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Raumordnungsverfahren zu OPAL ausgesetzt bis Varianten für den Standort der Verdichterstation bei Groß Köris von WINGAS AG vorgelegt werden

17:26 Uhr | 4. Februar 2008
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Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg hat das Raumordnungsverfahren zur Erdgasleitung OPAL ausgesetzt, bis von der WINGAS AG weitere Varianten für den Standort der Verdichterstation bei Groß Köris vorgelegt werden.
Pressesprecher Lothar Wiegand: „Es hat sich gezeigt, dass besonders die Verdichterstation bei Groß Köris problematisch ist. Hier sollen weitere Varianten ins Verfahren eingebracht werden, die weniger Belastungen mit sich bringen. Bis dahin ist das Raumordnungsverfahren ausgesetzt. Es wird wieder aufgenommen, sobald prüffähige Unterlagen vom Vorhabenträger eingereicht und geprüft worden sind. Das wird sicherlich einige Wochen in Anspruch nehmen.“
Im Verlauf der Bearbeitung des Raumordnungsverfahrens „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“ haben sich zwei Kernprobleme herausgebildet. Dabei handelt es sich zum einen um die Leitungsführung durch die Gemeinde Groß Köris. Zum anderen betrifft es die Einordnung der einzigen Verdichterstation auf der Strecke Greifswald – Olbernhau nördlich von Groß Köris, nahe der Bundesautobahn A 13.
Im Hinblick auf die gesamte Problemlage, die sich im Ergebnis der Auswertung des Beteiligungsverfahrens ergeben hat, folgt ein weitergehender Abstimmungs- und Informationsbedarf, bevor eine raumordnerische Gesamteinschätzung vorgenommen werden kann. Die ROV-Verfahrensunterlagen sind bezüglich der vertiefend zu untersuchenden Problematik zu ergänzen.
Das Raumordnungsverfahren kann daher jetzt nicht abgeschlossen werden und wird auf der Grundlage von § 5 Abs. 4 der Gemeinsamen Raumordnungsverfahrensverordnung (GROVerfV) ausgesetzt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto © WINGAS AG

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg hat das Raumordnungsverfahren zur Erdgasleitung OPAL ausgesetzt, bis von der WINGAS AG weitere Varianten für den Standort der Verdichterstation bei Groß Köris vorgelegt werden.
Pressesprecher Lothar Wiegand: „Es hat sich gezeigt, dass besonders die Verdichterstation bei Groß Köris problematisch ist. Hier sollen weitere Varianten ins Verfahren eingebracht werden, die weniger Belastungen mit sich bringen. Bis dahin ist das Raumordnungsverfahren ausgesetzt. Es wird wieder aufgenommen, sobald prüffähige Unterlagen vom Vorhabenträger eingereicht und geprüft worden sind. Das wird sicherlich einige Wochen in Anspruch nehmen.“
Im Verlauf der Bearbeitung des Raumordnungsverfahrens „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“ haben sich zwei Kernprobleme herausgebildet. Dabei handelt es sich zum einen um die Leitungsführung durch die Gemeinde Groß Köris. Zum anderen betrifft es die Einordnung der einzigen Verdichterstation auf der Strecke Greifswald – Olbernhau nördlich von Groß Köris, nahe der Bundesautobahn A 13.
Im Hinblick auf die gesamte Problemlage, die sich im Ergebnis der Auswertung des Beteiligungsverfahrens ergeben hat, folgt ein weitergehender Abstimmungs- und Informationsbedarf, bevor eine raumordnerische Gesamteinschätzung vorgenommen werden kann. Die ROV-Verfahrensunterlagen sind bezüglich der vertiefend zu untersuchenden Problematik zu ergänzen.
Das Raumordnungsverfahren kann daher jetzt nicht abgeschlossen werden und wird auf der Grundlage von § 5 Abs. 4 der Gemeinsamen Raumordnungsverfahrensverordnung (GROVerfV) ausgesetzt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto © WINGAS AG

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg hat das Raumordnungsverfahren zur Erdgasleitung OPAL ausgesetzt, bis von der WINGAS AG weitere Varianten für den Standort der Verdichterstation bei Groß Köris vorgelegt werden.
Pressesprecher Lothar Wiegand: „Es hat sich gezeigt, dass besonders die Verdichterstation bei Groß Köris problematisch ist. Hier sollen weitere Varianten ins Verfahren eingebracht werden, die weniger Belastungen mit sich bringen. Bis dahin ist das Raumordnungsverfahren ausgesetzt. Es wird wieder aufgenommen, sobald prüffähige Unterlagen vom Vorhabenträger eingereicht und geprüft worden sind. Das wird sicherlich einige Wochen in Anspruch nehmen.“
Im Verlauf der Bearbeitung des Raumordnungsverfahrens „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“ haben sich zwei Kernprobleme herausgebildet. Dabei handelt es sich zum einen um die Leitungsführung durch die Gemeinde Groß Köris. Zum anderen betrifft es die Einordnung der einzigen Verdichterstation auf der Strecke Greifswald – Olbernhau nördlich von Groß Köris, nahe der Bundesautobahn A 13.
Im Hinblick auf die gesamte Problemlage, die sich im Ergebnis der Auswertung des Beteiligungsverfahrens ergeben hat, folgt ein weitergehender Abstimmungs- und Informationsbedarf, bevor eine raumordnerische Gesamteinschätzung vorgenommen werden kann. Die ROV-Verfahrensunterlagen sind bezüglich der vertiefend zu untersuchenden Problematik zu ergänzen.
Das Raumordnungsverfahren kann daher jetzt nicht abgeschlossen werden und wird auf der Grundlage von § 5 Abs. 4 der Gemeinsamen Raumordnungsverfahrensverordnung (GROVerfV) ausgesetzt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto © WINGAS AG

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg hat das Raumordnungsverfahren zur Erdgasleitung OPAL ausgesetzt, bis von der WINGAS AG weitere Varianten für den Standort der Verdichterstation bei Groß Köris vorgelegt werden.
Pressesprecher Lothar Wiegand: „Es hat sich gezeigt, dass besonders die Verdichterstation bei Groß Köris problematisch ist. Hier sollen weitere Varianten ins Verfahren eingebracht werden, die weniger Belastungen mit sich bringen. Bis dahin ist das Raumordnungsverfahren ausgesetzt. Es wird wieder aufgenommen, sobald prüffähige Unterlagen vom Vorhabenträger eingereicht und geprüft worden sind. Das wird sicherlich einige Wochen in Anspruch nehmen.“
Im Verlauf der Bearbeitung des Raumordnungsverfahrens „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“ haben sich zwei Kernprobleme herausgebildet. Dabei handelt es sich zum einen um die Leitungsführung durch die Gemeinde Groß Köris. Zum anderen betrifft es die Einordnung der einzigen Verdichterstation auf der Strecke Greifswald – Olbernhau nördlich von Groß Köris, nahe der Bundesautobahn A 13.
Im Hinblick auf die gesamte Problemlage, die sich im Ergebnis der Auswertung des Beteiligungsverfahrens ergeben hat, folgt ein weitergehender Abstimmungs- und Informationsbedarf, bevor eine raumordnerische Gesamteinschätzung vorgenommen werden kann. Die ROV-Verfahrensunterlagen sind bezüglich der vertiefend zu untersuchenden Problematik zu ergänzen.
Das Raumordnungsverfahren kann daher jetzt nicht abgeschlossen werden und wird auf der Grundlage von § 5 Abs. 4 der Gemeinsamen Raumordnungsverfahrensverordnung (GROVerfV) ausgesetzt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto © WINGAS AG

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg hat das Raumordnungsverfahren zur Erdgasleitung OPAL ausgesetzt, bis von der WINGAS AG weitere Varianten für den Standort der Verdichterstation bei Groß Köris vorgelegt werden.
Pressesprecher Lothar Wiegand: „Es hat sich gezeigt, dass besonders die Verdichterstation bei Groß Köris problematisch ist. Hier sollen weitere Varianten ins Verfahren eingebracht werden, die weniger Belastungen mit sich bringen. Bis dahin ist das Raumordnungsverfahren ausgesetzt. Es wird wieder aufgenommen, sobald prüffähige Unterlagen vom Vorhabenträger eingereicht und geprüft worden sind. Das wird sicherlich einige Wochen in Anspruch nehmen.“
Im Verlauf der Bearbeitung des Raumordnungsverfahrens „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“ haben sich zwei Kernprobleme herausgebildet. Dabei handelt es sich zum einen um die Leitungsführung durch die Gemeinde Groß Köris. Zum anderen betrifft es die Einordnung der einzigen Verdichterstation auf der Strecke Greifswald – Olbernhau nördlich von Groß Köris, nahe der Bundesautobahn A 13.
Im Hinblick auf die gesamte Problemlage, die sich im Ergebnis der Auswertung des Beteiligungsverfahrens ergeben hat, folgt ein weitergehender Abstimmungs- und Informationsbedarf, bevor eine raumordnerische Gesamteinschätzung vorgenommen werden kann. Die ROV-Verfahrensunterlagen sind bezüglich der vertiefend zu untersuchenden Problematik zu ergänzen.
Das Raumordnungsverfahren kann daher jetzt nicht abgeschlossen werden und wird auf der Grundlage von § 5 Abs. 4 der Gemeinsamen Raumordnungsverfahrensverordnung (GROVerfV) ausgesetzt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto © WINGAS AG

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Im Hinblick auf die gesamte Problemlage, die sich im Ergebnis der Auswertung des Beteiligungsverfahrens ergeben hat, folgt ein weitergehender Abstimmungs- und Informationsbedarf, bevor eine raumordnerische Gesamteinschätzung vorgenommen werden kann. Die ROV-Verfahrensunterlagen sind bezüglich der vertiefend zu untersuchenden Problematik zu ergänzen.
Das Raumordnungsverfahren kann daher jetzt nicht abgeschlossen werden und wird auf der Grundlage von § 5 Abs. 4 der Gemeinsamen Raumordnungsverfahrensverordnung (GROVerfV) ausgesetzt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
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Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
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