Gute Nachrichten für Existenzgründer: Seit 1. November haben Jungunternehmer die Chance auf eine Aufbauförderung durch das Land Brandenburg. Die neue Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie sieht dabei eine Unterstützung von Unternehmensgründern im ersten Jahr vor. Voraussetzung für die Förderung ist eine Beratung durch einen Lotsendienst, zum Beispiel der Handwerkskammer, IHK oder der Zukunft Lausitz, die vor der Unternehmensgründung erfolgen muss.
Mit dem Zurückfahren des Gründungszuschusses durch die Bundesagentur für Arbeit vor zwei Jahren sank die Zahl der Existenzgründer erheblich. Umso wichtiger ist aus Sicht der HWK Cottbus das Förderprogramm, das neue Impulse für die regionale Wirtschaft gibt. “Besonders am Anfang belasten die
Unternehmensgründer viele Kosten. Hier unterstützt diese Anschubfinanzierung das Vorhaben und hilft, in ein wirtschaftlich solides Fahrwasser zu kommen. Die Landesregierung setzt damit ein positives Zeichen, um gut qualifizierte Fachkräfte in Brandenburg zu halten”, erläutert Knut Deutscher.
Da die Fördermittel stark begrenzt sind, sollten sich Existenzgründer so schnell wie möglich an die oben genannten Stellen wenden.
Die Höhe der Förderung beträgt 725 Euro pro Monat und maximal 8.700 Euro bei einem Förderzeitraum von zwölf Monaten. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Landes Brandenburg sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Quelle: HWK Cottbus
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