Schutzmaßnahmen einhalten
Das Verbraucherschutzministerium informiert den Geflügelwirtschaftsverband Brandenburg, den Landesverband der Rassegeflügelzüchter und die Bauernverbände mit einem Schreiben über die aktuelle Situation zur Geflügelpest und weist auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen hin.
Nonnemacher: „Wir beobachten das Seuchengeschehen sehr aufmerksam. Das Geflügelpest-Monitoring bei Hausgeflügel und Wildvögeln wird fortgeführt. Zur Verhinderung der indirekten Einschleppung des hoch ansteckenden Erregers sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.“
Letzter Fund im Januar 2020 in Spree-Neiße
Darüber hinaus sollten Hobbyhalter sicherstellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.
Die hochpathogene Aviäre Influenza ist eine anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels. Bei der Geflügelpest („Vogelgrippe“) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. In Brandenburg wurde zuletzt im Januar 2020 bei einem verendeten Wildvogel der Erreger H5N8 nachgewiesen. Der Fundort befand sich im Landkreis Spree-Neiße nahe der polnischen Grenze.