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Vattenfall reicht Unterlagen für Eröffnung des Braunkohlenplanverfahrens für den Tagebau Jänschwalde Nord ein – Landesplanungsabteilung prüft

20:00 Uhr | 16. Dezember 2008
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Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) hat heute vom Energiekonzern Vattenfall Europe Mining die Unterlagen für ein Braunkohlenplanverfahren für einen neuen Tagebau Jänschwalde Nord erhalten.
Pressesprecher Lothar Wiegand: „Die Unterlagen sind heute eingegangen. Die GL prüft in den folgenden Wochen, ob sie für das Braunkohlenplanverfahren ausreichen.”
Das Planverfahren wird voraussichtlich 5 bis 7 Jahre dauern. Es sieht umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen vor. Zur regionalen Willensbildung wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg in das Verfahren einbezogen. Am Ende steht ein Braunkohlenplan, der vom Kabinett beschlossen wird und als Rechtsverordnung Geltung erlangt. Damit ist aber noch keine Genehmigung für Vattenfall erteilt.
Erst in einem weiteren Schritt – dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren – wird im Detail über eine Genehmigung des Abbaus und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen entschieden. Zuständig hierfür ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums.
Ziel eines Braunkohlenplanes ist es gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, eine langfristig sichere Energieversorgung zu ermöglichen, die zugleich umwelt- und sozialverträglich ist. Nach dem Gesetz sind in Braunkohlenplänen insbesondere folgende Inhalte darzustellen:
1. Gegenwärtiger Zustand von Siedlung und Landschaft, Bau- und Bodendenkmale,
2. Minimierung des Eingriffs während und nach dem Abbau,
3. Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,
4. unvermeidbare Umsiedlungen und Flächen für die Wiederansiedlung,
5. Räume für Verkehrswege und Leitungen und
5. Bergbaufolgelandschaft.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Weitere Informationen:
Tagebau Jänschwalde-Nord: Bürger vorab über Planungsdetails informiert vom 16.12.2008 13:12
Volksbegehren “Keine neuen Tagebaue” zieht Zwischenbilanz vom 16.12.2008 13:30
Halbzeitbilanz zum Volksbegehren gegen neue Tagebaue – Der Landeswahlleiter vom 16.12.2008 14:28
Foto1: Archivbild
Karte © Vattenfall Europe Mining & Generation

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) hat heute vom Energiekonzern Vattenfall Europe Mining die Unterlagen für ein Braunkohlenplanverfahren für einen neuen Tagebau Jänschwalde Nord erhalten.
Pressesprecher Lothar Wiegand: „Die Unterlagen sind heute eingegangen. Die GL prüft in den folgenden Wochen, ob sie für das Braunkohlenplanverfahren ausreichen.”
Das Planverfahren wird voraussichtlich 5 bis 7 Jahre dauern. Es sieht umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen vor. Zur regionalen Willensbildung wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg in das Verfahren einbezogen. Am Ende steht ein Braunkohlenplan, der vom Kabinett beschlossen wird und als Rechtsverordnung Geltung erlangt. Damit ist aber noch keine Genehmigung für Vattenfall erteilt.
Erst in einem weiteren Schritt – dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren – wird im Detail über eine Genehmigung des Abbaus und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen entschieden. Zuständig hierfür ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums.
Ziel eines Braunkohlenplanes ist es gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, eine langfristig sichere Energieversorgung zu ermöglichen, die zugleich umwelt- und sozialverträglich ist. Nach dem Gesetz sind in Braunkohlenplänen insbesondere folgende Inhalte darzustellen:
1. Gegenwärtiger Zustand von Siedlung und Landschaft, Bau- und Bodendenkmale,
2. Minimierung des Eingriffs während und nach dem Abbau,
3. Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,
4. unvermeidbare Umsiedlungen und Flächen für die Wiederansiedlung,
5. Räume für Verkehrswege und Leitungen und
5. Bergbaufolgelandschaft.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Weitere Informationen:
Tagebau Jänschwalde-Nord: Bürger vorab über Planungsdetails informiert vom 16.12.2008 13:12
Volksbegehren “Keine neuen Tagebaue” zieht Zwischenbilanz vom 16.12.2008 13:30
Halbzeitbilanz zum Volksbegehren gegen neue Tagebaue – Der Landeswahlleiter vom 16.12.2008 14:28
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Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) hat heute vom Energiekonzern Vattenfall Europe Mining die Unterlagen für ein Braunkohlenplanverfahren für einen neuen Tagebau Jänschwalde Nord erhalten.
Pressesprecher Lothar Wiegand: „Die Unterlagen sind heute eingegangen. Die GL prüft in den folgenden Wochen, ob sie für das Braunkohlenplanverfahren ausreichen.”
Das Planverfahren wird voraussichtlich 5 bis 7 Jahre dauern. Es sieht umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen vor. Zur regionalen Willensbildung wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg in das Verfahren einbezogen. Am Ende steht ein Braunkohlenplan, der vom Kabinett beschlossen wird und als Rechtsverordnung Geltung erlangt. Damit ist aber noch keine Genehmigung für Vattenfall erteilt.
Erst in einem weiteren Schritt – dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren – wird im Detail über eine Genehmigung des Abbaus und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen entschieden. Zuständig hierfür ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums.
Ziel eines Braunkohlenplanes ist es gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, eine langfristig sichere Energieversorgung zu ermöglichen, die zugleich umwelt- und sozialverträglich ist. Nach dem Gesetz sind in Braunkohlenplänen insbesondere folgende Inhalte darzustellen:
1. Gegenwärtiger Zustand von Siedlung und Landschaft, Bau- und Bodendenkmale,
2. Minimierung des Eingriffs während und nach dem Abbau,
3. Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,
4. unvermeidbare Umsiedlungen und Flächen für die Wiederansiedlung,
5. Räume für Verkehrswege und Leitungen und
5. Bergbaufolgelandschaft.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Weitere Informationen:
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Volksbegehren “Keine neuen Tagebaue” zieht Zwischenbilanz vom 16.12.2008 13:30
Halbzeitbilanz zum Volksbegehren gegen neue Tagebaue – Der Landeswahlleiter vom 16.12.2008 14:28
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Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) hat heute vom Energiekonzern Vattenfall Europe Mining die Unterlagen für ein Braunkohlenplanverfahren für einen neuen Tagebau Jänschwalde Nord erhalten.
Pressesprecher Lothar Wiegand: „Die Unterlagen sind heute eingegangen. Die GL prüft in den folgenden Wochen, ob sie für das Braunkohlenplanverfahren ausreichen.”
Das Planverfahren wird voraussichtlich 5 bis 7 Jahre dauern. Es sieht umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen vor. Zur regionalen Willensbildung wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg in das Verfahren einbezogen. Am Ende steht ein Braunkohlenplan, der vom Kabinett beschlossen wird und als Rechtsverordnung Geltung erlangt. Damit ist aber noch keine Genehmigung für Vattenfall erteilt.
Erst in einem weiteren Schritt – dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren – wird im Detail über eine Genehmigung des Abbaus und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen entschieden. Zuständig hierfür ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums.
Ziel eines Braunkohlenplanes ist es gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, eine langfristig sichere Energieversorgung zu ermöglichen, die zugleich umwelt- und sozialverträglich ist. Nach dem Gesetz sind in Braunkohlenplänen insbesondere folgende Inhalte darzustellen:
1. Gegenwärtiger Zustand von Siedlung und Landschaft, Bau- und Bodendenkmale,
2. Minimierung des Eingriffs während und nach dem Abbau,
3. Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,
4. unvermeidbare Umsiedlungen und Flächen für die Wiederansiedlung,
5. Räume für Verkehrswege und Leitungen und
5. Bergbaufolgelandschaft.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
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Pressesprecher Lothar Wiegand: „Die Unterlagen sind heute eingegangen. Die GL prüft in den folgenden Wochen, ob sie für das Braunkohlenplanverfahren ausreichen.”
Das Planverfahren wird voraussichtlich 5 bis 7 Jahre dauern. Es sieht umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen vor. Zur regionalen Willensbildung wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg in das Verfahren einbezogen. Am Ende steht ein Braunkohlenplan, der vom Kabinett beschlossen wird und als Rechtsverordnung Geltung erlangt. Damit ist aber noch keine Genehmigung für Vattenfall erteilt.
Erst in einem weiteren Schritt – dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren – wird im Detail über eine Genehmigung des Abbaus und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen entschieden. Zuständig hierfür ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums.
Ziel eines Braunkohlenplanes ist es gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, eine langfristig sichere Energieversorgung zu ermöglichen, die zugleich umwelt- und sozialverträglich ist. Nach dem Gesetz sind in Braunkohlenplänen insbesondere folgende Inhalte darzustellen:
1. Gegenwärtiger Zustand von Siedlung und Landschaft, Bau- und Bodendenkmale,
2. Minimierung des Eingriffs während und nach dem Abbau,
3. Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,
4. unvermeidbare Umsiedlungen und Flächen für die Wiederansiedlung,
5. Räume für Verkehrswege und Leitungen und
5. Bergbaufolgelandschaft.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
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Das Planverfahren wird voraussichtlich 5 bis 7 Jahre dauern. Es sieht umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen vor. Zur regionalen Willensbildung wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg in das Verfahren einbezogen. Am Ende steht ein Braunkohlenplan, der vom Kabinett beschlossen wird und als Rechtsverordnung Geltung erlangt. Damit ist aber noch keine Genehmigung für Vattenfall erteilt.
Erst in einem weiteren Schritt – dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren – wird im Detail über eine Genehmigung des Abbaus und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen entschieden. Zuständig hierfür ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums.
Ziel eines Braunkohlenplanes ist es gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, eine langfristig sichere Energieversorgung zu ermöglichen, die zugleich umwelt- und sozialverträglich ist. Nach dem Gesetz sind in Braunkohlenplänen insbesondere folgende Inhalte darzustellen:
1. Gegenwärtiger Zustand von Siedlung und Landschaft, Bau- und Bodendenkmale,
2. Minimierung des Eingriffs während und nach dem Abbau,
3. Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,
4. unvermeidbare Umsiedlungen und Flächen für die Wiederansiedlung,
5. Räume für Verkehrswege und Leitungen und
5. Bergbaufolgelandschaft.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
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Das Planverfahren wird voraussichtlich 5 bis 7 Jahre dauern. Es sieht umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen vor. Zur regionalen Willensbildung wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg in das Verfahren einbezogen. Am Ende steht ein Braunkohlenplan, der vom Kabinett beschlossen wird und als Rechtsverordnung Geltung erlangt. Damit ist aber noch keine Genehmigung für Vattenfall erteilt.
Erst in einem weiteren Schritt – dem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren – wird im Detail über eine Genehmigung des Abbaus und erforderliche Ausgleichsmaßnahmen entschieden. Zuständig hierfür ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe als nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums.
Ziel eines Braunkohlenplanes ist es gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung, eine langfristig sichere Energieversorgung zu ermöglichen, die zugleich umwelt- und sozialverträglich ist. Nach dem Gesetz sind in Braunkohlenplänen insbesondere folgende Inhalte darzustellen:
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2. Minimierung des Eingriffs während und nach dem Abbau,
3. Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,
4. unvermeidbare Umsiedlungen und Flächen für die Wiederansiedlung,
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Das Planverfahren wird voraussichtlich 5 bis 7 Jahre dauern. Es sieht umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für Betroffene, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen vor. Zur regionalen Willensbildung wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg in das Verfahren einbezogen. Am Ende steht ein Braunkohlenplan, der vom Kabinett beschlossen wird und als Rechtsverordnung Geltung erlangt. Damit ist aber noch keine Genehmigung für Vattenfall erteilt.
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Newsticker

Drei externe Probespieler beim Trainingsauftakt des FC Energie Cottbus

0:59 Uhr | 23. Juni 2025 | 105 Leser

Evakuierung in Tettau nach Brand und Munitionsfund

23:33 Uhr | 22. Juni 2025 | 47 Leser

Flächenbrand am Flugplatz Cottbus schnell unter Kontrolle

23:23 Uhr | 22. Juni 2025 | 105 Leser

Vandalismus in Cottbus: Außenspiegel an Autos abgetreten

23:15 Uhr | 22. Juni 2025 | 136 Leser

Strohballen in Brand: Feuerwehrkräfte in Briesen stundenlang im Einsatz

23:08 Uhr | 22. Juni 2025 | 60 Leser

Golßen: Autofahrer widersetzt sich Kontrolle und wird gestellt

22:49 Uhr | 22. Juni 2025 | 46 Leser

Meistgelesen

Ermittlungen nach Wohnungsbrand in Cottbus

17.Juni 2025 | 6.8k Leser

Waldbrand bei Peickwitz. Löscharbeiten seit Stunden im Gange

19.Juni 2025 | 4.2k Leser

81-jährige Frau am Grünewalder Lauch gestorben

20.Juni 2025 | 3.7k Leser

Blütenträume & Lichterglanz: Ausblick auf Rosengartenfesttage in Forst

20.Juni 2025 | 3.6k Leser

L51 gesperrt: 60-Jähriger stirbt bei Unfall zwischen Guhrow und Werben

22.Juni 2025 | 3.5k Leser

Schlag gegen Drogennetz in Südbrandenburg. Vier Festnahmen bei Razzia

19.Juni 2025 | 3.3k Leser

VideoNews

Cottbus | Premiere für "Decarbon Days" am Hangar 1 vom 26. bis 28. Juni
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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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