Keine Begründung angegeben
„Das Schreiben der Landtagspräsidentin enthält keine Erwägungen oder Gründe, warum der Hauptausschuss die Volksinitiative für unzulässig erklärt hat. Erst wenn diese Gründe bekannt gegeben werden, ist eine effektive Rechtsverfolgung möglich. Ich habe deshalb zunächst beim Landesverfassungsgericht beantragt, dass mir insoweit sämtliche Vorgänge des Hauptausschusses zugänglich gemacht werden“, erklärt Prof. Arne Pautsch. Er ist Professor des öffentlichen Rechts und Direktor des Instituts für Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg.
Volksinitiative überzeugt von Zulässigkeit
„Wir haben die Verpflichtung gegenüber den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich für mehr Artenschutz und gegen Pestizideinsatz und Artensterben eingesetzt haben, die Zulässigkeit der Volksinitiative zu erreichen. Es geht aber auch um den Wert der Volksabstimmung nach unserer Landesverfassung. Bei der Erarbeitung der Verfassung 1991 hatte die Ausgestaltung der direkten Demokratie eine besondere Bedeutung. Wir Vertreter der Volksinitiative sind überzeugt, dass unsere Initiative zulässig ist und wollen zugleich den Stellenwert der direkten Demokratie durch die Anrufung des Landesverfassungsgerichtes verteidigen“, so Friedhelm Schmitz-Jersch, einer der Vertreter der Volksinitiative und Vorsitzender des NABU Brandenburg.
pm/red