Die Sommerferien beginnen und damit für viele Menschen auch der lang ersehnte Urlaub. Damit die Erholung nicht zu kurz kommt, warnt die Verbraucherzentrale Brandenburg vor fünf fiesen Urlaubsfallen – und erklärt, wie man sich schützen kann.
Falle 1: Happige Gebühren bei Namensfehler
Wenn sich in die Reiseunterlagen ein Namensfehler eingeschlichen hat, müssen Reisende diesen dringend beim Reiseveranstalter bzw. der Fluglinie korrigieren lassen, sonst hebt der Flieger im schlimmsten Fall ohne sie ab. Allerdings lauert da Falle Nummer eins. Denn einige Anbieter lassen sich horrende Gebühren für eine Namensänderung bezahlen. Kürzlich hat die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) z.B. einen Anbieter abgemahnt, der in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen 100 Prozent Stornierungskosten für den ursprünglichen Flug, den aktuellen Preis für eine neue Flugbuchung sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro berechnen wollte. Das geht so nicht!
Das gilt:
Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin bei der VZB, rät: „Wenn notwendige Korrekturen gar nicht vom Urlauber verursacht worden sind, beispielsweise bei Erfassungsfehlern im Rahmen der Buchung, kann er für nachträgliche Änderungen überhaupt nicht zur Kasse gebeten werden. Das sollten Sie klarstellen und nicht bezahlen. Sollten Sie für den Fehler verantwortlich sein, darf der Veranstalter bzw. die Airline für die Namenskorrektur nach unserer Ansicht nur den dafür notwendige Änderungsaufwand von etwa 30 Euro in Rechnung stellen. Sollte das Unternehmen das nicht anerkennen, hilft die VZB bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!“
Falle 2: Draufzahlen bei Überbuchung
Eine Horrorvorstellung: Man kommt am Reiseziel an und stellt vor Ort fest, dass im gebuchten Hotel kein Zimmer mehr frei ist. Das sollten Urlauber direkt der Reiseleitung vor Ort melden, damit sie schnellstmöglich Ersatz organisieren kann. Hier lauert Falle Nummer zwei: Wenn Reisenden vor Ort als Ersatz ein Hotel einer höheren Kategorie angeboten wird, verlangt der Veranstalter manchmal einen satten Aufpreis für das „Upgrade“. Das ist nicht rechtens!
Das sind Ihre Rechte:
Fischer-Volk: „Liegt eine Überbuchung vor, ist das eine vom Veranstalter schuldhaft verursachte Vertragsverletzung, für die er zur Abhilfe verpflichtet ist. Kann er Gästen nur eine höherwertigere Unterkunft anbieten, ist das sein Problem. Er muss die dafür anfallenden Mehrkosten selbst tragen.“
Falle 3: Mit der Navi-App in die Kostenfalle
Für den Urlaub sind Apps mit Navigationsfunktion hilfreich. Doch kaum am Urlaubsziel im Ausland angekommen, stellt man fest, dass die App ohne Internet gar nicht funktioniert. Hier tappt man schnell in Falle drei: Wer der App den Zugriff auf die mobilen Daten erlaubt, bekommt die Quittung mit der Telefonrechnung. Beim Roaming gibt es zwar eine Kostenbremse bei Verbindungen auf Land, diese liegt aber immerhin bei stolzen 59,50 Euro.
So vermeiden Sie die Falle:
Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB, rät: „Wer für den Auslandsurlaub spezielle Apps braucht, sollte immer prüfen, ob die Apps ohne Datennutzung funktionieren. Bei Navi-Apps kann man z.B. oft schon vorsorgen, indem man das Kartengebiet für den Urlaub herunterlädt. Manchmal gibt es auch gänzliche Offlineversionen.
Ein Zusatztipp: Momentan locken einige Routenplaner im Internet in eine Kostenfalle. Dort werden nach Meinung der Betrüger 500 Euro allein für die Anmeldung im Portal fällig. Wer also aufgefordert wird, sich anzumelden, bevor er auf Basisdienste wie eine einfache Routenplanung zugreifen kann, sollte stutzig werden und lieber einen bekannten Routenplaner benutzen.“
Falle 4: Volle Fahrt in die Zusatzkosten – Spiele-App auf der Autofahrt
Wer eine längere Autofahrt mit Kindern plant, freut sich oft über Spiele-Apps für Kinder. Denn die können den allgemeinen Quengelfaktor erheblich senken. Doch hier lauert Falle Nummer vier: Wer nicht aufpasst, wird vielleicht mit hohen Kosten für In-Game-Währung konfrontiert.
Das rät die Expertin:
Scherer: „Um zu vermeiden, dass das Kind zum schnelleren Fortkommen im Spiel In-Game-Währung auf Kosten des hinterlegten Zahlungsmittels erwirbt, gibt es mehrere Möglichkeiten. Am besten ist es, eine kindgerechte App zu nutzen, in der erst gar keine In-App-Käufe möglich sind und die Spielzeiten begrenzt werden können. Will man aber nicht auf Spiele verzichten, die solche Käufe anbieten, kann man den Zugriff z.B. per Einstellung am Telefon oder im App-Store einschränken und unterbinden.
Und damit der Nachwuchs nicht die ganze Autofahrt lang aufs Smartphonedisplay starrt, helfen zur Abwechslung Klassiker a la ´Ich sehe was, was du nicht siehst`. Dabei sollte man sich dann allerdings auf Dinge festlegen, die sich im Auto befinden, damit die Suche nicht zur Enttäuschung wird.“
Falle 5: Teure Euro-Umrechnung als versteckte Gebühr
Man könnte es für einen guten Service halten: Wer im Nicht-Euro-Ausland unterwegs ist, bekommt an Geldautomaten oder bei Bezahlung mit Kredit- oder EC-Karten an der Kasse oder im Hotel oft angeboten, dass der Betrag gleich in Euro umgerechnet wird. Doch hier versteckt sich Urlaubsfalle Nummer fünf: Bei der direkten Umrechnung wird zumeist ein schlechterer Wechselkurs angesetzt, als es dem offiziellen Tageskurs entspricht. Das nennt sich „Dynamic Currency Conversion“, dynamische Währungsumrechnung. Dynamisch gewinnen aber nur die Geräteaufsteller und Händler.
So vermeiden Sie die Falle:
Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der VZB, rät: „Um Aufschläge durch sofortige Umrechnung in Euro zu vermeiden, sollte immer die Abrechnung in der Fremdwährung gewählt werden. Denn dann kümmert sich die Hausbank um die Umrechnung und diese nimmt den meist deutlich günstigeren Tageskurs als Grundlage.“
Reisende, die individuelle Fragen haben, können sich für eine Beratung an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:
– persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
– telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr,
1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
– E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
pm/red
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