Fast die Hälfte der Produkte wird weiterhin frei zugänglich verkauft
Potsdam. Seit gut zwei Jahren gelten für den Verkauf von Rattengiften Einschränkungen. Eine landesweite Kontrollaktion durch Mitarbeiter der Gefahrstoffüberwachung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat nun gezeigt, dass die Vorgaben im Handel vielerorts nicht bekannt sind. Produkte zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen (Rodentizide) wurden im Rahmen einer Schwerpunktaktion überprüft. Ziel war es, einen Überblick über die Einhaltung der neuen rechtlichen Vorgaben zu gewinnen und den Handel für den Umgang mit diesen Produkten zu sensibilisieren.
Die Auswertung zeigt, dass viele Produkte nicht für den richtigen Verwenderkreis angeboten werden bzw. die Hersteller die Produkte nicht richtig kennzeichnen. Noch immer wird eine breite Palette an Mäuse- und Rattengiften (45% der überprüften Produkte) frei zugänglich für jedermann angeboten. Zudem waren 8 Produkte nicht mehr verkaufsfähig, da sie keine gültige Zulassung mehr haben. Darüber hinaus wurden bei mehr als einem Drittel der Produkte auch Mängel bei der ordnungsgemäßen Kennzeichnung festgestellt.
Die Ergebnisse belegen, die Notwendigkeit weiterer Aufklärung und Information.
Hintergrund:
Seit 1. Januar 2013 dürfen die meisten Produkte mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen nicht mehr frei verkauft und damit auch nicht mehr offen angeboten werden. Die Kontrollen haben jedoch gezeigt, dass noch immer eine breite Palette an Mäuse- und Rattengiften frei zugänglich für jedermann angeboten wird.
Für nahezu alle zugelassenen Rodentizide – immerhin mehr als 300 – wurden bereits mit der Zulassung entsprechende Beschränkungen für Anbieter und Verwender festgelegt. In der Vergangenheit ist es durch unsachgemäße Anwendungen häufig zur Ausbildung von Resistenzen bei Ratten und Mäusen gekommen. Um dies zu verhindern bzw. solange wie möglich hinauszuzögern, sollen nur noch Sachkundige mit den Giften umgehen.
Im Oktober und November 2014 wurden in 38 Handelseinrichtungen mehr als 200 Produkte durch die Mitarbeiter der Gefahrstoffüberwachung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz kontrolliert.
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz