Das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. gibt darauf die entscheidenden Antworten
1) Wann darf ich zur Kur? Wenn bei Mutter/Vater eine Kurbedürftigkeit vorliegt, der Arzt eine Kur befürwortet und entsprechend attestiert. Kinder dürfen zur Kur, wenn aus ärztlicher Sicht Behandlungsbedürftigkeit vorliegt oder eine Versorgung zuhause ausgeschlossen ist bzw. die Trennung vom Elternteil unzumutbar ist.
2) Welche Krankheiten werden während einer Kur behandelt? Folgende Indikationen können in den vom Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. empfohlenen Kliniken behandelt werden: Erschöpfungszustände, aus denen sich das Burnout entwickeln kann, Angstzustände, Schlafstörungen, aber auch Rückenschmerzen und Gelenkbeschwerden. Zu bestimmten Krankheitsbildern und besonderen Lebensumständen werden sogenannte Schwerpunktkuren angeboten. Diese bieten ein gezieltes und umfassendes Behandlungsprogramm sowie den Austausch mit ebenfalls Betroffenen an.
3) Wie beantrage ich eine Kur? Die notwendigen Attest- und Antragsformulare für Ihren Kurantrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, dem Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. unter 0800 2255100 oder im Internet unter www.mutter-kind-hilfswerk.de zum Download. Zur Beantragung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung ist der Besuch beim Haus-, Kinder- oder Facharzt erforderlich. Sind entsprechende Krankheitsbilder gegeben, füllt der Arzt nach gründlicher Untersuchung die notwendigen Atteste und den Kurantrag aus. Mit den ausgefüllten Anträgen beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Mutter/Vater & Kind-Kur oder wenden sich an das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V., das Ihnen kostenlos bei der Beantragung behilflich ist. Gemeinsam mit Müttern/Vätern wird die passende Klinik anhand der Indikationen ausgewählt.
4) Wie lange dauert eine Mutter/Vater & Kind-Kur? Die Regeldauer beträgt drei Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann während der Kur vom Klinikarzt, in Absprache mit der Krankenkasse, eine Verlängerung beantragt werden.
5) Wie alt dürfen meine Kinder für die Kur sein? In der Regel werden Kinder bis zu 12 Jahren in den Kliniken aufgenommen, Ausnahmen sind möglich. Behinderte Kinder unterliegen keiner Altersbegrenzung.
6) Was kostet mich eine Kur? Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10,-€ je Tag für Erwachsene, Kinder sind kostenfrei. Für einkommensschwache Mütter besteht die Möglichkeit der Reduzierung des gesetzlichen Eigenanteils. Dies sowie eine Bezuschussungsmöglichkeit zu den Fahrtkosten kann bei der Krankenkasse erfragt werden.
7) Was mache ich, wenn die Kur abgelehnt wird? Lassen Sie sich vom Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. beraten und konsultieren Sie Ihren Arzt.
Das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. berät Sie zur Mutter/Vater & Kind-Kur am kostenlosen Info-Telefon: 0800 2255100. Infos und Antragsformulare zum Download: www.mutter-kind-hilfswerk.de
Quelle: Mutter-Kind-Hilfswerk e.V.