Bis zu fünf Schüler möglich
Die Musik- und Kunstschulen haben in den Wochen des Lockdowns mit großem Engagement der Lehrkräfte viel unternommen, um die Schülerinnen und Schüler trotz der Einschränkungen über den Online-Unterricht zu unterstützen. Aber digitale Mittel sind auf längere Zeit kein Ersatz für den künstlerischen Unterricht in der gewohnten Qualität.
Gemäß der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg in der ab dem 8. Mai gültigen Fassung sind „mit jeweils bis zu fünf Schülerinnen und/oder Schülern […] der Instrumentalunterricht an Musikschulen […] sowie der Unterricht an sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen“ erlaubt. Bei allen Maßnahmen und Lockerungen müssen immer die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
In Fächern wie Gesang und Blasinstrumente wurden die Schutzmaßnahmen aufgrund des erhöhten Ausstoßes von Aerosolen nochmals ausgeweitet. Konzerte, Orchesterproben und das Zusammenkommen großer Musik-, Tanz- und Theaterensembles sind der jetzigen Verordnung nach weiterhin nicht zulässig.
Informationen zum Start einzelner Unterrichtsangebote sind auf den Webseiten der jeweiligen Musik- und Kunstschulen zu finden.