Anlässlich der morgen stattfindenden Verhandlung zweier Klagen gegen den rheinischen Braunkohle-Tagebau Garzweiler II vor dem Bundesverfassungsgericht hat der Bauernbund Brandenburg seine Auffassung bekräftigt, dass die Enteignung und Vertreibung von Menschen zur Realisierung neuer Tagebaue nicht durch das Grundgesetz gedeckt ist. Bauernbund-Geschäftsführer Reinhard Jung: „Die aus dem Jahr 1934 stammende Regelung im Bergrecht setzt voraus, dass Braunkohle-Tagebaue der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen. Das mag der Fall gewesen sein, als die Energieunternehmen einen regional begrenzten Versorgungsauftrag hatten und keine anderen Technologien zur Verfügung standen. Heute agieren internationale Konzerne auf globalen Märkten, und die Braunkohle ist längst nicht mehr alternativlos.“
Allein die Annahme, dass die Braunkohleverstromung Arbeitsplätze oder Wohlstand sichere, reiche nicht aus, um Menschen das durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützte Recht auf Eigentum abzusprechen. „Dann könnte ja jeder kommen und sich an Haus und Hof anderer bereichern“, kritisierte der 47jährige Landwirt aus Lennewitz in der Prignitz. Die Planungen der brandenburgischen Landesregierung, nach der weitere fünf Dörfer abgebaggert und 1.800 Menschen vertrieben werden sollen, bezeichnete Jung als „menschenverachtend und skrupellos.“
Der Bauernbund Brandenburg ist Mitinitiator des Bündnisses Heimat und Zukunft gegen neue Tagebaue, dem Wirtschafts- und Umweltverbände sowie Politiker aller Parteien angehören: http://www.heimatzukunft.de.
Quelle: Bauernbund Brandenburg
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