Im Streit um die Rückgabe einer online bestellten Matratze entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Matratzen ebenso wie Kleidung keine Hygieneartikel sind und Verbraucher sie wieder zurückgeben können. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) begrüßt das Urteil und warnt vor weiteren Tricks der Branche.
Man könnte meinen, die Rückgabe von online bestellten Matratzen sei ebenso wenig ein Problem wie die von Kleidungsstücken. Das sah in der Vergangenheit jedoch anders aus. Häufig verweigerten Firmen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Erstattung, wenn diese beispielsweise online oder auf Kaffeefahrten erworbene Matratzen trotz zwischenzeitlich entfernter Schutzfolie zurückgeben wollten. Die Firmen argumentierten, dass es sich bei Matratzen um Hygieneartikel handle und diese damit grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen seien. Der EuGH entschied nun, dass Matratzen in Bezug auf ihre Rückgabe durchaus mit Kleidungsstücken vergleichbar seien, schließlich könnten Händler sie ebenso reinigen oder desinfizieren.
Die VZB begrüßt das Urteil, warnt aber vor weiteren Tricks der Branche, das Widerrufsrecht auszuhebeln. „Uns sind Fälle bekannt, in denen Firmen Verbrauchern ein Widerrufsrecht verwehrten, weil angeblich eine Maßanfertigung der Matratze vorlag“, sagt Stefanie Kahnert, Rechtsexpertin bei der VZB. Da bei Maßanfertigungen kein Widerrufsrecht besteht, müssen Verbraucher dann erst beweisen, dass sie gar kein individuell gefertigtes Produkt erhalten haben. Ob tatsächlich eine solche Spezialanfertigung vorliegt, ist nicht immer einfach zu erkennen. Auch Verkaufsveranstaltungen bergen häufig Risiken für Verbraucher. Es ist kein Geheimnis, dass dort erworbene Waren oftmals viel teurer sind als im regulären Handel oder nicht der Qualität entsprechen, mit der sie angepriesen werden. Beim Kauf von Matratzen rät Kahnert daher auch weiterhin zur Vorsicht. Eine aktuelle Untersuchung von Stiftung Warentest kann die Auswahlentscheidung erleichtern. Bei rechtlichen Problemen können sich Ratsuchende direkt zur persönlichen Beratung an die VZB wenden.
Probleme bei Kauf und Rückgabe teurer Matratzen sind schon lange ein Ärgernis. Bereits 2016 gewann die VZB im Prozess gegen einen Kaffeefahrtenveranstalter, der Kunden Matratzen verkauft hatte. Mitarbeiter der Firma hatten die Ware nicht nur geliefert, sondern auch noch den vermeintlich guten Service geboten, sie gleich auszupacken. Anschließend lehnte das Unternehmen Rückgaben mit dem Argument ab, dass die Matratze bereits ausgepackt worden sei.
Persönliche Beratung bei der VZB:
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
- telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1€/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
- E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
pm/red