Gestern begann die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder gemäß Wasserrahmenrichtlinie der EU. Bis zum 22. Juni 2009 können Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände, Firmen oder öffentliche Einrichtungen hierzu schriftlich Stellung nehmen. Nach Auswertung der Stellungnahmen werden die Bewirtschaftungspläne bis Ende 2009 fertig gestellt.
Die Bewirtschaftungspläne gelten für den Zeitraum 2010 bis 2015. Die Wasserrahmenrichtlinie hat europaweit den guten ökologischen Zustand der Oberflächengewässer und den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers zum Ziel. Planungsgrundlage sind die Einzugsgebiete der großen europäischen Flüsse, die Flussgebietseinheiten. Brandenburg gehört zu den internationalen Flussgebietseinheiten Elbe und Oder.
Internationale Teile der beiden Bewirtschaftungspläne sind unter dem Dach der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Elbe bzw. zum Schutz der Oder erstellt worden. Der deutsche Teil des Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Elbe wurde von der Flussgebietsgemeinschaft Elbe erstellt, einem Zusammenschluss der 10 im Einzugsgebiet liegenden Bundesländer. Der deutsche Teil des Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Oder haben die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gemeinsam erarbeitet.
In den Bewirtschaftungsplänen, die zusammen mit den dazugehörigen Anhängen und Karten mehrere hundert Seiten umfassen, werden Merkmale und Typen der Oberflächengewässer und des Grundwassers sowie ihre signifikanten, vom guten Zustand abweichenden stofflichen und morphologischen Belastungen beschrieben.
Grundlage bilden die Ergebnisse einer ausgedehnten Gewässerüberwachung in den Jahren 2006 bis 2008, bei der allein in Brandenburg knapp tausend Messstellen in den Oberflächengewässern und mehrere tausend Messstellen im Grundwasser ausgewertet wurden.
In den Bewirtschaftungsplänen werden weiterhin die Umweltziele für die Oberflächengewässer und das Grundwasser beschrieben, ergänzt um Ausnahmen für jene Gewässer, bei denen die Umweltziele aus verschiedenen Gründen bis 2015 nicht erreicht werden können. Grundlage für Ausnahmeregelungen können unter anderem natürliche Gegebenheiten, unverhältnismäßige Kosten-Nutzen-Relationen, technische Undurchführbarkeit oder gesellschaftlich relevante wirtschaftliche Tätigkeiten sein.
Die in den letzten Jahren ebenfalls erarbeiteten Maßnahmenprogramme für beide Flussgebietseinheiten werden zusammengefasst beschrieben. Zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne gehören auch mehrere hundert thematische Karten, die den gegenwärtigen Zustand und die Umweltziele darstellen.
Zu den Maßnahmen, die vordringlich in Angriff genommen werden, gehört die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in 66 Flüssen bzw. Flussabschnitten, die als überregionale oder regionale Vorranggewässer eingestuft wurden. Das bedeutet, dass Wehre oder andere Querbauwerke, die das Passieren von Fischen und anderen aquatischen Lebewesen verhindern, bis 2015 zurückgebaut oder baulich verändert werden, z.B. durch Fischpässe oder Umgehungsgerinne.
Ein weiterer Problembereich stellt die vielfach immer noch zu hohe Nährstoffbelastung von Gewässern mit Phosphor und Stickstoff dar. Sie soll bis 2015 in 34 Seen und in knapp 340 Fließgewässerabschnitten merklich verringert werden.
Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder liegen ab 22. Dezember 2008 im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, am Potsdamer Standort des Landesumweltamtes und in allen unteren Wasserbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Einsichtnahme aus. Sie sind darüber hinaus im Internet unter der Adresse www.mluv.brandenburg.de/info/wrrl zu finden.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie trat im Dezember 2000 in Kraft und vereinheitlicht für die Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union den Schutz aller Oberflächengewässer und des Grundwassers. Das Ziel des „guten Zustandes“ aller Gewässer orientiert sich an Referenzgewässern, deren natürlicher oder naturnaher Zustand erhalten geblieben ist.
Die Standorte für die ausgelegten Bewirtschaftungspläne sind:
Landesumweltamt Brandenburg
Referat Ö 4
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Haus 4, Zimmer 027
Tel.: 033201 / 442 289
werktags 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache,
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Referat 62
Lindenstraße 34a
14467 Potsdam
Zimmer 143 B
Tel.: 0331 / 866 7212
werktags 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Absprache, alle unteren Wasserbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte zu den dort üblichen Sprechzeiten.
Schriftliche Stellungnahmen können an das Landesumweltamt und an das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz unter den genannten Anschriften gerichtet werden, ebenso an die unteren Wasserbehörden.
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