Bund und Länder haben im Vermittlungsausschuss eine Vereinbarung zum Digitalpakt für die Schulen in ganz Deutschland getroffen. Dazu ist eine Grundgesetzänderung notwendig. Mit dem Digitalpakt (offiziell DigitalPakt Schule) haben die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag im Jahr 2018 die Absicht bekundet, die Digitalisierung in den allgemeinbildenden Schulen mit 5 Milliarden Euro zu fördern.
Reaktionen:
Simona Koß, stellvertretende Bundes-SPD-Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg: „Wir begrüßen es sehr, dass sich Bund und Länder auf einen guten Kompromissvorschlag verständigen konnten, der insbesondere der unterschiedlichen Finanzkraft der Bundesländer Rechnung trägt. Dies hatte der Landtag Brandenburg bereits im Dezember auf Antrag der Koalitionsfraktionen gefordert (Drucksache 6/10146). Der Weg ist nun frei zur Aufhebung des strikten Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich, die die SPD-Fraktion schon länger befürwortet. Die letzten parlamentarischen Hürden in Berlin können hoffentlich bald genommen werden. Mit dem Digitalpakt bekommen mehr Schulen in Brandenburg die Möglichkeit, ihren Schülerinnen und Schüler modernsten Unterricht mit digitalen Geräten anzubieten. Dass sich Brandenburg dafür wie auch bisher finanziell engagiert, ist eine Selbstverständlichkeit, die im Digitalpakt noch einmal festgehalten wird. Um die große Herausforderung der Medienbildung und –nutzung zu bewältigen, ist aber die Beteiligung des Bundes erforderlich – auch weil keine neuen Unterschiede zwischen den Ländern und Regionen Deutschlands in dieser Zukunftsfrage entstehen dürfen.“
Klaus-Peter Schulze, Bundestagsabgeordneter (CDU) aus der Lausitz: „Mit dem Digitalpakt Schule stellt der Bund den Ländern und Kommunen insgesamt fünf Milliarden Euro zu Verfügung. Damit können etwa WLAN-Anschlüsse sowie digitale Lerngeräte finanziert werden, um durch den Einsatz digitaler Medien die traditionellen Lernmethoden sinnvoll zu ergänzen. Bemerkenswert ist, dass die AfD-Fraktion als einzige die Grundgesetzänderung abgelehnt hat. Damit hat die AfD gegen eine bessere technische Ausstattung unserer Schulen gestimmt. Dabei hatte die Partei noch im Wahlkampf 2017 gefordert, dass der Bund die Schulen finanziell stärker unterstützen soll“
Stellvertretender Landesvorsitzender und Sprecher für Bildung der FDP Brandenburg, Prof. Martin Neumann: „Dass der Bund die Länder nun endlich beim Aufbau einer zukunftsfähigen Bildungsinfrastruktur unterstützen kann, ist ein Riesenerfolg für Schüler, Lehrer und Eltern. Der Knoten der chronischen Unterfinanzierung der Bildung in vielen Ländern wird endlich durchschlagen und eine neue Entwicklung im Bildungssystem ermöglicht. Dass die Länder, unter ihnen auch Brandenburg, nicht bereit waren, die Zweckbindung der Bundesmittel für digitale Bildung zu akzeptieren und nun ohne Kontrolle Bundesgeld erhalten, ist hingegen ein schlechter Scherz. Die Landesregierung hat bereits bei den Regionalisierungsmitteln beim Schienenverkehr und bei den Mitteln für den Straßenbau bewiesen, dass sie mit Bundesgeld nicht immer verantwortungsvoll umgeht. Dies darf sich bei der Digitalisierung der Bildung nicht wiederholen.“