Die Brandenburger Landesregierung will am kommenden Dienstag die neue Corona-Verordnung auf den Weg bringen. Wie schon bekannt wurde, sollen dort die Regeln des Bund-Länder-Beschlusses übernommen werden. Endgültige Bundesvorgaben werden allerdings an diesem Freitag erwartet. Nach jetzigem Stand bleibt der Lockdown für Ungeimpfte in Brandenburg erhalten. In den Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie für die Gastronomie soll somit auch über den 15. Dezember hinaus die 2G-Regel gelten. Clubs und Diskotheken will die Landesregierung allerdings generell geschlossen halten. Die Kontaktbeschränkungen sollen verschärft werden. Grundsätzlich gilt dann: Ungeimpfte dürfen sich maximal mit einem weiteren Haushalt treffen. Desweiteren sollen Versammlungen im Freien nur noch unter Auflagen und mit begrenzter Teilnehmerzahl stattfinden dürfen. Für die Verschärfungen ist zudem die Feststellung einer epidemischen Notlage durch den Landtag notwendig. Diese soll am Montag erfolgen.
Das Land teilte dazu mit:
Die Landesregierung wird voraussichtlich am kommenden Dienstag eine aktualisierte Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschließen. Sie soll am 15. Dezember in Kraft treten. Auf diesen Zeitplan und konkrete inhaltliche Festlegungen wie Verschärfungen bei den Kontaktbeschränkungen verständigte sich heute das Kabinett. Mit der Änderung der Verordnung sollen neue bundesrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden, die für Freitag erwartet werden. Grundlage soll auch die Feststellung „einer konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung von COVID-2019 im Land Brandenburg durch den Landtag sein. Dies ist – so wurde heute aus dem Landtag berichtet – für kommenden Montag vorgesehen.
Weiter 2G in der Gastronomie, im Freizeit- und Kulturbereich
Die aktualisierte Verordnung wird den weitgehenden Lockdown für Ungeimpfte durch die 2G-Regel z. B. für Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergung bestätigen. Es gelten jedoch die bekannten Ausnahmen wie z. B. für Lebensmittel, Apotheken und auch Baumärkte. Die 2G-Regel wird auch weiterhin z. B. für Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater gelten.
Aktuelle Lage
Für heute wurden weitere 19 Todesfälle im Zusammenhang mit der Pandemie gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 636,6 und steht damit weiterhin auf sehr hohem Niveau, jedoch leicht sinkend. In 5 Landkreisen sowie den kreisfreien Städten Cottbus und Frankfurt (Oder) gelten verschärfte Maßnahmen (z. B. nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte). Die Belastung der Krankenhäuser steigt weiter. Besorgniserregend ist die Situation auf den Intensivstationen.
Neue Kontaktbeschränkungen
Für nicht-immunisierte Personen sollen künftig folgende Kontaktbeschränkungen gelten: Zusammenkünfte im privaten sowie im öffentlichen Raum, an denen nicht ausschließlich immunisierte Personen teilnehmen, sollen nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit Angehörigen des eigenen und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zulässig sein. Kinder bis einschließlich 12 sollen davon ausgenommen werden. Wenn an der Zusammenkunft ausschließlich geimpfte und genesene Personen teilnehmen, sollen künftig folgende Obergrenzen gelten: 50 Teilnehmende innen und 200 in Außenbereichen.
Versammlungen mit maximal 500 Teilnehmenden
Für Versammlungen im Freien sind künftig Auflagen vorgesehen: Die Teilnehmendenzahl soll auf 500 begrenzt werden. Ab einer kommunalen 7-Tage-Inzidenz von 350 und einer landesweiten Auslastung der Intensivbetten von mindestens zehn Prozent soll eine Begrenzung auf höchstens 200 Personen erfolgen. Im Einzelfall sollen Ausnahmen möglich sein, sofern dies aus infektionsepidemiologischer Sicht vertretbar ist.
Clubs und Diskos
Sofern der Landtag die pandemische Lage feststellen sollte, ist vorgesehen, eine generelle Schließung von Clubs und Diskotheken anzuordnen.
Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Für einige der für den Gesundheitsschutz notwendigen Maßnahmen brauchen wir den Rahmen durch Bundesgesetz und Landtagsbeschluss. Ich begrüße, dass die Koalitionsfraktionen dazu einen Vorschlag vorgelegt haben. Wir orientieren uns bei unserer Verordnung am Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung vom vergangenen Donnerstag (2. Dezember). Brandenburg hat mit der bestehenden Eindämmungsverordnung bereits viele Maßnahmen umgesetzt – wie die flächendeckende Umsetzung der 2G-Regeln oder die Maskenpflicht an Schulen.
Allerdings sind die Infektionszahlen weiter sehr hoch und die drohende Überlastung des Gesundheitssystems ist noch nicht abgewendet. Deshalb müssen wir, so wie die anderen Bundesländer, auf Basis der Vereinbarungen mit der Bundesregierung weitere Einschränkungen festlegen. Das betrifft Kontaktbeschränkungen, die Beschränkung von Großveranstaltungen sowie die Einschränkung von privaten Feiern und die Schließung von Clubs und Diskotheken.”
Woidke: „Es bleibt dabei: Diese Schritte sind nur notwendig, weil die Impfquote noch deutlich zu gering ist. Erfreulicherweise ändert sich das derzeit, denn immer mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger lassen sich impfen: Zum ersten Mal oder zweiten Mal und zum Boostern. In den letzten sieben Tagen haben wir mehr als 167.000 Impfungen gegen das Coronavirus geschafft. Das freut mich. Mein Dank an alle, die sich für die Impfung entschieden haben und vor allem an alle, die jetzt so tatkräftig bei unserer Impfkampagne mitmachen. Nur so kommen wir raus aus dem dunklen Wintertal.”
Red. / Presseinfo