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NIEDERLAUSITZ aktuell

Testpflicht und wieder mehr Homeschooling. Neue Regeln für Brandenburger Schulen

15:31 Uhr | 6. April 2021
Schule

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Jetzt kommt die landesweite Testpflicht für Schulen. Wie heute die Brandenburger Staatskanzlei mitteilte, sollen sich Schülerinnen und Schüler an Brandenburger Schulen ab dem 19. April 2021 zwei Mal in der Woche testen lassen. Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt. Die weiterführenden Schulen gehen mit Ausnahmen der Abschlussklassen und Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung ab dem 12. April wieder in den Distanzunterricht. Der Unterricht in den Grundschulen erfolgt im Wechselmodell. Kitas bleiben weiterhin geöffnet, dennoch wird an die Eltern appelliert, ihre Kinder möglichst selbst zu betreuen. Allgemeinverfügungen von Landkreisen und kreisfreien Städte mit bereits strengeren Regeln bleiben in Kraft. 

Die Staatskanzlei Brandenburg teilte dazu mit: 

Das Kabinett hat heute über das weitere Vorgehen in Schule und Kita nach den Osterferien und die dafür notwendigen Änderungen in der Eindämmungsverordnung beraten. Angesichts des Infektionsgeschehens starten die weiterführenden Schulen – mit Ausnahme der Abschlussklassen – ab dem 12. April im Distanzunterricht. Der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 der Primarstufe erfolgt auch nach den Ferien im Wechselmodell. Die Kitas bleiben geöffnet, und die Eltern werden weiterhin gebeten, soweit möglich ihre Kinder zu Hause zu betreuen.

Die Teststrategie wird angepasst: Mit dem Schulstart nach den Osterferien stehen für alle Schülerinnen und Schüler ausreichend Tests zur Verfügung, so dass zwei Mal wöchentlich getestet werden kann. Ab Montag, 19. April, soll das Testen dann zwei Mal wöchentlich verpflichtend sein, d.h., die Durchführung der Tests ist die Voraussetzung, um die Schulen betreten und am Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht teilnehmen zu können.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens und der ansteckenderen Virusvarianten müssen wir weiter sehr vorsichtig sein. Wir dürfen nicht zulassen, dass unser Gesundheitssystem überfordert wird. Wir müssen sehr sorgfältig abwägen zwischen dem Recht auf gute Bildung und dem Gesundheitsschutz. Im Ergebnis haben wir uns heute dazu entschieden, an den weiterführenden Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen nach den Osterferien zunächst im Distanzunterricht zu starten. Der Wechselunterricht an den Grundschulen wird mit einem breit angelegten Testkonzept begleitet. Ich bitte die Eltern und Lehrkräfte, die Umsetzung des Testkonzepts aktiv zu unterstützen. Das gibt uns allen mehr Sicherheit.“

Bildungsministerin Britta Ernst: „Unsere Kinder haben ein Recht auf gute Bildung. Damit wir die beste aller Varianten, einen Unterricht mit Präsenz, durchführen können, brauchen wir eine sichere Schule. Dazu gehört eine Ausweitung der Teststrategie, die am kommenden Montag beginnt. Ab dem19. April dürfen dann nur noch Personen die Schulen betreten, die sich entsprechend der Strategie testen lassen und ein negatives Ergebnis vorweisen können. Damit alle Beteiligten sich darauf einstellen können, haben wir jetzt die Eckpunkte festgelegt. Der vor den Osterferien begonnene Dialog mit Verbänden zu einem Konzept der sicheren und offenen Schule wird fortgesetzt.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Seit Anfang März nimmt das Infektionsgeschehen wieder deutlich zu. Treiber dieser dritten Welle ist vor allem die britische Mutante, die sich auch unter jüngeren Menschen sehr stark verbreitet. Wir müssen also weiterhin sehr vorsichtig sein. Der leichte Rückgang der Neuinfektionen nach Ostern bildet wegen geringerer Testungen während der Feiertage sicher kein vollständiges Bild ab. Grund zur Entwarnung gibt es daher nicht. Die dritte Welle rollt weiter durch Brandenburg. Auch wenn wir gute Fortschritte beim Impfen machen, müssen wir weiter konsequent und wirksam eindämmen und Kontakte reduzieren. Deshalb ist es jetzt angeraten, im Schulbereich vorsichtig zu sein. Wir werden nach den Osterferien mit konsequentem Testen beginnen und ab dem 19. April eine Testpflicht einführen. Gut ist auch, dass das Land die Kitaträger durch zentrale Beschaffung von geeigneten Tests auch für kleine Kinder in unseren Kitas unterstützt.“

Innenminister Michael Stübgen: „Die Feiertage sind weitgehend ruhig verlaufen. Die Brandenburger halten sich erneut und wiederholt sehr diszipliniert an die Einschränkungen, die Corona uns aufzwingt. Der dauerhafte Weg aus dem Lockdown führt aber durch die Spritze. Wir haben das Impftempo spürbar erhöht, müssen aber noch mehr Geschwindigkeit zulegen. Deshalb gestalten wir den Übergang zu flächendeckenden Impfangeboten in den Hausarztpraxen. In der vergangenen Woche konnten erstmals mehr als 10.000 Impfungen in den Praxen verabreicht werden. Brandenburg ist dabei dank der guten Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Vorreiter in Deutschland. Ab morgen starten wir zudem das bundesweite Hausarzt-Impfprogramm in vielen Brandenburger Praxen. Dafür stehen anfangs wöchentlich 30.000 Impfstoffdosen zur Verfügung, und diese Zahl wird stetig steigen. Wir werden noch eine Weile brauchen, bis ganz Brandenburg geimpft ist, aber wir bewegen uns immer schneller in Richtung Impfziel.“

Die wichtigsten Punkte im Einzelnen:

Der Unterricht an den weiterführenden Schulen erfolgt ab dem 12. April im Distanzunterricht. Davon ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die Schülerinnen und Schüler im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs sowie die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Diese verbleiben im Wechselmodell.

Der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 in den Grundschulen erfolgt wie vor den Ferien im Wechselmodell.

Die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt zunächst aufgehoben.

Die Durchführung von Prüfungen an den Schulen, schulische Testverfahren und Prüfungen nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen von Schulen bleiben zugelassen.

Nachdem das Personal an Kitas und Schulen bereits seit Monaten die Möglichkeit hat, sich anlasslos testen zu lassen, sollen nun auch Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich getestet in die Schule kommen. Ausreichend Tests sind in den Ferien an die Schulen ausgeliefert worden. Die Tests werden in der Regel – wie vor den Ferien vereinbart – in den Familien durchgeführt.

Ab Montag, 19. April, gilt die Testpflicht. Das heißt: Ab dem 19. April ist die Durchführung der Tests Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht/Wechselunterricht.

An volljährige Jugendliche können die Tests zur Durchführung direkt ausgehändigt werden. Eltern und Erziehungsberechtigte können für minderjährige Schülerinnen und Schüler die Selbsttests abholen oder der Schule erlauben, diese den Kindern mitzugeben.

Schülerinnen und Schüler, die nicht zweimal wöchentlich einen negativen Test vorlegen, werden automatisch im Distanzunterricht beschult. Der Nachweis bei Selbsttests kann über ein von den Eltern bzw. den volljährigen Schülern ausgefülltes Formular erbracht werden. Dieses wird den Schulen/Familien zeitnah zur Verfügung gestellt.

Kindertagesbetreuung

Die Kitas bleiben geöffnet. Er wird erneut an die Eltern appelliert, zur Reduzierung der Kontakte ihre Kinder nach Möglichkeit selbst zu betreuen. Die Teststrategie an Kitas wird durch den Einsatz von Selbsttests für Kinder ergänzt. Diese sind nicht verpflichtend. Für die Teststrategie der Kitas werden zur Unterstützung der Träger durch das Land Selbsttests bestellt und zur Verfügung gestellt.

Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen

Alle aktuellen Entwicklungen in der Region haben wir in einer Übersicht zusammengefasst ->> Weiterlesen

Red. / Presseinfo 

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