Der Service der elektronischen Vergabeplattform des Landes – Zur Webseite – ist ausgeweitet worden. Neben der reinen Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen besteht jetzt auch die Möglichkeit, mit den so genannten Verdingungsunterlagen alle notwendigen Anforderungen der Ausschreibung auf der Plattform bereitzustellen. Gleichzeitig können die Vergabestellen die elektronische Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz zulassen. Damit können Unternehmen jetzt im Internet direkt auf die Ausschreibungsunterlagen der Landesverwaltung und der Kommunen zugreifen und auch ihre Angebote online einreichen, wenn die jeweilige Vergabestelle dies zulässt.
Die Unternehmen können dazu digitale Angebote über ein kostenlos bereitgestelltes Bietertool elektronisch signieren und einreichen. Ein elektronisches Zertifikat der Vergabestelle stellt auf der anderen Seite sicher, dass nur die ausschreibende Stelle auf die Angebotsdaten zugreifen kann – und auch dies erst nach Ablauf der Angebotsfrist.
Innenminister Jörg Schönbohm unterstrich: „Der Ausbau des Vergabemarktplatzes ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine kundenorientierte Entwicklung elektronischer Verwaltungsdienstleistungen in Brandenburg. Das hilft, Ausschreibungsverfahren weitgehend papierlos abzuwickeln und zu beschleunigen. Vergabestellen ersparen sich so das Kopieren und postalische Versenden der Unterlagen an die Bewerber. Die Unternehmen können mit einem Mausklick auf die Verdingungsunterlagen feststellen, ob die jeweilige Ausschreibung für sie überhaupt von Interesse ist. Nicht zuletzt können bei europaweiten Ausschreibungen auch Fristen verkürzt werden.”
Seit Jahresbeginn sind die Dienststellen des Landes verpflichtet, alle mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Wettbewerben zusammenhängenden Bekanntmachungen auf der elektronischen Veröffentlichungsplattform zu veröffentlichen. Eine Pflicht zur Bereitstellung elektronischer Verdingungsunterlagen und Zulassung elektronischer Angebote besteht für die Vergabestellen aber derzeit nicht. Den Kommunen im Land ist die Nutzung der Vergabeplattform freigestellt.
Quelle: Ministerium des Innern
Der Service der elektronischen Vergabeplattform des Landes – Zur Webseite – ist ausgeweitet worden. Neben der reinen Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen besteht jetzt auch die Möglichkeit, mit den so genannten Verdingungsunterlagen alle notwendigen Anforderungen der Ausschreibung auf der Plattform bereitzustellen. Gleichzeitig können die Vergabestellen die elektronische Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz zulassen. Damit können Unternehmen jetzt im Internet direkt auf die Ausschreibungsunterlagen der Landesverwaltung und der Kommunen zugreifen und auch ihre Angebote online einreichen, wenn die jeweilige Vergabestelle dies zulässt.
Die Unternehmen können dazu digitale Angebote über ein kostenlos bereitgestelltes Bietertool elektronisch signieren und einreichen. Ein elektronisches Zertifikat der Vergabestelle stellt auf der anderen Seite sicher, dass nur die ausschreibende Stelle auf die Angebotsdaten zugreifen kann – und auch dies erst nach Ablauf der Angebotsfrist.
Innenminister Jörg Schönbohm unterstrich: „Der Ausbau des Vergabemarktplatzes ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine kundenorientierte Entwicklung elektronischer Verwaltungsdienstleistungen in Brandenburg. Das hilft, Ausschreibungsverfahren weitgehend papierlos abzuwickeln und zu beschleunigen. Vergabestellen ersparen sich so das Kopieren und postalische Versenden der Unterlagen an die Bewerber. Die Unternehmen können mit einem Mausklick auf die Verdingungsunterlagen feststellen, ob die jeweilige Ausschreibung für sie überhaupt von Interesse ist. Nicht zuletzt können bei europaweiten Ausschreibungen auch Fristen verkürzt werden.”
Seit Jahresbeginn sind die Dienststellen des Landes verpflichtet, alle mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Wettbewerben zusammenhängenden Bekanntmachungen auf der elektronischen Veröffentlichungsplattform zu veröffentlichen. Eine Pflicht zur Bereitstellung elektronischer Verdingungsunterlagen und Zulassung elektronischer Angebote besteht für die Vergabestellen aber derzeit nicht. Den Kommunen im Land ist die Nutzung der Vergabeplattform freigestellt.
Quelle: Ministerium des Innern
Der Service der elektronischen Vergabeplattform des Landes – Zur Webseite – ist ausgeweitet worden. Neben der reinen Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen besteht jetzt auch die Möglichkeit, mit den so genannten Verdingungsunterlagen alle notwendigen Anforderungen der Ausschreibung auf der Plattform bereitzustellen. Gleichzeitig können die Vergabestellen die elektronische Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz zulassen. Damit können Unternehmen jetzt im Internet direkt auf die Ausschreibungsunterlagen der Landesverwaltung und der Kommunen zugreifen und auch ihre Angebote online einreichen, wenn die jeweilige Vergabestelle dies zulässt.
Die Unternehmen können dazu digitale Angebote über ein kostenlos bereitgestelltes Bietertool elektronisch signieren und einreichen. Ein elektronisches Zertifikat der Vergabestelle stellt auf der anderen Seite sicher, dass nur die ausschreibende Stelle auf die Angebotsdaten zugreifen kann – und auch dies erst nach Ablauf der Angebotsfrist.
Innenminister Jörg Schönbohm unterstrich: „Der Ausbau des Vergabemarktplatzes ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine kundenorientierte Entwicklung elektronischer Verwaltungsdienstleistungen in Brandenburg. Das hilft, Ausschreibungsverfahren weitgehend papierlos abzuwickeln und zu beschleunigen. Vergabestellen ersparen sich so das Kopieren und postalische Versenden der Unterlagen an die Bewerber. Die Unternehmen können mit einem Mausklick auf die Verdingungsunterlagen feststellen, ob die jeweilige Ausschreibung für sie überhaupt von Interesse ist. Nicht zuletzt können bei europaweiten Ausschreibungen auch Fristen verkürzt werden.”
Seit Jahresbeginn sind die Dienststellen des Landes verpflichtet, alle mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Wettbewerben zusammenhängenden Bekanntmachungen auf der elektronischen Veröffentlichungsplattform zu veröffentlichen. Eine Pflicht zur Bereitstellung elektronischer Verdingungsunterlagen und Zulassung elektronischer Angebote besteht für die Vergabestellen aber derzeit nicht. Den Kommunen im Land ist die Nutzung der Vergabeplattform freigestellt.
Quelle: Ministerium des Innern
Der Service der elektronischen Vergabeplattform des Landes – Zur Webseite – ist ausgeweitet worden. Neben der reinen Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen besteht jetzt auch die Möglichkeit, mit den so genannten Verdingungsunterlagen alle notwendigen Anforderungen der Ausschreibung auf der Plattform bereitzustellen. Gleichzeitig können die Vergabestellen die elektronische Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz zulassen. Damit können Unternehmen jetzt im Internet direkt auf die Ausschreibungsunterlagen der Landesverwaltung und der Kommunen zugreifen und auch ihre Angebote online einreichen, wenn die jeweilige Vergabestelle dies zulässt.
Die Unternehmen können dazu digitale Angebote über ein kostenlos bereitgestelltes Bietertool elektronisch signieren und einreichen. Ein elektronisches Zertifikat der Vergabestelle stellt auf der anderen Seite sicher, dass nur die ausschreibende Stelle auf die Angebotsdaten zugreifen kann – und auch dies erst nach Ablauf der Angebotsfrist.
Innenminister Jörg Schönbohm unterstrich: „Der Ausbau des Vergabemarktplatzes ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine kundenorientierte Entwicklung elektronischer Verwaltungsdienstleistungen in Brandenburg. Das hilft, Ausschreibungsverfahren weitgehend papierlos abzuwickeln und zu beschleunigen. Vergabestellen ersparen sich so das Kopieren und postalische Versenden der Unterlagen an die Bewerber. Die Unternehmen können mit einem Mausklick auf die Verdingungsunterlagen feststellen, ob die jeweilige Ausschreibung für sie überhaupt von Interesse ist. Nicht zuletzt können bei europaweiten Ausschreibungen auch Fristen verkürzt werden.”
Seit Jahresbeginn sind die Dienststellen des Landes verpflichtet, alle mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Wettbewerben zusammenhängenden Bekanntmachungen auf der elektronischen Veröffentlichungsplattform zu veröffentlichen. Eine Pflicht zur Bereitstellung elektronischer Verdingungsunterlagen und Zulassung elektronischer Angebote besteht für die Vergabestellen aber derzeit nicht. Den Kommunen im Land ist die Nutzung der Vergabeplattform freigestellt.
Quelle: Ministerium des Innern