Im Land Brandenburg wird es vorerst keine weiteren Lockerungen geben. Darauf hat sich heute die Landesregierung verständigt. Demzufolge können vorgesehene Öffnungsschritte für beispielsweise die Außengastronomie und den Bereich der Kultur nicht umgesetzt werden. Der Wechselunterricht in den Schulen soll landesweit bis zum Beginn der Osterferien beibehalten werden. Das Testangebot für Lehrkräfte sowie Schüler soll schrittweise auf zwei Tests pro Woche ausgeweitet werden.
Die Staatskanzlei teilte dazu mit:
Aufgrund weiter steigender Infektionszahlen sind in Brandenburg vorerst keine weiteren Öffnungsschritte aus den bestehenden Einschränkungen möglich. Darauf hat sich heute die Landesregierung verständigt. Brandenburg wird damit den nach dem MPK-Beschluss vom 3. März für frühestens ab 22. März vorgesehenen weiteren Öffnungsschritt für die Außengastronomie und den Bereich Kultur nicht umsetzen. Der Wechselunterricht in den Schulen soll landesweit bis zum Beginn der Osterferien beibehalten werden. Das Testangebot für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler soll schrittweise auf zwei Tests pro Woche ausgeweitet werden.
Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die Entwicklung des Infektionsgeschehens in Brandenburg ermöglicht trotz der sinkenden Fallzahlen in den Krankenhäusern und der positiven Entwicklung der Infektionslage in der Altersgruppe über 65 Jahre derzeit keine weiteren Öffnungsschritte. Wir werden die Lage weiter sehr genau beobachten, aber gegenwärtig geben die steigenden Zahlen in einigen Landkreisen Anlass zur Sorge. Ich werde – wie es in den letzten Wochen gute Praxis war – mit den Oberbürgermeistern und Landräten erforderliche Maßnahmen beraten.“
Anpassung des Coronatest-Konzepts für Schulen / Künftig zwei Test pro Woche für Lehrkräfte und Schüler
Das Bildungsministerium passt die Testkonzeption für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte an. Für das freiwillige Selbsttesten der Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen sind nun die Testkits der zweiten Lieferung zu verwenden, deren schulscharfe Auslieferung im Laufe dieser Woche beginnt. Sie sind einfacher zu handhaben und können auch Zuhause angewandt werden. Außerdem wird die Testkapazität für Schülerinnen und Schüler erhöht. Sie sollen sich zukünftig zweimal pro Woche testen. Die Selbsttests der Firma Roche stehen nun uneingeschränkt den Lehrerinnen und Lehrern in Brandenburg zur Verfügung, die sich jetzt auch zweimal wöchentlich testen lassen können.
Bildungsministerin Britta Ernst: „Mir war wichtig, dass die Tests schnell an die Schulen kommen, um allen Beteiligten ein möglichst sicheres Umfeld zu bieten. Das war auch der Wunsch der Lehrerinnen und Lehrer. Die Praxis hat gezeigt, dass die am schnellsten verfügbaren und seit Freitag ausgelieferten Selbsttest in der Handhabung zu kompliziert für Schulen und Kinder sind. Mit der zweiten Lieferung, die ab Donnerstag in den Schulen ankommen soll, steht eine Testmöglichkeit zur Verfügung, die leichter zu handhaben und in der Durchführung nicht an den Ort Schule gebunden sind. Die Durchführung der Tests ist weiterhin freiwillig, aber ich appelliere an Eltern, Schülerinnen und Schüler sie zu nutzen. Die Selbsttests sind eine wichtige Säule bei der Öffnung von Schulen und werden uns alle sicher noch eine Weile begleiten. Ich freue mich, dass der Vorstand des Landesschulbeirats die geänderte Teststrategie mitträgt. Herzlichen Dank dafür.
Diejenigen Schulen, die in dieser Woche mit den Roche Tests begonnen haben und gut damit zu Recht kommen, können diese bis zum Eintreffen der neuen einzelverpackten Testkits weiter nutzen. Die Lieferung der zweiten Tranche der Selbsttests erfolgt sukzessive ab dem 17. März 2021 direkt an die Schulen. Insgesamt stehen den Schülerinnen und Schülern bis zu den Sommerferien rund 2,3 Millionen Tests von Beijing Hotgen Biotech zur Verfügung.
Diese Selbsttests können die Schülerinnen und Schüler zu Hause durchführen.
- Den Schülerinnen und Schülern wird zu diesem Zweck am Ende jeder Schulwoche von der Schule ein Test ausgehändigt.
- Führen die Schüler/innen den Test zu Hause durch, sind die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diese selbst gebeten, der Schule zu bestätigen, dass der Test negativ war.
- War der Test dagegen positiv, nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler erst dann wieder am Unterricht teil, wenn durch einen negativen PCR-Test das Ergebnis des Selbsttests falsifiziert wurde.
- Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler sind gebeten, die Schulleitung über das positive Ergebnis eines Selbsttests und das Ergebnis der Überprüfung durch einen PCR-Test zu informieren.
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Red. / Presseinfo