Tausende Tiere werden in der Urlaubszeit von ihren Haltern einfach ausgesetzt, weil sie im Urlaub stören. Das für Tierschutz zuständige Brandenburger Verbraucherschutzministerium hat aus diesem Anlass darauf hingewiesen, dass Tierhalter damit eine mitunter teure Ordnungswidrigkeit begehen. Nach dem Tierschutzgesetz ist das Aussetzen von Tieren verboten und kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Urlauber sollten daher rechtzeitig für eine geeignete Unterbringung Ihrer Haustiere sorgen. Ferien dürfen kein Grund dafür sein, Haustiere auszusetzen und sich so seiner Halter- und Betreuungspflicht zu entziehen.
Empfehlenswert ist die Unterbringung bei Freunden oder Bekannten, die den Tie-ren durch wiederholte Begegnung bereits vertraut sind. Eine andere Möglichkeit bietet sich mit der Unterbringung und Betreuung in einem Tierheim oder in einer Tierpension an.
Bei der Mitnahme von Haustieren ins Ausland sind entsprechende Vorbereitungen (Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, ggf. Gesundheitsbescheinigung nach Vorgaben der Drittländer bzw. vorherige Tollwutantikörper-Bestimmung bei Reisen in Drittländer mit Tollwutvorkommen) notwendig. Über die Bedingungen bei Fernreisen sollten rechtzeitig die Botschaften oder Konsulate der Reiseländer befragt werden.
Das Ministerium weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass im Reiseverkehr nur die eigenen Haustiere mitgeführt werden dürfen. Insbesondere das Mitbringen von Hunden und Katzen aus den Urlaubsländern kann zu einer Gefährdung der Gesundheit von Menschen und Tieren in Deutschland führen.
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Weitere Informationen:
- Veterinärangelegenheiten beim Tierhandel und im Reiseverkehr
- Merkblatt zum Reiseverkehr mit Heimtieren
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Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz













