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NIEDERLAUSITZ aktuell

Kabinett für Fortschreibung von Handyortung und Kennzeichenfahndung durch Landespolizei

16:23 Uhr | 2. September 2008
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Die Landesregierung will der Landespolizei zur Abwehr von Gefahren auch künftig die Befugnis zur anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung und zur Ortung von Handys gefährdeter Personen einräumen. Ein heute vom Kabinett beschlossener Gesetzesentwurf sieht die Fortschreibung der beiden derzeit bis zum 20. Dezember 2008 befristeten Eingriffsrechte für jeweils weitere drei Jahre vor.
Wie Innenminister Jörg Schönbohm betonte, folgt die Landesregierung mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes den bisherigen guten Praxiserfahrungen der Polizei und der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte im März 2008 bzw. zuvor im August 2006 in zwei Entscheidungen die grundsächliche Verfassungskonformität der beiden Brandenburger Regelungen bestätigt. „Brandenburg verfügt über ein modernes Polizeigesetz, das die Beamten angesichts aktueller Sicherheits-Herausforderungen handlungsfähig macht und dabei die Belange und Rechte der Bürger unseres Landes zum Maßstab hat“, erklärte Schönbohm. Dem dient auch die weitere dreijährige Befristung der Polizeibefugnisse bis zum 31.Dezember 2011, mit der das Ende der hierüber geführten rechtspolitischen Diskussion auf Bundes- und EU-Ebene abgewartet werden soll.
Die betreffende Berechtigung zum Eingriff in die Telekommunikation und die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung waren im Rahmen der 4. Novellierung des Brandenburgischen Polizeigesetzes im Dezember 2006 zunächst auf 2 Jahre befristet worden. Der jetzige Gesetzesentwurf zur Fortschreibung dieser Befristungen, der außerdem einige redaktionelle Änderungen enthält, schafft keine neuen Eingriffsbefugnisse für die Polizei Brandenburgs.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung will der Landespolizei zur Abwehr von Gefahren auch künftig die Befugnis zur anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung und zur Ortung von Handys gefährdeter Personen einräumen. Ein heute vom Kabinett beschlossener Gesetzesentwurf sieht die Fortschreibung der beiden derzeit bis zum 20. Dezember 2008 befristeten Eingriffsrechte für jeweils weitere drei Jahre vor.
Wie Innenminister Jörg Schönbohm betonte, folgt die Landesregierung mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes den bisherigen guten Praxiserfahrungen der Polizei und der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte im März 2008 bzw. zuvor im August 2006 in zwei Entscheidungen die grundsächliche Verfassungskonformität der beiden Brandenburger Regelungen bestätigt. „Brandenburg verfügt über ein modernes Polizeigesetz, das die Beamten angesichts aktueller Sicherheits-Herausforderungen handlungsfähig macht und dabei die Belange und Rechte der Bürger unseres Landes zum Maßstab hat“, erklärte Schönbohm. Dem dient auch die weitere dreijährige Befristung der Polizeibefugnisse bis zum 31.Dezember 2011, mit der das Ende der hierüber geführten rechtspolitischen Diskussion auf Bundes- und EU-Ebene abgewartet werden soll.
Die betreffende Berechtigung zum Eingriff in die Telekommunikation und die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung waren im Rahmen der 4. Novellierung des Brandenburgischen Polizeigesetzes im Dezember 2006 zunächst auf 2 Jahre befristet worden. Der jetzige Gesetzesentwurf zur Fortschreibung dieser Befristungen, der außerdem einige redaktionelle Änderungen enthält, schafft keine neuen Eingriffsbefugnisse für die Polizei Brandenburgs.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung will der Landespolizei zur Abwehr von Gefahren auch künftig die Befugnis zur anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung und zur Ortung von Handys gefährdeter Personen einräumen. Ein heute vom Kabinett beschlossener Gesetzesentwurf sieht die Fortschreibung der beiden derzeit bis zum 20. Dezember 2008 befristeten Eingriffsrechte für jeweils weitere drei Jahre vor.
Wie Innenminister Jörg Schönbohm betonte, folgt die Landesregierung mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes den bisherigen guten Praxiserfahrungen der Polizei und der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte im März 2008 bzw. zuvor im August 2006 in zwei Entscheidungen die grundsächliche Verfassungskonformität der beiden Brandenburger Regelungen bestätigt. „Brandenburg verfügt über ein modernes Polizeigesetz, das die Beamten angesichts aktueller Sicherheits-Herausforderungen handlungsfähig macht und dabei die Belange und Rechte der Bürger unseres Landes zum Maßstab hat“, erklärte Schönbohm. Dem dient auch die weitere dreijährige Befristung der Polizeibefugnisse bis zum 31.Dezember 2011, mit der das Ende der hierüber geführten rechtspolitischen Diskussion auf Bundes- und EU-Ebene abgewartet werden soll.
Die betreffende Berechtigung zum Eingriff in die Telekommunikation und die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung waren im Rahmen der 4. Novellierung des Brandenburgischen Polizeigesetzes im Dezember 2006 zunächst auf 2 Jahre befristet worden. Der jetzige Gesetzesentwurf zur Fortschreibung dieser Befristungen, der außerdem einige redaktionelle Änderungen enthält, schafft keine neuen Eingriffsbefugnisse für die Polizei Brandenburgs.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung will der Landespolizei zur Abwehr von Gefahren auch künftig die Befugnis zur anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung und zur Ortung von Handys gefährdeter Personen einräumen. Ein heute vom Kabinett beschlossener Gesetzesentwurf sieht die Fortschreibung der beiden derzeit bis zum 20. Dezember 2008 befristeten Eingriffsrechte für jeweils weitere drei Jahre vor.
Wie Innenminister Jörg Schönbohm betonte, folgt die Landesregierung mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes den bisherigen guten Praxiserfahrungen der Polizei und der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte im März 2008 bzw. zuvor im August 2006 in zwei Entscheidungen die grundsächliche Verfassungskonformität der beiden Brandenburger Regelungen bestätigt. „Brandenburg verfügt über ein modernes Polizeigesetz, das die Beamten angesichts aktueller Sicherheits-Herausforderungen handlungsfähig macht und dabei die Belange und Rechte der Bürger unseres Landes zum Maßstab hat“, erklärte Schönbohm. Dem dient auch die weitere dreijährige Befristung der Polizeibefugnisse bis zum 31.Dezember 2011, mit der das Ende der hierüber geführten rechtspolitischen Diskussion auf Bundes- und EU-Ebene abgewartet werden soll.
Die betreffende Berechtigung zum Eingriff in die Telekommunikation und die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung waren im Rahmen der 4. Novellierung des Brandenburgischen Polizeigesetzes im Dezember 2006 zunächst auf 2 Jahre befristet worden. Der jetzige Gesetzesentwurf zur Fortschreibung dieser Befristungen, der außerdem einige redaktionelle Änderungen enthält, schafft keine neuen Eingriffsbefugnisse für die Polizei Brandenburgs.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung will der Landespolizei zur Abwehr von Gefahren auch künftig die Befugnis zur anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung und zur Ortung von Handys gefährdeter Personen einräumen. Ein heute vom Kabinett beschlossener Gesetzesentwurf sieht die Fortschreibung der beiden derzeit bis zum 20. Dezember 2008 befristeten Eingriffsrechte für jeweils weitere drei Jahre vor.
Wie Innenminister Jörg Schönbohm betonte, folgt die Landesregierung mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes den bisherigen guten Praxiserfahrungen der Polizei und der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte im März 2008 bzw. zuvor im August 2006 in zwei Entscheidungen die grundsächliche Verfassungskonformität der beiden Brandenburger Regelungen bestätigt. „Brandenburg verfügt über ein modernes Polizeigesetz, das die Beamten angesichts aktueller Sicherheits-Herausforderungen handlungsfähig macht und dabei die Belange und Rechte der Bürger unseres Landes zum Maßstab hat“, erklärte Schönbohm. Dem dient auch die weitere dreijährige Befristung der Polizeibefugnisse bis zum 31.Dezember 2011, mit der das Ende der hierüber geführten rechtspolitischen Diskussion auf Bundes- und EU-Ebene abgewartet werden soll.
Die betreffende Berechtigung zum Eingriff in die Telekommunikation und die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung waren im Rahmen der 4. Novellierung des Brandenburgischen Polizeigesetzes im Dezember 2006 zunächst auf 2 Jahre befristet worden. Der jetzige Gesetzesentwurf zur Fortschreibung dieser Befristungen, der außerdem einige redaktionelle Änderungen enthält, schafft keine neuen Eingriffsbefugnisse für die Polizei Brandenburgs.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung will der Landespolizei zur Abwehr von Gefahren auch künftig die Befugnis zur anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung und zur Ortung von Handys gefährdeter Personen einräumen. Ein heute vom Kabinett beschlossener Gesetzesentwurf sieht die Fortschreibung der beiden derzeit bis zum 20. Dezember 2008 befristeten Eingriffsrechte für jeweils weitere drei Jahre vor.
Wie Innenminister Jörg Schönbohm betonte, folgt die Landesregierung mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes den bisherigen guten Praxiserfahrungen der Polizei und der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte im März 2008 bzw. zuvor im August 2006 in zwei Entscheidungen die grundsächliche Verfassungskonformität der beiden Brandenburger Regelungen bestätigt. „Brandenburg verfügt über ein modernes Polizeigesetz, das die Beamten angesichts aktueller Sicherheits-Herausforderungen handlungsfähig macht und dabei die Belange und Rechte der Bürger unseres Landes zum Maßstab hat“, erklärte Schönbohm. Dem dient auch die weitere dreijährige Befristung der Polizeibefugnisse bis zum 31.Dezember 2011, mit der das Ende der hierüber geführten rechtspolitischen Diskussion auf Bundes- und EU-Ebene abgewartet werden soll.
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Die Landesregierung will der Landespolizei zur Abwehr von Gefahren auch künftig die Befugnis zur anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung und zur Ortung von Handys gefährdeter Personen einräumen. Ein heute vom Kabinett beschlossener Gesetzesentwurf sieht die Fortschreibung der beiden derzeit bis zum 20. Dezember 2008 befristeten Eingriffsrechte für jeweils weitere drei Jahre vor.
Wie Innenminister Jörg Schönbohm betonte, folgt die Landesregierung mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes den bisherigen guten Praxiserfahrungen der Polizei und der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte im März 2008 bzw. zuvor im August 2006 in zwei Entscheidungen die grundsächliche Verfassungskonformität der beiden Brandenburger Regelungen bestätigt. „Brandenburg verfügt über ein modernes Polizeigesetz, das die Beamten angesichts aktueller Sicherheits-Herausforderungen handlungsfähig macht und dabei die Belange und Rechte der Bürger unseres Landes zum Maßstab hat“, erklärte Schönbohm. Dem dient auch die weitere dreijährige Befristung der Polizeibefugnisse bis zum 31.Dezember 2011, mit der das Ende der hierüber geführten rechtspolitischen Diskussion auf Bundes- und EU-Ebene abgewartet werden soll.
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Die betreffende Berechtigung zum Eingriff in die Telekommunikation und die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung waren im Rahmen der 4. Novellierung des Brandenburgischen Polizeigesetzes im Dezember 2006 zunächst auf 2 Jahre befristet worden. Der jetzige Gesetzesentwurf zur Fortschreibung dieser Befristungen, der außerdem einige redaktionelle Änderungen enthält, schafft keine neuen Eingriffsbefugnisse für die Polizei Brandenburgs.
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