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NIEDERLAUSITZ aktuell

Woidke: Sind es Opfern und Angehörigen schuldig Zweifel am ‘Warum’ der Taten möglichst auszuräumen

12:30 Uhr | 11. März 2013
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Das Moses Mendelssohn-Zentrum hat heute in Potsdam ein Forschungsprojekt vorgestellt, dessen Gegenstand Tötungsverbrechen sind, bei denen möglicherweise rechtsextremistische, rassistische Beweggründe eine Rolle gespielt haben. Über die Anzahl dieser Straftaten seit 1990 wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Mit seiner Entscheidung für das externe Projekt will Innenminister Dietmar Woidke für mehr Klarheit in dieser Frage sorgen. Auf der heutigen Pressekonferenz zum Start des Projekts „Überprüfung umstrittener Altfälle ‚Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt’“ erklärte Woidke:
„Wir alle, die in Politik und Gesellschaft an einer Stelle Verantwortung tragen, haben fast täglich mit Statistiken zu tun. Es geht um Zahlen, es geht um Trends und es geht vor allem um die Frage, ob die Richtung und damit die getroffenen Entscheidungen stimmen. Das gilt auch für die Bilanzen, die über die Kriminalität in unserer Alltagswelt Auskunft geben, so auch jene zu den Tätern und Taten des Rechtsextremismus.
In diesen Betrachtungen kommt jedoch zwangsläufig etwas zu kurz. Es sind die Schicksale und das persönliche, das familiäre Leid, die den Einzelfall ausmachen. Ich bin Ihnen, verehrter Herr Professor Schoeps, sehr dankbar, dass Sie mit ihren Worten an die so verpflichtende Dimension all der Verbrechen erinnert haben, bei denen ein Menschenleben ausgelöscht wird. Ihr, und ich darf an dieser Stelle sagen unser Projekt, will in einem besonders sensiblen Ausschnitt tödlicher Gewalt unseren Blick stärker auf den Einzelfall lenken.
Es geht um jene Tötungsverbrechen im Land seit 1990, bei denen vielfach bis heute die Frage im Raum steht, ob für die Täter rechtsextremistische,
rassistische, fremdenfeindliche Beweggründe eine Rolle gespielt haben.
Die Polizei hat neun derartig motivierte Tötungsdelikte festgehalten. Zwischenzeitlich wurden im Jahr 2001 bundesweit die entsprechenden Erfassungskriterien geschärft, wir haben also – wenn man so will – zwei in Details unterschiedliche Bewertungsperioden. Sicher hat das auch Einfluss auf die anhaltende öffentliche Debatte zu den unterschiedlichen Zahlen.
Sie wissen, dass Medien, Opferschutzeinrichtungen sowie Opferhilfsvereine in einer entsprechenden bundesweiten Liste für unser Bundesland
mittlerweile 32 derart motivierte Tötungsdelikte ausweisen. In keinem anderen Land ist die Differenz zur ‚offiziellen Statistik’ so groß. Unter Umständen werden noch weitere Verdachtsfälle bekannt.
Wie soll man mit dieser Situation umgehen? Sollen wir auf die seinerzeit eingegrenzten Erfassungskriterien verweisen? Sollen wir uns darauf zurückziehen, dass die betreffenden Verfahren von der Justiz rechtskräftig abgeschlossen sind? Sollen wir also die Hände heben mit dem Hinweis ‚Das war nun mal so, das ist Vergangenheit.’?
Ich denke, das ist ausgeschlossen. Lassen Sie mich noch einmal an das Leid, an die Trauer und die Fragen erinnern, die nach und zu jedem einzelnen dieser Verbrechen gestellt wurden. Wir sind es den Opfern, aber wir sind es auch ihren Angehörigen schuldig, dass wir die Zweifel an dem ‚Warum’ dieser menschenverachtenden Taten so weit es irgendwie geht ausräumen.
Brandenburg hat nach bitterem Lehrgeld in den neunziger Jahren einen neuen, einen unnachgiebigen Kurs gegen alle Erscheinungen von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit eingeschlagen. Dieser Kurs setzt mit erkennbarem Erfolg auf einen konsequenten, einen starken Staat gegen rechtsextremistische Umtriebe und auf eine engagierte Zivilgesellschaft.
Ein solches Engagement darf, ja es muss auch fordernd sein. Dazu gehören Fragen und die Erwartung auf klare Antworten zu all den Dingen, die für den Kampf gegen den Rechtsextremismus von Bedeutung sind. Ich bin deshalb den betreffenden Journalisten und den Opferschutzvereinen dankbar, dass sie zur benannten Thematik beharrlich Klarheit eingefordert haben.
Wir werden in Brandenburg die Liste der aufgeführten Tötungsdelikte umfassend prüfen. Wir werden uns auch weitere Verdachtsfälle anschauen, falls solche noch bekannt werden. Und wir werden alles tun, was möglich ist, um mit heutigem Blick und großer Sensibilität die Frage zu beantworten, ob rechtextremistische Einstellungen im jeweiligen Fall eine Rolle gespielt haben.
Wir sind nach Sachsen-Anhalt das zweite Bundesland, das sich dieser Frage so deutlich stellt. Selbstverständlich prüfen unsere Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der NSU-Mordserie auch alle ungeklärten Tötungsdelikte auf mögliche rechtsextremistische Bezüge. Dabei beziehen wir auch die Fälle der sogenannten ‚Opferliste’ ein.
Ich bin allerdings der Meinung, dass wir bei dieser internen Prüfung nicht stehen bleiben dürfen. Wir gehen deshalb bewusst den Weg, mit einem externen Forschungsprojekt möglichst tiefgehende Erkenntnisse und Bewertungen, aber unter Umständen auch wichtige Hinweise für optimierte künftige Fallbewertungen zu erhalten.
Es ist ein Projekt, für das engagierte Wissenschaftler gewonnen wurden,
ein Projekt, das unter Einbindung weiterer staatlicher und gesellschaftlicher Partner in Durchführung und Ergebnis die öffentliche Akzeptanz erwarten lässt, die in einem solchen Fall unabdingbar ist. Umso erfreulicher ist es, dass wir gemeinsam mit dem Justizministerium, der Generalstaatsanwaltschaft und weiteren Partnern die notwendigen Rahmenbedingungen für dieses Projekt klären konnten.
Dass uns für dieses Projekt das Moses Mendelssohn Zentrum zugesagt hat, empfinde ich angesichts der Ausrichtung und vielfach nachgewiesenen wissenschaftlichen Kompetenz dieser Einrichtung als einen Glücksfall.
Ich bin Herrn Professor Schoeps dafür außerordentlich dankbar. Und ich danke ausdrücklich Herrn Dr. Kopke und Herrn Dr. Botsch, die für das heute eröffnete Projekt die wissenschaftliche Verantwortung übernommen haben. Ich darf an dieser Stelle versichern, dass das Innenministerium und die Polizei Brandenburgs das auf zwei Jahre ausgelegte Projekt voll und ganz unterstützen werden.
Wir müssen gemeinsam wachsam bleiben und dürfen keinen Deut nachlassen, wenn es darum geht, sich mit den Zielen und dem Handeln von Rechtsextremisten auseinanderzusetzen und ihnen – ganz gleich an welcher Stelle – eine klare Abfuhr zu erteilen.
Das heute vorgestellte und gestartete Projekt ist dazu ein wichtiger Beitrag!”
Quelle: Ministerium des Innern

Das Moses Mendelssohn-Zentrum hat heute in Potsdam ein Forschungsprojekt vorgestellt, dessen Gegenstand Tötungsverbrechen sind, bei denen möglicherweise rechtsextremistische, rassistische Beweggründe eine Rolle gespielt haben. Über die Anzahl dieser Straftaten seit 1990 wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Mit seiner Entscheidung für das externe Projekt will Innenminister Dietmar Woidke für mehr Klarheit in dieser Frage sorgen. Auf der heutigen Pressekonferenz zum Start des Projekts „Überprüfung umstrittener Altfälle ‚Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt’“ erklärte Woidke:
„Wir alle, die in Politik und Gesellschaft an einer Stelle Verantwortung tragen, haben fast täglich mit Statistiken zu tun. Es geht um Zahlen, es geht um Trends und es geht vor allem um die Frage, ob die Richtung und damit die getroffenen Entscheidungen stimmen. Das gilt auch für die Bilanzen, die über die Kriminalität in unserer Alltagswelt Auskunft geben, so auch jene zu den Tätern und Taten des Rechtsextremismus.
In diesen Betrachtungen kommt jedoch zwangsläufig etwas zu kurz. Es sind die Schicksale und das persönliche, das familiäre Leid, die den Einzelfall ausmachen. Ich bin Ihnen, verehrter Herr Professor Schoeps, sehr dankbar, dass Sie mit ihren Worten an die so verpflichtende Dimension all der Verbrechen erinnert haben, bei denen ein Menschenleben ausgelöscht wird. Ihr, und ich darf an dieser Stelle sagen unser Projekt, will in einem besonders sensiblen Ausschnitt tödlicher Gewalt unseren Blick stärker auf den Einzelfall lenken.
Es geht um jene Tötungsverbrechen im Land seit 1990, bei denen vielfach bis heute die Frage im Raum steht, ob für die Täter rechtsextremistische,
rassistische, fremdenfeindliche Beweggründe eine Rolle gespielt haben.
Die Polizei hat neun derartig motivierte Tötungsdelikte festgehalten. Zwischenzeitlich wurden im Jahr 2001 bundesweit die entsprechenden Erfassungskriterien geschärft, wir haben also – wenn man so will – zwei in Details unterschiedliche Bewertungsperioden. Sicher hat das auch Einfluss auf die anhaltende öffentliche Debatte zu den unterschiedlichen Zahlen.
Sie wissen, dass Medien, Opferschutzeinrichtungen sowie Opferhilfsvereine in einer entsprechenden bundesweiten Liste für unser Bundesland
mittlerweile 32 derart motivierte Tötungsdelikte ausweisen. In keinem anderen Land ist die Differenz zur ‚offiziellen Statistik’ so groß. Unter Umständen werden noch weitere Verdachtsfälle bekannt.
Wie soll man mit dieser Situation umgehen? Sollen wir auf die seinerzeit eingegrenzten Erfassungskriterien verweisen? Sollen wir uns darauf zurückziehen, dass die betreffenden Verfahren von der Justiz rechtskräftig abgeschlossen sind? Sollen wir also die Hände heben mit dem Hinweis ‚Das war nun mal so, das ist Vergangenheit.’?
Ich denke, das ist ausgeschlossen. Lassen Sie mich noch einmal an das Leid, an die Trauer und die Fragen erinnern, die nach und zu jedem einzelnen dieser Verbrechen gestellt wurden. Wir sind es den Opfern, aber wir sind es auch ihren Angehörigen schuldig, dass wir die Zweifel an dem ‚Warum’ dieser menschenverachtenden Taten so weit es irgendwie geht ausräumen.
Brandenburg hat nach bitterem Lehrgeld in den neunziger Jahren einen neuen, einen unnachgiebigen Kurs gegen alle Erscheinungen von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit eingeschlagen. Dieser Kurs setzt mit erkennbarem Erfolg auf einen konsequenten, einen starken Staat gegen rechtsextremistische Umtriebe und auf eine engagierte Zivilgesellschaft.
Ein solches Engagement darf, ja es muss auch fordernd sein. Dazu gehören Fragen und die Erwartung auf klare Antworten zu all den Dingen, die für den Kampf gegen den Rechtsextremismus von Bedeutung sind. Ich bin deshalb den betreffenden Journalisten und den Opferschutzvereinen dankbar, dass sie zur benannten Thematik beharrlich Klarheit eingefordert haben.
Wir werden in Brandenburg die Liste der aufgeführten Tötungsdelikte umfassend prüfen. Wir werden uns auch weitere Verdachtsfälle anschauen, falls solche noch bekannt werden. Und wir werden alles tun, was möglich ist, um mit heutigem Blick und großer Sensibilität die Frage zu beantworten, ob rechtextremistische Einstellungen im jeweiligen Fall eine Rolle gespielt haben.
Wir sind nach Sachsen-Anhalt das zweite Bundesland, das sich dieser Frage so deutlich stellt. Selbstverständlich prüfen unsere Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der NSU-Mordserie auch alle ungeklärten Tötungsdelikte auf mögliche rechtsextremistische Bezüge. Dabei beziehen wir auch die Fälle der sogenannten ‚Opferliste’ ein.
Ich bin allerdings der Meinung, dass wir bei dieser internen Prüfung nicht stehen bleiben dürfen. Wir gehen deshalb bewusst den Weg, mit einem externen Forschungsprojekt möglichst tiefgehende Erkenntnisse und Bewertungen, aber unter Umständen auch wichtige Hinweise für optimierte künftige Fallbewertungen zu erhalten.
Es ist ein Projekt, für das engagierte Wissenschaftler gewonnen wurden,
ein Projekt, das unter Einbindung weiterer staatlicher und gesellschaftlicher Partner in Durchführung und Ergebnis die öffentliche Akzeptanz erwarten lässt, die in einem solchen Fall unabdingbar ist. Umso erfreulicher ist es, dass wir gemeinsam mit dem Justizministerium, der Generalstaatsanwaltschaft und weiteren Partnern die notwendigen Rahmenbedingungen für dieses Projekt klären konnten.
Dass uns für dieses Projekt das Moses Mendelssohn Zentrum zugesagt hat, empfinde ich angesichts der Ausrichtung und vielfach nachgewiesenen wissenschaftlichen Kompetenz dieser Einrichtung als einen Glücksfall.
Ich bin Herrn Professor Schoeps dafür außerordentlich dankbar. Und ich danke ausdrücklich Herrn Dr. Kopke und Herrn Dr. Botsch, die für das heute eröffnete Projekt die wissenschaftliche Verantwortung übernommen haben. Ich darf an dieser Stelle versichern, dass das Innenministerium und die Polizei Brandenburgs das auf zwei Jahre ausgelegte Projekt voll und ganz unterstützen werden.
Wir müssen gemeinsam wachsam bleiben und dürfen keinen Deut nachlassen, wenn es darum geht, sich mit den Zielen und dem Handeln von Rechtsextremisten auseinanderzusetzen und ihnen – ganz gleich an welcher Stelle – eine klare Abfuhr zu erteilen.
Das heute vorgestellte und gestartete Projekt ist dazu ein wichtiger Beitrag!”
Quelle: Ministerium des Innern

Das Moses Mendelssohn-Zentrum hat heute in Potsdam ein Forschungsprojekt vorgestellt, dessen Gegenstand Tötungsverbrechen sind, bei denen möglicherweise rechtsextremistische, rassistische Beweggründe eine Rolle gespielt haben. Über die Anzahl dieser Straftaten seit 1990 wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Mit seiner Entscheidung für das externe Projekt will Innenminister Dietmar Woidke für mehr Klarheit in dieser Frage sorgen. Auf der heutigen Pressekonferenz zum Start des Projekts „Überprüfung umstrittener Altfälle ‚Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt’“ erklärte Woidke:
„Wir alle, die in Politik und Gesellschaft an einer Stelle Verantwortung tragen, haben fast täglich mit Statistiken zu tun. Es geht um Zahlen, es geht um Trends und es geht vor allem um die Frage, ob die Richtung und damit die getroffenen Entscheidungen stimmen. Das gilt auch für die Bilanzen, die über die Kriminalität in unserer Alltagswelt Auskunft geben, so auch jene zu den Tätern und Taten des Rechtsextremismus.
In diesen Betrachtungen kommt jedoch zwangsläufig etwas zu kurz. Es sind die Schicksale und das persönliche, das familiäre Leid, die den Einzelfall ausmachen. Ich bin Ihnen, verehrter Herr Professor Schoeps, sehr dankbar, dass Sie mit ihren Worten an die so verpflichtende Dimension all der Verbrechen erinnert haben, bei denen ein Menschenleben ausgelöscht wird. Ihr, und ich darf an dieser Stelle sagen unser Projekt, will in einem besonders sensiblen Ausschnitt tödlicher Gewalt unseren Blick stärker auf den Einzelfall lenken.
Es geht um jene Tötungsverbrechen im Land seit 1990, bei denen vielfach bis heute die Frage im Raum steht, ob für die Täter rechtsextremistische,
rassistische, fremdenfeindliche Beweggründe eine Rolle gespielt haben.
Die Polizei hat neun derartig motivierte Tötungsdelikte festgehalten. Zwischenzeitlich wurden im Jahr 2001 bundesweit die entsprechenden Erfassungskriterien geschärft, wir haben also – wenn man so will – zwei in Details unterschiedliche Bewertungsperioden. Sicher hat das auch Einfluss auf die anhaltende öffentliche Debatte zu den unterschiedlichen Zahlen.
Sie wissen, dass Medien, Opferschutzeinrichtungen sowie Opferhilfsvereine in einer entsprechenden bundesweiten Liste für unser Bundesland
mittlerweile 32 derart motivierte Tötungsdelikte ausweisen. In keinem anderen Land ist die Differenz zur ‚offiziellen Statistik’ so groß. Unter Umständen werden noch weitere Verdachtsfälle bekannt.
Wie soll man mit dieser Situation umgehen? Sollen wir auf die seinerzeit eingegrenzten Erfassungskriterien verweisen? Sollen wir uns darauf zurückziehen, dass die betreffenden Verfahren von der Justiz rechtskräftig abgeschlossen sind? Sollen wir also die Hände heben mit dem Hinweis ‚Das war nun mal so, das ist Vergangenheit.’?
Ich denke, das ist ausgeschlossen. Lassen Sie mich noch einmal an das Leid, an die Trauer und die Fragen erinnern, die nach und zu jedem einzelnen dieser Verbrechen gestellt wurden. Wir sind es den Opfern, aber wir sind es auch ihren Angehörigen schuldig, dass wir die Zweifel an dem ‚Warum’ dieser menschenverachtenden Taten so weit es irgendwie geht ausräumen.
Brandenburg hat nach bitterem Lehrgeld in den neunziger Jahren einen neuen, einen unnachgiebigen Kurs gegen alle Erscheinungen von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit eingeschlagen. Dieser Kurs setzt mit erkennbarem Erfolg auf einen konsequenten, einen starken Staat gegen rechtsextremistische Umtriebe und auf eine engagierte Zivilgesellschaft.
Ein solches Engagement darf, ja es muss auch fordernd sein. Dazu gehören Fragen und die Erwartung auf klare Antworten zu all den Dingen, die für den Kampf gegen den Rechtsextremismus von Bedeutung sind. Ich bin deshalb den betreffenden Journalisten und den Opferschutzvereinen dankbar, dass sie zur benannten Thematik beharrlich Klarheit eingefordert haben.
Wir werden in Brandenburg die Liste der aufgeführten Tötungsdelikte umfassend prüfen. Wir werden uns auch weitere Verdachtsfälle anschauen, falls solche noch bekannt werden. Und wir werden alles tun, was möglich ist, um mit heutigem Blick und großer Sensibilität die Frage zu beantworten, ob rechtextremistische Einstellungen im jeweiligen Fall eine Rolle gespielt haben.
Wir sind nach Sachsen-Anhalt das zweite Bundesland, das sich dieser Frage so deutlich stellt. Selbstverständlich prüfen unsere Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der NSU-Mordserie auch alle ungeklärten Tötungsdelikte auf mögliche rechtsextremistische Bezüge. Dabei beziehen wir auch die Fälle der sogenannten ‚Opferliste’ ein.
Ich bin allerdings der Meinung, dass wir bei dieser internen Prüfung nicht stehen bleiben dürfen. Wir gehen deshalb bewusst den Weg, mit einem externen Forschungsprojekt möglichst tiefgehende Erkenntnisse und Bewertungen, aber unter Umständen auch wichtige Hinweise für optimierte künftige Fallbewertungen zu erhalten.
Es ist ein Projekt, für das engagierte Wissenschaftler gewonnen wurden,
ein Projekt, das unter Einbindung weiterer staatlicher und gesellschaftlicher Partner in Durchführung und Ergebnis die öffentliche Akzeptanz erwarten lässt, die in einem solchen Fall unabdingbar ist. Umso erfreulicher ist es, dass wir gemeinsam mit dem Justizministerium, der Generalstaatsanwaltschaft und weiteren Partnern die notwendigen Rahmenbedingungen für dieses Projekt klären konnten.
Dass uns für dieses Projekt das Moses Mendelssohn Zentrum zugesagt hat, empfinde ich angesichts der Ausrichtung und vielfach nachgewiesenen wissenschaftlichen Kompetenz dieser Einrichtung als einen Glücksfall.
Ich bin Herrn Professor Schoeps dafür außerordentlich dankbar. Und ich danke ausdrücklich Herrn Dr. Kopke und Herrn Dr. Botsch, die für das heute eröffnete Projekt die wissenschaftliche Verantwortung übernommen haben. Ich darf an dieser Stelle versichern, dass das Innenministerium und die Polizei Brandenburgs das auf zwei Jahre ausgelegte Projekt voll und ganz unterstützen werden.
Wir müssen gemeinsam wachsam bleiben und dürfen keinen Deut nachlassen, wenn es darum geht, sich mit den Zielen und dem Handeln von Rechtsextremisten auseinanderzusetzen und ihnen – ganz gleich an welcher Stelle – eine klare Abfuhr zu erteilen.
Das heute vorgestellte und gestartete Projekt ist dazu ein wichtiger Beitrag!”
Quelle: Ministerium des Innern

Das Moses Mendelssohn-Zentrum hat heute in Potsdam ein Forschungsprojekt vorgestellt, dessen Gegenstand Tötungsverbrechen sind, bei denen möglicherweise rechtsextremistische, rassistische Beweggründe eine Rolle gespielt haben. Über die Anzahl dieser Straftaten seit 1990 wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Mit seiner Entscheidung für das externe Projekt will Innenminister Dietmar Woidke für mehr Klarheit in dieser Frage sorgen. Auf der heutigen Pressekonferenz zum Start des Projekts „Überprüfung umstrittener Altfälle ‚Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt’“ erklärte Woidke:
„Wir alle, die in Politik und Gesellschaft an einer Stelle Verantwortung tragen, haben fast täglich mit Statistiken zu tun. Es geht um Zahlen, es geht um Trends und es geht vor allem um die Frage, ob die Richtung und damit die getroffenen Entscheidungen stimmen. Das gilt auch für die Bilanzen, die über die Kriminalität in unserer Alltagswelt Auskunft geben, so auch jene zu den Tätern und Taten des Rechtsextremismus.
In diesen Betrachtungen kommt jedoch zwangsläufig etwas zu kurz. Es sind die Schicksale und das persönliche, das familiäre Leid, die den Einzelfall ausmachen. Ich bin Ihnen, verehrter Herr Professor Schoeps, sehr dankbar, dass Sie mit ihren Worten an die so verpflichtende Dimension all der Verbrechen erinnert haben, bei denen ein Menschenleben ausgelöscht wird. Ihr, und ich darf an dieser Stelle sagen unser Projekt, will in einem besonders sensiblen Ausschnitt tödlicher Gewalt unseren Blick stärker auf den Einzelfall lenken.
Es geht um jene Tötungsverbrechen im Land seit 1990, bei denen vielfach bis heute die Frage im Raum steht, ob für die Täter rechtsextremistische,
rassistische, fremdenfeindliche Beweggründe eine Rolle gespielt haben.
Die Polizei hat neun derartig motivierte Tötungsdelikte festgehalten. Zwischenzeitlich wurden im Jahr 2001 bundesweit die entsprechenden Erfassungskriterien geschärft, wir haben also – wenn man so will – zwei in Details unterschiedliche Bewertungsperioden. Sicher hat das auch Einfluss auf die anhaltende öffentliche Debatte zu den unterschiedlichen Zahlen.
Sie wissen, dass Medien, Opferschutzeinrichtungen sowie Opferhilfsvereine in einer entsprechenden bundesweiten Liste für unser Bundesland
mittlerweile 32 derart motivierte Tötungsdelikte ausweisen. In keinem anderen Land ist die Differenz zur ‚offiziellen Statistik’ so groß. Unter Umständen werden noch weitere Verdachtsfälle bekannt.
Wie soll man mit dieser Situation umgehen? Sollen wir auf die seinerzeit eingegrenzten Erfassungskriterien verweisen? Sollen wir uns darauf zurückziehen, dass die betreffenden Verfahren von der Justiz rechtskräftig abgeschlossen sind? Sollen wir also die Hände heben mit dem Hinweis ‚Das war nun mal so, das ist Vergangenheit.’?
Ich denke, das ist ausgeschlossen. Lassen Sie mich noch einmal an das Leid, an die Trauer und die Fragen erinnern, die nach und zu jedem einzelnen dieser Verbrechen gestellt wurden. Wir sind es den Opfern, aber wir sind es auch ihren Angehörigen schuldig, dass wir die Zweifel an dem ‚Warum’ dieser menschenverachtenden Taten so weit es irgendwie geht ausräumen.
Brandenburg hat nach bitterem Lehrgeld in den neunziger Jahren einen neuen, einen unnachgiebigen Kurs gegen alle Erscheinungen von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit eingeschlagen. Dieser Kurs setzt mit erkennbarem Erfolg auf einen konsequenten, einen starken Staat gegen rechtsextremistische Umtriebe und auf eine engagierte Zivilgesellschaft.
Ein solches Engagement darf, ja es muss auch fordernd sein. Dazu gehören Fragen und die Erwartung auf klare Antworten zu all den Dingen, die für den Kampf gegen den Rechtsextremismus von Bedeutung sind. Ich bin deshalb den betreffenden Journalisten und den Opferschutzvereinen dankbar, dass sie zur benannten Thematik beharrlich Klarheit eingefordert haben.
Wir werden in Brandenburg die Liste der aufgeführten Tötungsdelikte umfassend prüfen. Wir werden uns auch weitere Verdachtsfälle anschauen, falls solche noch bekannt werden. Und wir werden alles tun, was möglich ist, um mit heutigem Blick und großer Sensibilität die Frage zu beantworten, ob rechtextremistische Einstellungen im jeweiligen Fall eine Rolle gespielt haben.
Wir sind nach Sachsen-Anhalt das zweite Bundesland, das sich dieser Frage so deutlich stellt. Selbstverständlich prüfen unsere Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der NSU-Mordserie auch alle ungeklärten Tötungsdelikte auf mögliche rechtsextremistische Bezüge. Dabei beziehen wir auch die Fälle der sogenannten ‚Opferliste’ ein.
Ich bin allerdings der Meinung, dass wir bei dieser internen Prüfung nicht stehen bleiben dürfen. Wir gehen deshalb bewusst den Weg, mit einem externen Forschungsprojekt möglichst tiefgehende Erkenntnisse und Bewertungen, aber unter Umständen auch wichtige Hinweise für optimierte künftige Fallbewertungen zu erhalten.
Es ist ein Projekt, für das engagierte Wissenschaftler gewonnen wurden,
ein Projekt, das unter Einbindung weiterer staatlicher und gesellschaftlicher Partner in Durchführung und Ergebnis die öffentliche Akzeptanz erwarten lässt, die in einem solchen Fall unabdingbar ist. Umso erfreulicher ist es, dass wir gemeinsam mit dem Justizministerium, der Generalstaatsanwaltschaft und weiteren Partnern die notwendigen Rahmenbedingungen für dieses Projekt klären konnten.
Dass uns für dieses Projekt das Moses Mendelssohn Zentrum zugesagt hat, empfinde ich angesichts der Ausrichtung und vielfach nachgewiesenen wissenschaftlichen Kompetenz dieser Einrichtung als einen Glücksfall.
Ich bin Herrn Professor Schoeps dafür außerordentlich dankbar. Und ich danke ausdrücklich Herrn Dr. Kopke und Herrn Dr. Botsch, die für das heute eröffnete Projekt die wissenschaftliche Verantwortung übernommen haben. Ich darf an dieser Stelle versichern, dass das Innenministerium und die Polizei Brandenburgs das auf zwei Jahre ausgelegte Projekt voll und ganz unterstützen werden.
Wir müssen gemeinsam wachsam bleiben und dürfen keinen Deut nachlassen, wenn es darum geht, sich mit den Zielen und dem Handeln von Rechtsextremisten auseinanderzusetzen und ihnen – ganz gleich an welcher Stelle – eine klare Abfuhr zu erteilen.
Das heute vorgestellte und gestartete Projekt ist dazu ein wichtiger Beitrag!”
Quelle: Ministerium des Innern

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