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Jürgen Maresch (Die Linke): Ein neuer Schwerbehindertenausweis ist keine Garantie für weniger Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderung

8:55 Uhr | 7. Januar 2013
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Jürgen Maresch zum neuen Schwerbehindertenausweis:
“Am 03.01.2013 informierte das zuständige Ministerium Brandenburgs darüber, dass es künftig möglich ist, seinen abgelaufenen Schwerbehindertenausweis gegen eine praktische Plastikkarte einzutauschen. Der bisherige Schwerbehindertenausweis zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass er aufgrund seines sehr großen Formates in Papierform schwer handhabbar und zudem beim Vorzeigen auch schnell für andere Bürger erkennbar war. Der Ersatz gegen eine praktische unauffällige Plastikkarte war ein langjähriger Wunsch der Betroffenen, dessen Erfüllung nur begrüßt werden kann.
Der Schwerbehindertenausweis dient unter anderem dazu, den Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise bei Eintrittsgeldern oder im ÖPNV geltend zu machen.
Eine Information darüber, wie es sich im Zuge des Ausweistauschs nun mit der dazugehörigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr verhält, wurde leider nicht gegeben. Ebenso ist fraglich, wie es sich mit den zahlreichen unbefristeten Ausweisen verhält, da der Austausch gemäß der vorliegenden Information nur nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich ist. Eine Information darüber wäre wünschenswert und den Bürgern sicher eine große Hilfe gewesen.
Herr Baaske hob in seiner Information zudem besonders hervor, dass der bisherige Schwerbehindertenausweis durch sein unpraktisches Design von den Betroffenen vor allem als diskriminierend empfunden wurde. Diese Feststellung ist zwar zweifelsfrei zutreffend, jedoch stand dessen schlechte Handhabbarkeit in viel größerer Kritik. Als diskriminierend werden von den Betroffenen hingegen viele andere Sachverhalte empfunden, die mit dem Austausch des jetzigen Schwerbehindertenausweises gegen eine Plastikkarte keinesfalls zu lösen sind. Selbst wenn diese Berechtigung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen nun in einem besseren Format vorliegt, besteht die eigentliche Diskriminierung weiterhin, da die praktischen Nutzungsvoraussetzungen noch immer fehlen. Es sind noch immer nicht alle Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und auch noch lange nicht alle Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV. Da hilft die Berechtigung zur kostenermäßigten oder kostenlosen Nutzung auch in einem noch so schönen Format nichts. So begrüßenswert diese jahrelang geforderte Verbesserung nun also auch sein mag, lässt deren Nutzen solange auf sich warten, wie die mangelhafte Praxis der schönen Theorie nicht angepasst wird. Sollten also die praktischen Voraussetzungen in Form von umfänglicher Barrierefreiheit, einem barrierefreien ÖPNV, bedarfsdeckender Assistenz und vielen weiteren notwendigen Maßnahmen nicht geschaffen werden, bleiben die Betroffenen trotz eines neuen Plastikkarten-Ausweises weiterhin diskriminiert.
Hier muss weitergedacht und mit aller Kraft für Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit in allen Bereichen gesorgt werden – und zwar nicht nur mit dem Austausch eines Ausweises.”
Quelle: Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten

Jürgen Maresch zum neuen Schwerbehindertenausweis:
“Am 03.01.2013 informierte das zuständige Ministerium Brandenburgs darüber, dass es künftig möglich ist, seinen abgelaufenen Schwerbehindertenausweis gegen eine praktische Plastikkarte einzutauschen. Der bisherige Schwerbehindertenausweis zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass er aufgrund seines sehr großen Formates in Papierform schwer handhabbar und zudem beim Vorzeigen auch schnell für andere Bürger erkennbar war. Der Ersatz gegen eine praktische unauffällige Plastikkarte war ein langjähriger Wunsch der Betroffenen, dessen Erfüllung nur begrüßt werden kann.
Der Schwerbehindertenausweis dient unter anderem dazu, den Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise bei Eintrittsgeldern oder im ÖPNV geltend zu machen.
Eine Information darüber, wie es sich im Zuge des Ausweistauschs nun mit der dazugehörigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr verhält, wurde leider nicht gegeben. Ebenso ist fraglich, wie es sich mit den zahlreichen unbefristeten Ausweisen verhält, da der Austausch gemäß der vorliegenden Information nur nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich ist. Eine Information darüber wäre wünschenswert und den Bürgern sicher eine große Hilfe gewesen.
Herr Baaske hob in seiner Information zudem besonders hervor, dass der bisherige Schwerbehindertenausweis durch sein unpraktisches Design von den Betroffenen vor allem als diskriminierend empfunden wurde. Diese Feststellung ist zwar zweifelsfrei zutreffend, jedoch stand dessen schlechte Handhabbarkeit in viel größerer Kritik. Als diskriminierend werden von den Betroffenen hingegen viele andere Sachverhalte empfunden, die mit dem Austausch des jetzigen Schwerbehindertenausweises gegen eine Plastikkarte keinesfalls zu lösen sind. Selbst wenn diese Berechtigung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen nun in einem besseren Format vorliegt, besteht die eigentliche Diskriminierung weiterhin, da die praktischen Nutzungsvoraussetzungen noch immer fehlen. Es sind noch immer nicht alle Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und auch noch lange nicht alle Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV. Da hilft die Berechtigung zur kostenermäßigten oder kostenlosen Nutzung auch in einem noch so schönen Format nichts. So begrüßenswert diese jahrelang geforderte Verbesserung nun also auch sein mag, lässt deren Nutzen solange auf sich warten, wie die mangelhafte Praxis der schönen Theorie nicht angepasst wird. Sollten also die praktischen Voraussetzungen in Form von umfänglicher Barrierefreiheit, einem barrierefreien ÖPNV, bedarfsdeckender Assistenz und vielen weiteren notwendigen Maßnahmen nicht geschaffen werden, bleiben die Betroffenen trotz eines neuen Plastikkarten-Ausweises weiterhin diskriminiert.
Hier muss weitergedacht und mit aller Kraft für Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit in allen Bereichen gesorgt werden – und zwar nicht nur mit dem Austausch eines Ausweises.”
Quelle: Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten

Jürgen Maresch zum neuen Schwerbehindertenausweis:
“Am 03.01.2013 informierte das zuständige Ministerium Brandenburgs darüber, dass es künftig möglich ist, seinen abgelaufenen Schwerbehindertenausweis gegen eine praktische Plastikkarte einzutauschen. Der bisherige Schwerbehindertenausweis zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass er aufgrund seines sehr großen Formates in Papierform schwer handhabbar und zudem beim Vorzeigen auch schnell für andere Bürger erkennbar war. Der Ersatz gegen eine praktische unauffällige Plastikkarte war ein langjähriger Wunsch der Betroffenen, dessen Erfüllung nur begrüßt werden kann.
Der Schwerbehindertenausweis dient unter anderem dazu, den Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise bei Eintrittsgeldern oder im ÖPNV geltend zu machen.
Eine Information darüber, wie es sich im Zuge des Ausweistauschs nun mit der dazugehörigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr verhält, wurde leider nicht gegeben. Ebenso ist fraglich, wie es sich mit den zahlreichen unbefristeten Ausweisen verhält, da der Austausch gemäß der vorliegenden Information nur nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich ist. Eine Information darüber wäre wünschenswert und den Bürgern sicher eine große Hilfe gewesen.
Herr Baaske hob in seiner Information zudem besonders hervor, dass der bisherige Schwerbehindertenausweis durch sein unpraktisches Design von den Betroffenen vor allem als diskriminierend empfunden wurde. Diese Feststellung ist zwar zweifelsfrei zutreffend, jedoch stand dessen schlechte Handhabbarkeit in viel größerer Kritik. Als diskriminierend werden von den Betroffenen hingegen viele andere Sachverhalte empfunden, die mit dem Austausch des jetzigen Schwerbehindertenausweises gegen eine Plastikkarte keinesfalls zu lösen sind. Selbst wenn diese Berechtigung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen nun in einem besseren Format vorliegt, besteht die eigentliche Diskriminierung weiterhin, da die praktischen Nutzungsvoraussetzungen noch immer fehlen. Es sind noch immer nicht alle Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und auch noch lange nicht alle Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV. Da hilft die Berechtigung zur kostenermäßigten oder kostenlosen Nutzung auch in einem noch so schönen Format nichts. So begrüßenswert diese jahrelang geforderte Verbesserung nun also auch sein mag, lässt deren Nutzen solange auf sich warten, wie die mangelhafte Praxis der schönen Theorie nicht angepasst wird. Sollten also die praktischen Voraussetzungen in Form von umfänglicher Barrierefreiheit, einem barrierefreien ÖPNV, bedarfsdeckender Assistenz und vielen weiteren notwendigen Maßnahmen nicht geschaffen werden, bleiben die Betroffenen trotz eines neuen Plastikkarten-Ausweises weiterhin diskriminiert.
Hier muss weitergedacht und mit aller Kraft für Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit in allen Bereichen gesorgt werden – und zwar nicht nur mit dem Austausch eines Ausweises.”
Quelle: Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten

Jürgen Maresch zum neuen Schwerbehindertenausweis:
“Am 03.01.2013 informierte das zuständige Ministerium Brandenburgs darüber, dass es künftig möglich ist, seinen abgelaufenen Schwerbehindertenausweis gegen eine praktische Plastikkarte einzutauschen. Der bisherige Schwerbehindertenausweis zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass er aufgrund seines sehr großen Formates in Papierform schwer handhabbar und zudem beim Vorzeigen auch schnell für andere Bürger erkennbar war. Der Ersatz gegen eine praktische unauffällige Plastikkarte war ein langjähriger Wunsch der Betroffenen, dessen Erfüllung nur begrüßt werden kann.
Der Schwerbehindertenausweis dient unter anderem dazu, den Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise bei Eintrittsgeldern oder im ÖPNV geltend zu machen.
Eine Information darüber, wie es sich im Zuge des Ausweistauschs nun mit der dazugehörigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr verhält, wurde leider nicht gegeben. Ebenso ist fraglich, wie es sich mit den zahlreichen unbefristeten Ausweisen verhält, da der Austausch gemäß der vorliegenden Information nur nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich ist. Eine Information darüber wäre wünschenswert und den Bürgern sicher eine große Hilfe gewesen.
Herr Baaske hob in seiner Information zudem besonders hervor, dass der bisherige Schwerbehindertenausweis durch sein unpraktisches Design von den Betroffenen vor allem als diskriminierend empfunden wurde. Diese Feststellung ist zwar zweifelsfrei zutreffend, jedoch stand dessen schlechte Handhabbarkeit in viel größerer Kritik. Als diskriminierend werden von den Betroffenen hingegen viele andere Sachverhalte empfunden, die mit dem Austausch des jetzigen Schwerbehindertenausweises gegen eine Plastikkarte keinesfalls zu lösen sind. Selbst wenn diese Berechtigung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen nun in einem besseren Format vorliegt, besteht die eigentliche Diskriminierung weiterhin, da die praktischen Nutzungsvoraussetzungen noch immer fehlen. Es sind noch immer nicht alle Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und auch noch lange nicht alle Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV. Da hilft die Berechtigung zur kostenermäßigten oder kostenlosen Nutzung auch in einem noch so schönen Format nichts. So begrüßenswert diese jahrelang geforderte Verbesserung nun also auch sein mag, lässt deren Nutzen solange auf sich warten, wie die mangelhafte Praxis der schönen Theorie nicht angepasst wird. Sollten also die praktischen Voraussetzungen in Form von umfänglicher Barrierefreiheit, einem barrierefreien ÖPNV, bedarfsdeckender Assistenz und vielen weiteren notwendigen Maßnahmen nicht geschaffen werden, bleiben die Betroffenen trotz eines neuen Plastikkarten-Ausweises weiterhin diskriminiert.
Hier muss weitergedacht und mit aller Kraft für Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit in allen Bereichen gesorgt werden – und zwar nicht nur mit dem Austausch eines Ausweises.”
Quelle: Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten

Jürgen Maresch zum neuen Schwerbehindertenausweis:
“Am 03.01.2013 informierte das zuständige Ministerium Brandenburgs darüber, dass es künftig möglich ist, seinen abgelaufenen Schwerbehindertenausweis gegen eine praktische Plastikkarte einzutauschen. Der bisherige Schwerbehindertenausweis zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass er aufgrund seines sehr großen Formates in Papierform schwer handhabbar und zudem beim Vorzeigen auch schnell für andere Bürger erkennbar war. Der Ersatz gegen eine praktische unauffällige Plastikkarte war ein langjähriger Wunsch der Betroffenen, dessen Erfüllung nur begrüßt werden kann.
Der Schwerbehindertenausweis dient unter anderem dazu, den Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise bei Eintrittsgeldern oder im ÖPNV geltend zu machen.
Eine Information darüber, wie es sich im Zuge des Ausweistauschs nun mit der dazugehörigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr verhält, wurde leider nicht gegeben. Ebenso ist fraglich, wie es sich mit den zahlreichen unbefristeten Ausweisen verhält, da der Austausch gemäß der vorliegenden Information nur nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich ist. Eine Information darüber wäre wünschenswert und den Bürgern sicher eine große Hilfe gewesen.
Herr Baaske hob in seiner Information zudem besonders hervor, dass der bisherige Schwerbehindertenausweis durch sein unpraktisches Design von den Betroffenen vor allem als diskriminierend empfunden wurde. Diese Feststellung ist zwar zweifelsfrei zutreffend, jedoch stand dessen schlechte Handhabbarkeit in viel größerer Kritik. Als diskriminierend werden von den Betroffenen hingegen viele andere Sachverhalte empfunden, die mit dem Austausch des jetzigen Schwerbehindertenausweises gegen eine Plastikkarte keinesfalls zu lösen sind. Selbst wenn diese Berechtigung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen nun in einem besseren Format vorliegt, besteht die eigentliche Diskriminierung weiterhin, da die praktischen Nutzungsvoraussetzungen noch immer fehlen. Es sind noch immer nicht alle Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und auch noch lange nicht alle Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV. Da hilft die Berechtigung zur kostenermäßigten oder kostenlosen Nutzung auch in einem noch so schönen Format nichts. So begrüßenswert diese jahrelang geforderte Verbesserung nun also auch sein mag, lässt deren Nutzen solange auf sich warten, wie die mangelhafte Praxis der schönen Theorie nicht angepasst wird. Sollten also die praktischen Voraussetzungen in Form von umfänglicher Barrierefreiheit, einem barrierefreien ÖPNV, bedarfsdeckender Assistenz und vielen weiteren notwendigen Maßnahmen nicht geschaffen werden, bleiben die Betroffenen trotz eines neuen Plastikkarten-Ausweises weiterhin diskriminiert.
Hier muss weitergedacht und mit aller Kraft für Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit in allen Bereichen gesorgt werden – und zwar nicht nur mit dem Austausch eines Ausweises.”
Quelle: Jürgen Maresch
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Jürgen Maresch zum neuen Schwerbehindertenausweis:
“Am 03.01.2013 informierte das zuständige Ministerium Brandenburgs darüber, dass es künftig möglich ist, seinen abgelaufenen Schwerbehindertenausweis gegen eine praktische Plastikkarte einzutauschen. Der bisherige Schwerbehindertenausweis zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass er aufgrund seines sehr großen Formates in Papierform schwer handhabbar und zudem beim Vorzeigen auch schnell für andere Bürger erkennbar war. Der Ersatz gegen eine praktische unauffällige Plastikkarte war ein langjähriger Wunsch der Betroffenen, dessen Erfüllung nur begrüßt werden kann.
Der Schwerbehindertenausweis dient unter anderem dazu, den Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise bei Eintrittsgeldern oder im ÖPNV geltend zu machen.
Eine Information darüber, wie es sich im Zuge des Ausweistauschs nun mit der dazugehörigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr verhält, wurde leider nicht gegeben. Ebenso ist fraglich, wie es sich mit den zahlreichen unbefristeten Ausweisen verhält, da der Austausch gemäß der vorliegenden Information nur nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich ist. Eine Information darüber wäre wünschenswert und den Bürgern sicher eine große Hilfe gewesen.
Herr Baaske hob in seiner Information zudem besonders hervor, dass der bisherige Schwerbehindertenausweis durch sein unpraktisches Design von den Betroffenen vor allem als diskriminierend empfunden wurde. Diese Feststellung ist zwar zweifelsfrei zutreffend, jedoch stand dessen schlechte Handhabbarkeit in viel größerer Kritik. Als diskriminierend werden von den Betroffenen hingegen viele andere Sachverhalte empfunden, die mit dem Austausch des jetzigen Schwerbehindertenausweises gegen eine Plastikkarte keinesfalls zu lösen sind. Selbst wenn diese Berechtigung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen nun in einem besseren Format vorliegt, besteht die eigentliche Diskriminierung weiterhin, da die praktischen Nutzungsvoraussetzungen noch immer fehlen. Es sind noch immer nicht alle Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und auch noch lange nicht alle Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV. Da hilft die Berechtigung zur kostenermäßigten oder kostenlosen Nutzung auch in einem noch so schönen Format nichts. So begrüßenswert diese jahrelang geforderte Verbesserung nun also auch sein mag, lässt deren Nutzen solange auf sich warten, wie die mangelhafte Praxis der schönen Theorie nicht angepasst wird. Sollten also die praktischen Voraussetzungen in Form von umfänglicher Barrierefreiheit, einem barrierefreien ÖPNV, bedarfsdeckender Assistenz und vielen weiteren notwendigen Maßnahmen nicht geschaffen werden, bleiben die Betroffenen trotz eines neuen Plastikkarten-Ausweises weiterhin diskriminiert.
Hier muss weitergedacht und mit aller Kraft für Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit in allen Bereichen gesorgt werden – und zwar nicht nur mit dem Austausch eines Ausweises.”
Quelle: Jürgen Maresch
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Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten

Jürgen Maresch zum neuen Schwerbehindertenausweis:
“Am 03.01.2013 informierte das zuständige Ministerium Brandenburgs darüber, dass es künftig möglich ist, seinen abgelaufenen Schwerbehindertenausweis gegen eine praktische Plastikkarte einzutauschen. Der bisherige Schwerbehindertenausweis zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass er aufgrund seines sehr großen Formates in Papierform schwer handhabbar und zudem beim Vorzeigen auch schnell für andere Bürger erkennbar war. Der Ersatz gegen eine praktische unauffällige Plastikkarte war ein langjähriger Wunsch der Betroffenen, dessen Erfüllung nur begrüßt werden kann.
Der Schwerbehindertenausweis dient unter anderem dazu, den Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise bei Eintrittsgeldern oder im ÖPNV geltend zu machen.
Eine Information darüber, wie es sich im Zuge des Ausweistauschs nun mit der dazugehörigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr verhält, wurde leider nicht gegeben. Ebenso ist fraglich, wie es sich mit den zahlreichen unbefristeten Ausweisen verhält, da der Austausch gemäß der vorliegenden Information nur nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich ist. Eine Information darüber wäre wünschenswert und den Bürgern sicher eine große Hilfe gewesen.
Herr Baaske hob in seiner Information zudem besonders hervor, dass der bisherige Schwerbehindertenausweis durch sein unpraktisches Design von den Betroffenen vor allem als diskriminierend empfunden wurde. Diese Feststellung ist zwar zweifelsfrei zutreffend, jedoch stand dessen schlechte Handhabbarkeit in viel größerer Kritik. Als diskriminierend werden von den Betroffenen hingegen viele andere Sachverhalte empfunden, die mit dem Austausch des jetzigen Schwerbehindertenausweises gegen eine Plastikkarte keinesfalls zu lösen sind. Selbst wenn diese Berechtigung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen nun in einem besseren Format vorliegt, besteht die eigentliche Diskriminierung weiterhin, da die praktischen Nutzungsvoraussetzungen noch immer fehlen. Es sind noch immer nicht alle Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und auch noch lange nicht alle Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV. Da hilft die Berechtigung zur kostenermäßigten oder kostenlosen Nutzung auch in einem noch so schönen Format nichts. So begrüßenswert diese jahrelang geforderte Verbesserung nun also auch sein mag, lässt deren Nutzen solange auf sich warten, wie die mangelhafte Praxis der schönen Theorie nicht angepasst wird. Sollten also die praktischen Voraussetzungen in Form von umfänglicher Barrierefreiheit, einem barrierefreien ÖPNV, bedarfsdeckender Assistenz und vielen weiteren notwendigen Maßnahmen nicht geschaffen werden, bleiben die Betroffenen trotz eines neuen Plastikkarten-Ausweises weiterhin diskriminiert.
Hier muss weitergedacht und mit aller Kraft für Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit in allen Bereichen gesorgt werden – und zwar nicht nur mit dem Austausch eines Ausweises.”
Quelle: Jürgen Maresch
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Jürgen Maresch zum neuen Schwerbehindertenausweis:
“Am 03.01.2013 informierte das zuständige Ministerium Brandenburgs darüber, dass es künftig möglich ist, seinen abgelaufenen Schwerbehindertenausweis gegen eine praktische Plastikkarte einzutauschen. Der bisherige Schwerbehindertenausweis zeichnete sich vor allem dadurch aus, dass er aufgrund seines sehr großen Formates in Papierform schwer handhabbar und zudem beim Vorzeigen auch schnell für andere Bürger erkennbar war. Der Ersatz gegen eine praktische unauffällige Plastikkarte war ein langjähriger Wunsch der Betroffenen, dessen Erfüllung nur begrüßt werden kann.
Der Schwerbehindertenausweis dient unter anderem dazu, den Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise bei Eintrittsgeldern oder im ÖPNV geltend zu machen.
Eine Information darüber, wie es sich im Zuge des Ausweistauschs nun mit der dazugehörigen Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr verhält, wurde leider nicht gegeben. Ebenso ist fraglich, wie es sich mit den zahlreichen unbefristeten Ausweisen verhält, da der Austausch gemäß der vorliegenden Information nur nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich ist. Eine Information darüber wäre wünschenswert und den Bürgern sicher eine große Hilfe gewesen.
Herr Baaske hob in seiner Information zudem besonders hervor, dass der bisherige Schwerbehindertenausweis durch sein unpraktisches Design von den Betroffenen vor allem als diskriminierend empfunden wurde. Diese Feststellung ist zwar zweifelsfrei zutreffend, jedoch stand dessen schlechte Handhabbarkeit in viel größerer Kritik. Als diskriminierend werden von den Betroffenen hingegen viele andere Sachverhalte empfunden, die mit dem Austausch des jetzigen Schwerbehindertenausweises gegen eine Plastikkarte keinesfalls zu lösen sind. Selbst wenn diese Berechtigung zur Nutzung von Nachteilsausgleichen nun in einem besseren Format vorliegt, besteht die eigentliche Diskriminierung weiterhin, da die praktischen Nutzungsvoraussetzungen noch immer fehlen. Es sind noch immer nicht alle Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich und auch noch lange nicht alle Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV. Da hilft die Berechtigung zur kostenermäßigten oder kostenlosen Nutzung auch in einem noch so schönen Format nichts. So begrüßenswert diese jahrelang geforderte Verbesserung nun also auch sein mag, lässt deren Nutzen solange auf sich warten, wie die mangelhafte Praxis der schönen Theorie nicht angepasst wird. Sollten also die praktischen Voraussetzungen in Form von umfänglicher Barrierefreiheit, einem barrierefreien ÖPNV, bedarfsdeckender Assistenz und vielen weiteren notwendigen Maßnahmen nicht geschaffen werden, bleiben die Betroffenen trotz eines neuen Plastikkarten-Ausweises weiterhin diskriminiert.
Hier muss weitergedacht und mit aller Kraft für Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit in allen Bereichen gesorgt werden – und zwar nicht nur mit dem Austausch eines Ausweises.”
Quelle: Jürgen Maresch
Landtagsabgeordneter
Erster Polizeihauptkommissar a.D.
Sprecher für Menschen mit Behinderung und Minderheiten

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Stadtfest Cottbus 2025 | Ausblick auf Programm, sieben Bühnen & verschärfte Sicherheit
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Es wird wieder die größte Festmeile Südbrandenburgs. Vom 20. bis 22. Juni 2025 findet das 31. Cottbuser Stadtfest statt. Drei Tage lang verwandelt sich die Innenstadt in eine riesige Festmeile ...mit Bühnenprogramm auf erstmals sieben Bühnen, Fahrgeschäften, Verkaufsständen und gastronomischen Angeboten. Veranstaltungsorte sind unter anderem Altmarkt, Stadthallenvorplatz, Spremberger Straße, Puschkinpark und der Bereich an der Oberkirche. Ebenfalls wird es erstmals das deutsch-polnische Bürgerfest auf dem Klosterplatz geben. Für die Sicherheit wurde das Konzept der allgemeinen Lage hin nochmals angepasst und verschärft. Mehr dazu im NL-Videotalk mit dem Veranstalter.

Mehr dazu:
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Zweites Bahngleis zw. Cottbus und Lübbenau kommt | Baustart in 2026 und 30-Minuten-Takt soll folgen
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Das langersehnte zweite Bahngleis zwischen Cottbus und Lübbenau kommt. Im Jahr 2026 soll Baustart sein. Das haben die Deutsche Bahn sowie Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke nach einer gemeinsamen Sitzung in ...Cottbus bekanntgegeben. Das zweite Gleis soll Ende 2027 fertig sein und dann den 30-Minuten-Takt zwischen Cottbus und Berlin ermöglichen.

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Cottbus | Tapir-Baby Matteo im Tierpark geboren
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Vor wenigen Tagen hat Tapir-Dame Bonita im Tierpark in Cottbus Nachwuchs bekommen! Der kleine Matteo ist wohlauf, wiegt mittlerweile schon gut 10 Kilogramm und kann ab sofort im Tapirhaus besucht ...werden. Damit wohnen jetzt insgesamt vier Tapire im Tierpark zusammen. Wie Tierparkdirektor Dr. Kämmerling heute mitteilte, ist ein Tapir leider vor wenigen Wochen an einer Lungenentzündung verstorben. Ebenso das Licht der Lausitz erblickt haben auch kleine Kaiserschnurrbarttamarine, Flamingos und Kapuzineraffen.

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