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Schönbohm: Brandenburgs Polizei nicht “stasi-durchsetzt”

16:11 Uhr | 9. Juni 2009
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Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm hat Vorwürfe aus Medienberichten zurückgewiesen, die Polizei des Bundeslandes sei “stasi-durchsetzt”. Alle Polizisten des Bundeslandes seien von der Gauck-Behörde überprüft worden, sagte der Minister. Wer die Polizei oder andere Bereiche des öffentlichen Dienstes des demokratischen Brandenburg unter Generalverdacht stelle, tue diesen Unrecht. Eine neuerliche vollständige Stasi-Überprüfung der Polizei sei nicht gewollt und nach dem geltenden Recht nicht möglich.
Innenminister Jörg Schönbohm sagte nach der Kabinettsitzung: “Wir werden allerdings in Einzelfällen noch einmal genauer hinsehen. Dies betrifft die Fälle, in denen hauptamtliche Mitarbeiter des MfS übernommen wurden, oder Fälle, in denen neue Erkenntnisse vorliegen, die eine Verwendung in dieser Form unzumutbar machen. Wir müssen auch an die Opfer und die rechtschaffenden Bürger denken. Sie müssen Vertrauen in den Rechtsstaat haben können. Das sind wir auch dem inneren Frieden schuldig. Deshalb ist es gut und richtig, dass in Brandenburg mit der Schaffung eines Landes-Stasi-Beauftragten noch in dieser Legislaturperiode eine Stelle eingerichtet wird, an die sich die Opfer vertrauensvoll wenden können.”
Schönbohm verwies zugleich darauf, dass nach der Dezember 2006 in Kraft getretenen Novelle zum Stasiunterlagengesetz eine Überprüfung von Beschäftigten oder künftigen Mitarbeitern nur noch eingeschränkt zulässig ist. Überprüft werden nur noch Personen in verantwortlicher Stellung. Dazu zählen kommunale Wahlbeamte, Richter sowie Beamte und Angestellte, die eine Behörde leiten oder eine vergleichbar verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen. Dieses entspricht in etwa der Überprüfungspraxis, wie sie die seinerzeitige Landesregierung im Jahr 1995 für den brandenburgischen Landesdienst festgelegt habe.
Schönbohm sagte weiter, 45 Prozent der heutigen Polizeibeamten seien erst nach der Wende ausgebildet und in den Polizeidienst übernommen worden. Die anderen, die heute noch im Dienst stünden, seien bei weitem nicht alle hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des MfS gewesen. Die Angehörigen der Polizei wurden Anfang der 90er Jahre überprüft. Dabei wurden 242 ehemalige hauptamtlich Beschäftigte und 1.238 ehemalige informelle Mitarbeiter des MfS festgestellt. In rund 600 Fällen wurden Mitarbeiter aus dem Polizeidienst entfernt.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm hat Vorwürfe aus Medienberichten zurückgewiesen, die Polizei des Bundeslandes sei “stasi-durchsetzt”. Alle Polizisten des Bundeslandes seien von der Gauck-Behörde überprüft worden, sagte der Minister. Wer die Polizei oder andere Bereiche des öffentlichen Dienstes des demokratischen Brandenburg unter Generalverdacht stelle, tue diesen Unrecht. Eine neuerliche vollständige Stasi-Überprüfung der Polizei sei nicht gewollt und nach dem geltenden Recht nicht möglich.
Innenminister Jörg Schönbohm sagte nach der Kabinettsitzung: “Wir werden allerdings in Einzelfällen noch einmal genauer hinsehen. Dies betrifft die Fälle, in denen hauptamtliche Mitarbeiter des MfS übernommen wurden, oder Fälle, in denen neue Erkenntnisse vorliegen, die eine Verwendung in dieser Form unzumutbar machen. Wir müssen auch an die Opfer und die rechtschaffenden Bürger denken. Sie müssen Vertrauen in den Rechtsstaat haben können. Das sind wir auch dem inneren Frieden schuldig. Deshalb ist es gut und richtig, dass in Brandenburg mit der Schaffung eines Landes-Stasi-Beauftragten noch in dieser Legislaturperiode eine Stelle eingerichtet wird, an die sich die Opfer vertrauensvoll wenden können.”
Schönbohm verwies zugleich darauf, dass nach der Dezember 2006 in Kraft getretenen Novelle zum Stasiunterlagengesetz eine Überprüfung von Beschäftigten oder künftigen Mitarbeitern nur noch eingeschränkt zulässig ist. Überprüft werden nur noch Personen in verantwortlicher Stellung. Dazu zählen kommunale Wahlbeamte, Richter sowie Beamte und Angestellte, die eine Behörde leiten oder eine vergleichbar verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen. Dieses entspricht in etwa der Überprüfungspraxis, wie sie die seinerzeitige Landesregierung im Jahr 1995 für den brandenburgischen Landesdienst festgelegt habe.
Schönbohm sagte weiter, 45 Prozent der heutigen Polizeibeamten seien erst nach der Wende ausgebildet und in den Polizeidienst übernommen worden. Die anderen, die heute noch im Dienst stünden, seien bei weitem nicht alle hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des MfS gewesen. Die Angehörigen der Polizei wurden Anfang der 90er Jahre überprüft. Dabei wurden 242 ehemalige hauptamtlich Beschäftigte und 1.238 ehemalige informelle Mitarbeiter des MfS festgestellt. In rund 600 Fällen wurden Mitarbeiter aus dem Polizeidienst entfernt.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm hat Vorwürfe aus Medienberichten zurückgewiesen, die Polizei des Bundeslandes sei “stasi-durchsetzt”. Alle Polizisten des Bundeslandes seien von der Gauck-Behörde überprüft worden, sagte der Minister. Wer die Polizei oder andere Bereiche des öffentlichen Dienstes des demokratischen Brandenburg unter Generalverdacht stelle, tue diesen Unrecht. Eine neuerliche vollständige Stasi-Überprüfung der Polizei sei nicht gewollt und nach dem geltenden Recht nicht möglich.
Innenminister Jörg Schönbohm sagte nach der Kabinettsitzung: “Wir werden allerdings in Einzelfällen noch einmal genauer hinsehen. Dies betrifft die Fälle, in denen hauptamtliche Mitarbeiter des MfS übernommen wurden, oder Fälle, in denen neue Erkenntnisse vorliegen, die eine Verwendung in dieser Form unzumutbar machen. Wir müssen auch an die Opfer und die rechtschaffenden Bürger denken. Sie müssen Vertrauen in den Rechtsstaat haben können. Das sind wir auch dem inneren Frieden schuldig. Deshalb ist es gut und richtig, dass in Brandenburg mit der Schaffung eines Landes-Stasi-Beauftragten noch in dieser Legislaturperiode eine Stelle eingerichtet wird, an die sich die Opfer vertrauensvoll wenden können.”
Schönbohm verwies zugleich darauf, dass nach der Dezember 2006 in Kraft getretenen Novelle zum Stasiunterlagengesetz eine Überprüfung von Beschäftigten oder künftigen Mitarbeitern nur noch eingeschränkt zulässig ist. Überprüft werden nur noch Personen in verantwortlicher Stellung. Dazu zählen kommunale Wahlbeamte, Richter sowie Beamte und Angestellte, die eine Behörde leiten oder eine vergleichbar verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen. Dieses entspricht in etwa der Überprüfungspraxis, wie sie die seinerzeitige Landesregierung im Jahr 1995 für den brandenburgischen Landesdienst festgelegt habe.
Schönbohm sagte weiter, 45 Prozent der heutigen Polizeibeamten seien erst nach der Wende ausgebildet und in den Polizeidienst übernommen worden. Die anderen, die heute noch im Dienst stünden, seien bei weitem nicht alle hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des MfS gewesen. Die Angehörigen der Polizei wurden Anfang der 90er Jahre überprüft. Dabei wurden 242 ehemalige hauptamtlich Beschäftigte und 1.238 ehemalige informelle Mitarbeiter des MfS festgestellt. In rund 600 Fällen wurden Mitarbeiter aus dem Polizeidienst entfernt.
Quelle: Ministerium des Innern

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm hat Vorwürfe aus Medienberichten zurückgewiesen, die Polizei des Bundeslandes sei “stasi-durchsetzt”. Alle Polizisten des Bundeslandes seien von der Gauck-Behörde überprüft worden, sagte der Minister. Wer die Polizei oder andere Bereiche des öffentlichen Dienstes des demokratischen Brandenburg unter Generalverdacht stelle, tue diesen Unrecht. Eine neuerliche vollständige Stasi-Überprüfung der Polizei sei nicht gewollt und nach dem geltenden Recht nicht möglich.
Innenminister Jörg Schönbohm sagte nach der Kabinettsitzung: “Wir werden allerdings in Einzelfällen noch einmal genauer hinsehen. Dies betrifft die Fälle, in denen hauptamtliche Mitarbeiter des MfS übernommen wurden, oder Fälle, in denen neue Erkenntnisse vorliegen, die eine Verwendung in dieser Form unzumutbar machen. Wir müssen auch an die Opfer und die rechtschaffenden Bürger denken. Sie müssen Vertrauen in den Rechtsstaat haben können. Das sind wir auch dem inneren Frieden schuldig. Deshalb ist es gut und richtig, dass in Brandenburg mit der Schaffung eines Landes-Stasi-Beauftragten noch in dieser Legislaturperiode eine Stelle eingerichtet wird, an die sich die Opfer vertrauensvoll wenden können.”
Schönbohm verwies zugleich darauf, dass nach der Dezember 2006 in Kraft getretenen Novelle zum Stasiunterlagengesetz eine Überprüfung von Beschäftigten oder künftigen Mitarbeitern nur noch eingeschränkt zulässig ist. Überprüft werden nur noch Personen in verantwortlicher Stellung. Dazu zählen kommunale Wahlbeamte, Richter sowie Beamte und Angestellte, die eine Behörde leiten oder eine vergleichbar verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen. Dieses entspricht in etwa der Überprüfungspraxis, wie sie die seinerzeitige Landesregierung im Jahr 1995 für den brandenburgischen Landesdienst festgelegt habe.
Schönbohm sagte weiter, 45 Prozent der heutigen Polizeibeamten seien erst nach der Wende ausgebildet und in den Polizeidienst übernommen worden. Die anderen, die heute noch im Dienst stünden, seien bei weitem nicht alle hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des MfS gewesen. Die Angehörigen der Polizei wurden Anfang der 90er Jahre überprüft. Dabei wurden 242 ehemalige hauptamtlich Beschäftigte und 1.238 ehemalige informelle Mitarbeiter des MfS festgestellt. In rund 600 Fällen wurden Mitarbeiter aus dem Polizeidienst entfernt.
Quelle: Ministerium des Innern

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