. Über Brandenburg hinaus ist der Ausgang der Auseinandersetzung für die Entwicklung des gesamten deutschen Hochschulwesens relevant. Der Umgang mit den beiden Lausitzer Hochschulen hat eine Signalwirkung für das Verhältnis zwischen Politik und Hochschulen insgesamt.
Entsprechend stoßen die Fusionsgegner auf breite Zustimmung in der Öffentlichkeit. Die Fusion wird nicht nur von der großen Mehrheit der BTU abgelehnt, sondern auch von vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die mit einer erfolgreichen Volksinitiative mit fast 42 000 Unterschriften und dem aktuellen Volksbegehren für den Erhalt der beiden Lausitzer Hochschulen und damit für die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Wissenschaftsfreiheit kämpfen.
Quelle: BTU Cottbus

Die Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik sowie die Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen haben am 24. Mai 2013 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsfusion der beiden Lausitzer Hochschulen eingereicht. Zugleich haben sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um die Umsetzung des Gesetzes zum 1. Juli zu verhindern. Die einzige Technische Universität des Landes Brandenburg in Cottbus und die Fachhochschule in Senftenberg sollen durch das am 23. Januar 2013 verabschiedete Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz am 1. Juli aufgelöst und eine neue Hoch-schule soll gegründet werden.
Die beiden gut funktionierenden und erfolgreichen Fakultäten rügen mit dieser Beschwerde die Verletzung der ihnen als Grundrecht zustehenden Wissenschaftsfreiheit und klagen gegen ihre Auflösung. Die Wissenschaftler fürchten erhebliche Nachteile in der Lehre und Forschung und damit negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Lausitz für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Wirtschaft.
Hintergrund
Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben bereits die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Anträge auf einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eingereicht. Auch Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags wehren sich gegen diese Basta-Politik mit Hilfe einer Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht in Potsdam.
Die Fakultäten der BTU sehen sich durch aktuelle Stellungnahmen der Universitätengruppe in der Hochschulrektorenkonferenz (vgl. Presseinformation BTU Cottbus 048/2013 vom 08.05.2013) und des Fakultätenta-ges 4Ing bestätigt, dem Zusammenschluss von 130 Fakultäten an 52 Standorten in der Bundesrepublik Deutschland in den Fächern Bauinge-nieurwesen & Geodäsie, Elektrotechnik & Informationstechnik, Informatik und Maschinenbau & Verfahrenstechnik. Über Brandenburg hinaus ist der Ausgang der Auseinandersetzung für die Entwicklung des gesamten deutschen Hochschulwesens relevant. Der Umgang mit den beiden Lausitzer Hochschulen hat eine Signalwirkung für das Verhältnis zwischen Politik und Hochschulen insgesamt.
Entsprechend stoßen die Fusionsgegner auf breite Zustimmung in der Öffentlichkeit. Die Fusion wird nicht nur von der großen Mehrheit der BTU abgelehnt, sondern auch von vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die mit einer erfolgreichen Volksinitiative mit fast 42 000 Unterschriften und dem aktuellen Volksbegehren für den Erhalt der beiden Lausitzer Hochschulen und damit für die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Wissenschaftsfreiheit kämpfen.
Quelle: BTU Cottbus

Die Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik sowie die Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen haben am 24. Mai 2013 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsfusion der beiden Lausitzer Hochschulen eingereicht. Zugleich haben sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um die Umsetzung des Gesetzes zum 1. Juli zu verhindern. Die einzige Technische Universität des Landes Brandenburg in Cottbus und die Fachhochschule in Senftenberg sollen durch das am 23. Januar 2013 verabschiedete Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz am 1. Juli aufgelöst und eine neue Hoch-schule soll gegründet werden.
Die beiden gut funktionierenden und erfolgreichen Fakultäten rügen mit dieser Beschwerde die Verletzung der ihnen als Grundrecht zustehenden Wissenschaftsfreiheit und klagen gegen ihre Auflösung. Die Wissenschaftler fürchten erhebliche Nachteile in der Lehre und Forschung und damit negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Lausitz für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Wirtschaft.
Hintergrund
Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben bereits die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Anträge auf einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eingereicht. Auch Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags wehren sich gegen diese Basta-Politik mit Hilfe einer Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht in Potsdam.
Die Fakultäten der BTU sehen sich durch aktuelle Stellungnahmen der Universitätengruppe in der Hochschulrektorenkonferenz (vgl. Presseinformation BTU Cottbus 048/2013 vom 08.05.2013) und des Fakultätenta-ges 4Ing bestätigt, dem Zusammenschluss von 130 Fakultäten an 52 Standorten in der Bundesrepublik Deutschland in den Fächern Bauinge-nieurwesen & Geodäsie, Elektrotechnik & Informationstechnik, Informatik und Maschinenbau & Verfahrenstechnik. Über Brandenburg hinaus ist der Ausgang der Auseinandersetzung für die Entwicklung des gesamten deutschen Hochschulwesens relevant. Der Umgang mit den beiden Lausitzer Hochschulen hat eine Signalwirkung für das Verhältnis zwischen Politik und Hochschulen insgesamt.
Entsprechend stoßen die Fusionsgegner auf breite Zustimmung in der Öffentlichkeit. Die Fusion wird nicht nur von der großen Mehrheit der BTU abgelehnt, sondern auch von vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die mit einer erfolgreichen Volksinitiative mit fast 42 000 Unterschriften und dem aktuellen Volksbegehren für den Erhalt der beiden Lausitzer Hochschulen und damit für die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Wissenschaftsfreiheit kämpfen.
Quelle: BTU Cottbus

Die Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik sowie die Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen haben am 24. Mai 2013 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsfusion der beiden Lausitzer Hochschulen eingereicht. Zugleich haben sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um die Umsetzung des Gesetzes zum 1. Juli zu verhindern. Die einzige Technische Universität des Landes Brandenburg in Cottbus und die Fachhochschule in Senftenberg sollen durch das am 23. Januar 2013 verabschiedete Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz am 1. Juli aufgelöst und eine neue Hoch-schule soll gegründet werden.
Die beiden gut funktionierenden und erfolgreichen Fakultäten rügen mit dieser Beschwerde die Verletzung der ihnen als Grundrecht zustehenden Wissenschaftsfreiheit und klagen gegen ihre Auflösung. Die Wissenschaftler fürchten erhebliche Nachteile in der Lehre und Forschung und damit negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Lausitz für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Wirtschaft.
Hintergrund
Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben bereits die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Anträge auf einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eingereicht. Auch Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags wehren sich gegen diese Basta-Politik mit Hilfe einer Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht in Potsdam.
Die Fakultäten der BTU sehen sich durch aktuelle Stellungnahmen der Universitätengruppe in der Hochschulrektorenkonferenz (vgl. Presseinformation BTU Cottbus 048/2013 vom 08.05.2013) und des Fakultätenta-ges 4Ing bestätigt, dem Zusammenschluss von 130 Fakultäten an 52 Standorten in der Bundesrepublik Deutschland in den Fächern Bauinge-nieurwesen & Geodäsie, Elektrotechnik & Informationstechnik, Informatik und Maschinenbau & Verfahrenstechnik. Über Brandenburg hinaus ist der Ausgang der Auseinandersetzung für die Entwicklung des gesamten deutschen Hochschulwesens relevant. Der Umgang mit den beiden Lausitzer Hochschulen hat eine Signalwirkung für das Verhältnis zwischen Politik und Hochschulen insgesamt.
Entsprechend stoßen die Fusionsgegner auf breite Zustimmung in der Öffentlichkeit. Die Fusion wird nicht nur von der großen Mehrheit der BTU abgelehnt, sondern auch von vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die mit einer erfolgreichen Volksinitiative mit fast 42 000 Unterschriften und dem aktuellen Volksbegehren für den Erhalt der beiden Lausitzer Hochschulen und damit für die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Wissenschaftsfreiheit kämpfen.
Quelle: BTU Cottbus

Die Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik sowie die Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen haben am 24. Mai 2013 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsfusion der beiden Lausitzer Hochschulen eingereicht. Zugleich haben sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um die Umsetzung des Gesetzes zum 1. Juli zu verhindern. Die einzige Technische Universität des Landes Brandenburg in Cottbus und die Fachhochschule in Senftenberg sollen durch das am 23. Januar 2013 verabschiedete Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz am 1. Juli aufgelöst und eine neue Hoch-schule soll gegründet werden.
Die beiden gut funktionierenden und erfolgreichen Fakultäten rügen mit dieser Beschwerde die Verletzung der ihnen als Grundrecht zustehenden Wissenschaftsfreiheit und klagen gegen ihre Auflösung. Die Wissenschaftler fürchten erhebliche Nachteile in der Lehre und Forschung und damit negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Lausitz für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Wirtschaft.
Hintergrund
Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben bereits die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Anträge auf einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eingereicht. Auch Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags wehren sich gegen diese Basta-Politik mit Hilfe einer Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht in Potsdam.
Die Fakultäten der BTU sehen sich durch aktuelle Stellungnahmen der Universitätengruppe in der Hochschulrektorenkonferenz (vgl. Presseinformation BTU Cottbus 048/2013 vom 08.05.2013) und des Fakultätenta-ges 4Ing bestätigt, dem Zusammenschluss von 130 Fakultäten an 52 Standorten in der Bundesrepublik Deutschland in den Fächern Bauinge-nieurwesen & Geodäsie, Elektrotechnik & Informationstechnik, Informatik und Maschinenbau & Verfahrenstechnik. Über Brandenburg hinaus ist der Ausgang der Auseinandersetzung für die Entwicklung des gesamten deutschen Hochschulwesens relevant. Der Umgang mit den beiden Lausitzer Hochschulen hat eine Signalwirkung für das Verhältnis zwischen Politik und Hochschulen insgesamt.
Entsprechend stoßen die Fusionsgegner auf breite Zustimmung in der Öffentlichkeit. Die Fusion wird nicht nur von der großen Mehrheit der BTU abgelehnt, sondern auch von vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die mit einer erfolgreichen Volksinitiative mit fast 42 000 Unterschriften und dem aktuellen Volksbegehren für den Erhalt der beiden Lausitzer Hochschulen und damit für die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Wissenschaftsfreiheit kämpfen.
Quelle: BTU Cottbus

Die Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik sowie die Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen haben am 24. Mai 2013 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsfusion der beiden Lausitzer Hochschulen eingereicht. Zugleich haben sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um die Umsetzung des Gesetzes zum 1. Juli zu verhindern. Die einzige Technische Universität des Landes Brandenburg in Cottbus und die Fachhochschule in Senftenberg sollen durch das am 23. Januar 2013 verabschiedete Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz am 1. Juli aufgelöst und eine neue Hoch-schule soll gegründet werden.
Die beiden gut funktionierenden und erfolgreichen Fakultäten rügen mit dieser Beschwerde die Verletzung der ihnen als Grundrecht zustehenden Wissenschaftsfreiheit und klagen gegen ihre Auflösung. Die Wissenschaftler fürchten erhebliche Nachteile in der Lehre und Forschung und damit negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Lausitz für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Wirtschaft.
Hintergrund
Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben bereits die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Anträge auf einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eingereicht. Auch Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags wehren sich gegen diese Basta-Politik mit Hilfe einer Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht in Potsdam.
Die Fakultäten der BTU sehen sich durch aktuelle Stellungnahmen der Universitätengruppe in der Hochschulrektorenkonferenz (vgl. Presseinformation BTU Cottbus 048/2013 vom 08.05.2013) und des Fakultätenta-ges 4Ing bestätigt, dem Zusammenschluss von 130 Fakultäten an 52 Standorten in der Bundesrepublik Deutschland in den Fächern Bauinge-nieurwesen & Geodäsie, Elektrotechnik & Informationstechnik, Informatik und Maschinenbau & Verfahrenstechnik. Über Brandenburg hinaus ist der Ausgang der Auseinandersetzung für die Entwicklung des gesamten deutschen Hochschulwesens relevant. Der Umgang mit den beiden Lausitzer Hochschulen hat eine Signalwirkung für das Verhältnis zwischen Politik und Hochschulen insgesamt.
Entsprechend stoßen die Fusionsgegner auf breite Zustimmung in der Öffentlichkeit. Die Fusion wird nicht nur von der großen Mehrheit der BTU abgelehnt, sondern auch von vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die mit einer erfolgreichen Volksinitiative mit fast 42 000 Unterschriften und dem aktuellen Volksbegehren für den Erhalt der beiden Lausitzer Hochschulen und damit für die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Wissenschaftsfreiheit kämpfen.
Quelle: BTU Cottbus

Die Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik sowie die Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen haben am 24. Mai 2013 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsfusion der beiden Lausitzer Hochschulen eingereicht. Zugleich haben sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um die Umsetzung des Gesetzes zum 1. Juli zu verhindern. Die einzige Technische Universität des Landes Brandenburg in Cottbus und die Fachhochschule in Senftenberg sollen durch das am 23. Januar 2013 verabschiedete Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz am 1. Juli aufgelöst und eine neue Hoch-schule soll gegründet werden.
Die beiden gut funktionierenden und erfolgreichen Fakultäten rügen mit dieser Beschwerde die Verletzung der ihnen als Grundrecht zustehenden Wissenschaftsfreiheit und klagen gegen ihre Auflösung. Die Wissenschaftler fürchten erhebliche Nachteile in der Lehre und Forschung und damit negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Lausitz für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Wirtschaft.
Hintergrund
Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben bereits die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Anträge auf einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eingereicht. Auch Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags wehren sich gegen diese Basta-Politik mit Hilfe einer Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht in Potsdam.
Die Fakultäten der BTU sehen sich durch aktuelle Stellungnahmen der Universitätengruppe in der Hochschulrektorenkonferenz (vgl. Presseinformation BTU Cottbus 048/2013 vom 08.05.2013) und des Fakultätenta-ges 4Ing bestätigt, dem Zusammenschluss von 130 Fakultäten an 52 Standorten in der Bundesrepublik Deutschland in den Fächern Bauinge-nieurwesen & Geodäsie, Elektrotechnik & Informationstechnik, Informatik und Maschinenbau & Verfahrenstechnik. Über Brandenburg hinaus ist der Ausgang der Auseinandersetzung für die Entwicklung des gesamten deutschen Hochschulwesens relevant. Der Umgang mit den beiden Lausitzer Hochschulen hat eine Signalwirkung für das Verhältnis zwischen Politik und Hochschulen insgesamt.
Entsprechend stoßen die Fusionsgegner auf breite Zustimmung in der Öffentlichkeit. Die Fusion wird nicht nur von der großen Mehrheit der BTU abgelehnt, sondern auch von vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die mit einer erfolgreichen Volksinitiative mit fast 42 000 Unterschriften und dem aktuellen Volksbegehren für den Erhalt der beiden Lausitzer Hochschulen und damit für die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Wissenschaftsfreiheit kämpfen.
Quelle: BTU Cottbus

Die Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik sowie die Fakultät für Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen haben am 24. Mai 2013 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsfusion der beiden Lausitzer Hochschulen eingereicht. Zugleich haben sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um die Umsetzung des Gesetzes zum 1. Juli zu verhindern. Die einzige Technische Universität des Landes Brandenburg in Cottbus und die Fachhochschule in Senftenberg sollen durch das am 23. Januar 2013 verabschiedete Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz am 1. Juli aufgelöst und eine neue Hoch-schule soll gegründet werden.
Die beiden gut funktionierenden und erfolgreichen Fakultäten rügen mit dieser Beschwerde die Verletzung der ihnen als Grundrecht zustehenden Wissenschaftsfreiheit und klagen gegen ihre Auflösung. Die Wissenschaftler fürchten erhebliche Nachteile in der Lehre und Forschung und damit negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Lausitz für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Wirtschaft.
Hintergrund
Gegen dieses „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ haben bereits die BTU Cottbus und die BTU-Studierendenschaft Anträge auf einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eingereicht. Auch Abgeordnete des Brandenburgischen Landtags wehren sich gegen diese Basta-Politik mit Hilfe einer Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht in Potsdam.
Die Fakultäten der BTU sehen sich durch aktuelle Stellungnahmen der Universitätengruppe in der Hochschulrektorenkonferenz (vgl. Presseinformation BTU Cottbus 048/2013 vom 08.05.2013) und des Fakultätenta-ges 4Ing bestätigt, dem Zusammenschluss von 130 Fakultäten an 52 Standorten in der Bundesrepublik Deutschland in den Fächern Bauinge-nieurwesen & Geodäsie, Elektrotechnik & Informationstechnik, Informatik und Maschinenbau & Verfahrenstechnik. Über Brandenburg hinaus ist der Ausgang der Auseinandersetzung für die Entwicklung des gesamten deutschen Hochschulwesens relevant. Der Umgang mit den beiden Lausitzer Hochschulen hat eine Signalwirkung für das Verhältnis zwischen Politik und Hochschulen insgesamt.
Entsprechend stoßen die Fusionsgegner auf breite Zustimmung in der Öffentlichkeit. Die Fusion wird nicht nur von der großen Mehrheit der BTU abgelehnt, sondern auch von vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern, die mit einer erfolgreichen Volksinitiative mit fast 42 000 Unterschriften und dem aktuellen Volksbegehren für den Erhalt der beiden Lausitzer Hochschulen und damit für die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Wissenschaftsfreiheit kämpfen.
Quelle: BTU Cottbus

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Wolfgang Rosenow, der bekannte und ehrenamtlich tätige Stadion-/Hallensprecher bei verschiedenen Sportveranstaltungen zunächst in der DDR, dann aber auch im gesamtdeutschen...

Mann tötet seine Frau und sich selbst in Herzberg

Scheibe an Haltestelle beschädigt – Ermittlungen in Cottbus

2. Juli 2025

Am gestrigen Dienstagabend gegen 23:30 Uhr wurde die Polizei über eine Sachbeschädigung an der Straßenbahnhaltestelle am Gelsenkirchener Platz in Cottbus...

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Waldbrandeinsatz auch am ehemaligen Flugplatz Cottbus

0:19 Uhr | 3. Juli 2025 | 236 Leser

A13: Schipkau, Schwarzheide & BASF planen gemeinsames Industriegebiet

17:03 Uhr | 2. Juli 2025 | 144 Leser

Cottbuser Sprecher-Ikone Wolfgang Rosenow feierte 80. Geburtstag

16:42 Uhr | 2. Juli 2025 | 102 Leser

Feuerwehren kämpfen erfolgreich gegen Waldbrand bei Jerischke an

16:29 Uhr | 2. Juli 2025 | 394 Leser

Feldbrand bei Dissen: Traktor zieht rettende Schneise

15:20 Uhr | 2. Juli 2025 | 2k Leser

Waldbrand in Gohrischheide breitet sich Richtung Elbe-Elster aus

15:14 Uhr | 2. Juli 2025 | 7.9k Leser

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Evakuierung aufgehoben: Großeinsatz bei Waldbrand nahe Sonnewalde

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Mann im Vetschauer Stadtpark niedergestochen – 16-Jähriger festgenommen

30.Juni 2025 | 9.4k Leser

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Cottbuser Oberbürgermeister Schick

27.Juni 2025 | 8.3k Leser

Waldbrand in Gohrischheide breitet sich Richtung Elbe-Elster aus

02.Juli 2025 | 7.9k Leser

FC Energie Cottbus trennt sich von Tobias Hasse und Filip Kusić

30.Juni 2025 | 6.5k Leser

Aktuell mehrere Waldbrände in Kolkwitz, Altdöbern, Drebkau und Wülknitz

02.Juli 2025 | 6k Leser

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Cottbus | Start für Ferienspaßpass 2025, Initiator über Vorteile & Angebote
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Cottbus | BTU lädt zu Sommerfest am 4. Juli, Ausblick auf Programmhighlights
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Cottbus | Neue Runde für Projekt "Kinderstadt", Koordinatorin über letzte freie Plätze & Neuerungen
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Für die diesjährige Kinderstadt in Cottbus vom 4. bis 8. August gibt es noch freie Plätze. Wie die Stadt mitteilte, richtet sich das kostenfreie Ferienangebot an Kinder zwischen 8 und ...14 Jahren und findet im Ströbitzer Schulgarten statt. Die Teilnehmenden erwartet eine Woche voller kreativer Stationen, Mitmachaktionen und Freizeitangebote. Ziel soll es zudem sein, den Alltag in einer selbst gestalteten Stadt aktiv mitzubestimmen. Die Kinderstadt ist inklusiv angelegt, mit barrierearmen Zugängen, Rückzugsräumen und individueller Unterstützung. Anmeldungen sind unter anderem online unter http://www.cottbus.de/kinderstadt möglich.

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