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NIEDERLAUSITZ aktuell

Innenminister bezieht Öffentlichkeit in Untersuchung von Fällen aus Opferliste ein

14:52 Uhr | 17. Dezember 2012
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Bei der Untersuchung zurückliegender Tötungsdelikte in Brandenburg auf bisher nicht erfasste Bezüge zum Rechtsextremismus wird von der Polizei über externe Experten die Öffentlichkeit einbezogen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Hinweis auf die „erforderliche Transparenz und breite öffentliche Akzeptanz“ eines solchen Verfahrens entschieden. Bei der Untersuchung geht es um derzeit 27 Tötungsdelikte im Land, die zwischen 1990 und 2008 verübt wurden. Sie sind Bestandteil einer von Opferschutzeinrichtungen und Medien bundesweit zusammengestellten Opferliste.
Durch Brandenburg sind bisher neun dieser Tötungsdelikte als politisch rechtsmotiviert einklassifiziert worden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden nunmehr die Delikte der Opferliste auf Grundlage aktueller Erfassungskriterien noch einmal mal eingehend betrachtet und gegebenenfalls neu eingeordnet. Partner hierbei ist das Moses-Mendelsohn–Zentrum (MMZ) der Universität Potsdam. Neben Polizei und Justiz sollen unter anderem auch Vertreter der Opferberatung und Gemeinwesenberatung sowie Integrationsbeauftragte mitarbeiten.
Wie Woidke betonte, sei ein aktuelles, realistisches Bild gerade in dieser sensiblen Frage außerordentlich bedeutsam. „Wenn zurückliegende Tötungsverbrechen in unserem Land einen rechtsextremistischen Hintergrund hatten, muss das die Öffentlichkeit in jedem Fall wissen. Hier sind wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen gegenüber in der Pflicht“, erklärte der Innenminister. Er habe deshalb entschieden, die bekannt gewordene Opferliste parallel zu den Analysen beim NSU-Verfahren noch einmal zu überprüfen. Im Jahr 2001 hatten Bund und Länder neue Richtlinien bei der Erfassung und Einordnung rechtsextremistischer Taten abgestimmt. „Ich schließe es deshalb auch nicht aus, dass wir nach den jetzigen Untersuchungen auch in Brandenburg den einen oder anderen Fall hinsichtlich seiner Einordnung neu zu bewerten haben.“
Im August dieses Jahres hatte das LKA mit der Überprüfung der ersten Verfahrensakten begonnen, die von den Staatsanwaltschaften angefordert worden sind. Mit dem geplanten Forschungsprojekt soll die Untersuchung nunmehr neu konzipiert und für externe Experten geöffnet werden. „Ich bin dem Mendelsohn-Zentrum für seine engagierte Bereitschaft zur Zusammenarbeit sehr dankbar. Die signalisierte Unterstützung ist ein weiterer Beleg für die gesellschaftliche Breite beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land“, hob Woidke hervor.
Für das geplante Forschungsprojekt liegt bereits eine Ideenskizze des MMZ vor. Das wissenschaftliche Projekt soll durch einen Expertenarbeitskreis begleitet werden. Dazu finden gegenwärtig Abstimmungen zwischen dem Innenministerium und der Potsdamer Universität statt.
Quelle: Ministerium des Innern

Bei der Untersuchung zurückliegender Tötungsdelikte in Brandenburg auf bisher nicht erfasste Bezüge zum Rechtsextremismus wird von der Polizei über externe Experten die Öffentlichkeit einbezogen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Hinweis auf die „erforderliche Transparenz und breite öffentliche Akzeptanz“ eines solchen Verfahrens entschieden. Bei der Untersuchung geht es um derzeit 27 Tötungsdelikte im Land, die zwischen 1990 und 2008 verübt wurden. Sie sind Bestandteil einer von Opferschutzeinrichtungen und Medien bundesweit zusammengestellten Opferliste.
Durch Brandenburg sind bisher neun dieser Tötungsdelikte als politisch rechtsmotiviert einklassifiziert worden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden nunmehr die Delikte der Opferliste auf Grundlage aktueller Erfassungskriterien noch einmal mal eingehend betrachtet und gegebenenfalls neu eingeordnet. Partner hierbei ist das Moses-Mendelsohn–Zentrum (MMZ) der Universität Potsdam. Neben Polizei und Justiz sollen unter anderem auch Vertreter der Opferberatung und Gemeinwesenberatung sowie Integrationsbeauftragte mitarbeiten.
Wie Woidke betonte, sei ein aktuelles, realistisches Bild gerade in dieser sensiblen Frage außerordentlich bedeutsam. „Wenn zurückliegende Tötungsverbrechen in unserem Land einen rechtsextremistischen Hintergrund hatten, muss das die Öffentlichkeit in jedem Fall wissen. Hier sind wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen gegenüber in der Pflicht“, erklärte der Innenminister. Er habe deshalb entschieden, die bekannt gewordene Opferliste parallel zu den Analysen beim NSU-Verfahren noch einmal zu überprüfen. Im Jahr 2001 hatten Bund und Länder neue Richtlinien bei der Erfassung und Einordnung rechtsextremistischer Taten abgestimmt. „Ich schließe es deshalb auch nicht aus, dass wir nach den jetzigen Untersuchungen auch in Brandenburg den einen oder anderen Fall hinsichtlich seiner Einordnung neu zu bewerten haben.“
Im August dieses Jahres hatte das LKA mit der Überprüfung der ersten Verfahrensakten begonnen, die von den Staatsanwaltschaften angefordert worden sind. Mit dem geplanten Forschungsprojekt soll die Untersuchung nunmehr neu konzipiert und für externe Experten geöffnet werden. „Ich bin dem Mendelsohn-Zentrum für seine engagierte Bereitschaft zur Zusammenarbeit sehr dankbar. Die signalisierte Unterstützung ist ein weiterer Beleg für die gesellschaftliche Breite beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land“, hob Woidke hervor.
Für das geplante Forschungsprojekt liegt bereits eine Ideenskizze des MMZ vor. Das wissenschaftliche Projekt soll durch einen Expertenarbeitskreis begleitet werden. Dazu finden gegenwärtig Abstimmungen zwischen dem Innenministerium und der Potsdamer Universität statt.
Quelle: Ministerium des Innern

Bei der Untersuchung zurückliegender Tötungsdelikte in Brandenburg auf bisher nicht erfasste Bezüge zum Rechtsextremismus wird von der Polizei über externe Experten die Öffentlichkeit einbezogen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Hinweis auf die „erforderliche Transparenz und breite öffentliche Akzeptanz“ eines solchen Verfahrens entschieden. Bei der Untersuchung geht es um derzeit 27 Tötungsdelikte im Land, die zwischen 1990 und 2008 verübt wurden. Sie sind Bestandteil einer von Opferschutzeinrichtungen und Medien bundesweit zusammengestellten Opferliste.
Durch Brandenburg sind bisher neun dieser Tötungsdelikte als politisch rechtsmotiviert einklassifiziert worden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden nunmehr die Delikte der Opferliste auf Grundlage aktueller Erfassungskriterien noch einmal mal eingehend betrachtet und gegebenenfalls neu eingeordnet. Partner hierbei ist das Moses-Mendelsohn–Zentrum (MMZ) der Universität Potsdam. Neben Polizei und Justiz sollen unter anderem auch Vertreter der Opferberatung und Gemeinwesenberatung sowie Integrationsbeauftragte mitarbeiten.
Wie Woidke betonte, sei ein aktuelles, realistisches Bild gerade in dieser sensiblen Frage außerordentlich bedeutsam. „Wenn zurückliegende Tötungsverbrechen in unserem Land einen rechtsextremistischen Hintergrund hatten, muss das die Öffentlichkeit in jedem Fall wissen. Hier sind wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen gegenüber in der Pflicht“, erklärte der Innenminister. Er habe deshalb entschieden, die bekannt gewordene Opferliste parallel zu den Analysen beim NSU-Verfahren noch einmal zu überprüfen. Im Jahr 2001 hatten Bund und Länder neue Richtlinien bei der Erfassung und Einordnung rechtsextremistischer Taten abgestimmt. „Ich schließe es deshalb auch nicht aus, dass wir nach den jetzigen Untersuchungen auch in Brandenburg den einen oder anderen Fall hinsichtlich seiner Einordnung neu zu bewerten haben.“
Im August dieses Jahres hatte das LKA mit der Überprüfung der ersten Verfahrensakten begonnen, die von den Staatsanwaltschaften angefordert worden sind. Mit dem geplanten Forschungsprojekt soll die Untersuchung nunmehr neu konzipiert und für externe Experten geöffnet werden. „Ich bin dem Mendelsohn-Zentrum für seine engagierte Bereitschaft zur Zusammenarbeit sehr dankbar. Die signalisierte Unterstützung ist ein weiterer Beleg für die gesellschaftliche Breite beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land“, hob Woidke hervor.
Für das geplante Forschungsprojekt liegt bereits eine Ideenskizze des MMZ vor. Das wissenschaftliche Projekt soll durch einen Expertenarbeitskreis begleitet werden. Dazu finden gegenwärtig Abstimmungen zwischen dem Innenministerium und der Potsdamer Universität statt.
Quelle: Ministerium des Innern

Bei der Untersuchung zurückliegender Tötungsdelikte in Brandenburg auf bisher nicht erfasste Bezüge zum Rechtsextremismus wird von der Polizei über externe Experten die Öffentlichkeit einbezogen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Hinweis auf die „erforderliche Transparenz und breite öffentliche Akzeptanz“ eines solchen Verfahrens entschieden. Bei der Untersuchung geht es um derzeit 27 Tötungsdelikte im Land, die zwischen 1990 und 2008 verübt wurden. Sie sind Bestandteil einer von Opferschutzeinrichtungen und Medien bundesweit zusammengestellten Opferliste.
Durch Brandenburg sind bisher neun dieser Tötungsdelikte als politisch rechtsmotiviert einklassifiziert worden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden nunmehr die Delikte der Opferliste auf Grundlage aktueller Erfassungskriterien noch einmal mal eingehend betrachtet und gegebenenfalls neu eingeordnet. Partner hierbei ist das Moses-Mendelsohn–Zentrum (MMZ) der Universität Potsdam. Neben Polizei und Justiz sollen unter anderem auch Vertreter der Opferberatung und Gemeinwesenberatung sowie Integrationsbeauftragte mitarbeiten.
Wie Woidke betonte, sei ein aktuelles, realistisches Bild gerade in dieser sensiblen Frage außerordentlich bedeutsam. „Wenn zurückliegende Tötungsverbrechen in unserem Land einen rechtsextremistischen Hintergrund hatten, muss das die Öffentlichkeit in jedem Fall wissen. Hier sind wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen gegenüber in der Pflicht“, erklärte der Innenminister. Er habe deshalb entschieden, die bekannt gewordene Opferliste parallel zu den Analysen beim NSU-Verfahren noch einmal zu überprüfen. Im Jahr 2001 hatten Bund und Länder neue Richtlinien bei der Erfassung und Einordnung rechtsextremistischer Taten abgestimmt. „Ich schließe es deshalb auch nicht aus, dass wir nach den jetzigen Untersuchungen auch in Brandenburg den einen oder anderen Fall hinsichtlich seiner Einordnung neu zu bewerten haben.“
Im August dieses Jahres hatte das LKA mit der Überprüfung der ersten Verfahrensakten begonnen, die von den Staatsanwaltschaften angefordert worden sind. Mit dem geplanten Forschungsprojekt soll die Untersuchung nunmehr neu konzipiert und für externe Experten geöffnet werden. „Ich bin dem Mendelsohn-Zentrum für seine engagierte Bereitschaft zur Zusammenarbeit sehr dankbar. Die signalisierte Unterstützung ist ein weiterer Beleg für die gesellschaftliche Breite beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land“, hob Woidke hervor.
Für das geplante Forschungsprojekt liegt bereits eine Ideenskizze des MMZ vor. Das wissenschaftliche Projekt soll durch einen Expertenarbeitskreis begleitet werden. Dazu finden gegenwärtig Abstimmungen zwischen dem Innenministerium und der Potsdamer Universität statt.
Quelle: Ministerium des Innern

Bei der Untersuchung zurückliegender Tötungsdelikte in Brandenburg auf bisher nicht erfasste Bezüge zum Rechtsextremismus wird von der Polizei über externe Experten die Öffentlichkeit einbezogen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Hinweis auf die „erforderliche Transparenz und breite öffentliche Akzeptanz“ eines solchen Verfahrens entschieden. Bei der Untersuchung geht es um derzeit 27 Tötungsdelikte im Land, die zwischen 1990 und 2008 verübt wurden. Sie sind Bestandteil einer von Opferschutzeinrichtungen und Medien bundesweit zusammengestellten Opferliste.
Durch Brandenburg sind bisher neun dieser Tötungsdelikte als politisch rechtsmotiviert einklassifiziert worden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden nunmehr die Delikte der Opferliste auf Grundlage aktueller Erfassungskriterien noch einmal mal eingehend betrachtet und gegebenenfalls neu eingeordnet. Partner hierbei ist das Moses-Mendelsohn–Zentrum (MMZ) der Universität Potsdam. Neben Polizei und Justiz sollen unter anderem auch Vertreter der Opferberatung und Gemeinwesenberatung sowie Integrationsbeauftragte mitarbeiten.
Wie Woidke betonte, sei ein aktuelles, realistisches Bild gerade in dieser sensiblen Frage außerordentlich bedeutsam. „Wenn zurückliegende Tötungsverbrechen in unserem Land einen rechtsextremistischen Hintergrund hatten, muss das die Öffentlichkeit in jedem Fall wissen. Hier sind wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen gegenüber in der Pflicht“, erklärte der Innenminister. Er habe deshalb entschieden, die bekannt gewordene Opferliste parallel zu den Analysen beim NSU-Verfahren noch einmal zu überprüfen. Im Jahr 2001 hatten Bund und Länder neue Richtlinien bei der Erfassung und Einordnung rechtsextremistischer Taten abgestimmt. „Ich schließe es deshalb auch nicht aus, dass wir nach den jetzigen Untersuchungen auch in Brandenburg den einen oder anderen Fall hinsichtlich seiner Einordnung neu zu bewerten haben.“
Im August dieses Jahres hatte das LKA mit der Überprüfung der ersten Verfahrensakten begonnen, die von den Staatsanwaltschaften angefordert worden sind. Mit dem geplanten Forschungsprojekt soll die Untersuchung nunmehr neu konzipiert und für externe Experten geöffnet werden. „Ich bin dem Mendelsohn-Zentrum für seine engagierte Bereitschaft zur Zusammenarbeit sehr dankbar. Die signalisierte Unterstützung ist ein weiterer Beleg für die gesellschaftliche Breite beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land“, hob Woidke hervor.
Für das geplante Forschungsprojekt liegt bereits eine Ideenskizze des MMZ vor. Das wissenschaftliche Projekt soll durch einen Expertenarbeitskreis begleitet werden. Dazu finden gegenwärtig Abstimmungen zwischen dem Innenministerium und der Potsdamer Universität statt.
Quelle: Ministerium des Innern

Bei der Untersuchung zurückliegender Tötungsdelikte in Brandenburg auf bisher nicht erfasste Bezüge zum Rechtsextremismus wird von der Polizei über externe Experten die Öffentlichkeit einbezogen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Hinweis auf die „erforderliche Transparenz und breite öffentliche Akzeptanz“ eines solchen Verfahrens entschieden. Bei der Untersuchung geht es um derzeit 27 Tötungsdelikte im Land, die zwischen 1990 und 2008 verübt wurden. Sie sind Bestandteil einer von Opferschutzeinrichtungen und Medien bundesweit zusammengestellten Opferliste.
Durch Brandenburg sind bisher neun dieser Tötungsdelikte als politisch rechtsmotiviert einklassifiziert worden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden nunmehr die Delikte der Opferliste auf Grundlage aktueller Erfassungskriterien noch einmal mal eingehend betrachtet und gegebenenfalls neu eingeordnet. Partner hierbei ist das Moses-Mendelsohn–Zentrum (MMZ) der Universität Potsdam. Neben Polizei und Justiz sollen unter anderem auch Vertreter der Opferberatung und Gemeinwesenberatung sowie Integrationsbeauftragte mitarbeiten.
Wie Woidke betonte, sei ein aktuelles, realistisches Bild gerade in dieser sensiblen Frage außerordentlich bedeutsam. „Wenn zurückliegende Tötungsverbrechen in unserem Land einen rechtsextremistischen Hintergrund hatten, muss das die Öffentlichkeit in jedem Fall wissen. Hier sind wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen gegenüber in der Pflicht“, erklärte der Innenminister. Er habe deshalb entschieden, die bekannt gewordene Opferliste parallel zu den Analysen beim NSU-Verfahren noch einmal zu überprüfen. Im Jahr 2001 hatten Bund und Länder neue Richtlinien bei der Erfassung und Einordnung rechtsextremistischer Taten abgestimmt. „Ich schließe es deshalb auch nicht aus, dass wir nach den jetzigen Untersuchungen auch in Brandenburg den einen oder anderen Fall hinsichtlich seiner Einordnung neu zu bewerten haben.“
Im August dieses Jahres hatte das LKA mit der Überprüfung der ersten Verfahrensakten begonnen, die von den Staatsanwaltschaften angefordert worden sind. Mit dem geplanten Forschungsprojekt soll die Untersuchung nunmehr neu konzipiert und für externe Experten geöffnet werden. „Ich bin dem Mendelsohn-Zentrum für seine engagierte Bereitschaft zur Zusammenarbeit sehr dankbar. Die signalisierte Unterstützung ist ein weiterer Beleg für die gesellschaftliche Breite beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land“, hob Woidke hervor.
Für das geplante Forschungsprojekt liegt bereits eine Ideenskizze des MMZ vor. Das wissenschaftliche Projekt soll durch einen Expertenarbeitskreis begleitet werden. Dazu finden gegenwärtig Abstimmungen zwischen dem Innenministerium und der Potsdamer Universität statt.
Quelle: Ministerium des Innern

Bei der Untersuchung zurückliegender Tötungsdelikte in Brandenburg auf bisher nicht erfasste Bezüge zum Rechtsextremismus wird von der Polizei über externe Experten die Öffentlichkeit einbezogen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Hinweis auf die „erforderliche Transparenz und breite öffentliche Akzeptanz“ eines solchen Verfahrens entschieden. Bei der Untersuchung geht es um derzeit 27 Tötungsdelikte im Land, die zwischen 1990 und 2008 verübt wurden. Sie sind Bestandteil einer von Opferschutzeinrichtungen und Medien bundesweit zusammengestellten Opferliste.
Durch Brandenburg sind bisher neun dieser Tötungsdelikte als politisch rechtsmotiviert einklassifiziert worden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden nunmehr die Delikte der Opferliste auf Grundlage aktueller Erfassungskriterien noch einmal mal eingehend betrachtet und gegebenenfalls neu eingeordnet. Partner hierbei ist das Moses-Mendelsohn–Zentrum (MMZ) der Universität Potsdam. Neben Polizei und Justiz sollen unter anderem auch Vertreter der Opferberatung und Gemeinwesenberatung sowie Integrationsbeauftragte mitarbeiten.
Wie Woidke betonte, sei ein aktuelles, realistisches Bild gerade in dieser sensiblen Frage außerordentlich bedeutsam. „Wenn zurückliegende Tötungsverbrechen in unserem Land einen rechtsextremistischen Hintergrund hatten, muss das die Öffentlichkeit in jedem Fall wissen. Hier sind wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen gegenüber in der Pflicht“, erklärte der Innenminister. Er habe deshalb entschieden, die bekannt gewordene Opferliste parallel zu den Analysen beim NSU-Verfahren noch einmal zu überprüfen. Im Jahr 2001 hatten Bund und Länder neue Richtlinien bei der Erfassung und Einordnung rechtsextremistischer Taten abgestimmt. „Ich schließe es deshalb auch nicht aus, dass wir nach den jetzigen Untersuchungen auch in Brandenburg den einen oder anderen Fall hinsichtlich seiner Einordnung neu zu bewerten haben.“
Im August dieses Jahres hatte das LKA mit der Überprüfung der ersten Verfahrensakten begonnen, die von den Staatsanwaltschaften angefordert worden sind. Mit dem geplanten Forschungsprojekt soll die Untersuchung nunmehr neu konzipiert und für externe Experten geöffnet werden. „Ich bin dem Mendelsohn-Zentrum für seine engagierte Bereitschaft zur Zusammenarbeit sehr dankbar. Die signalisierte Unterstützung ist ein weiterer Beleg für die gesellschaftliche Breite beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land“, hob Woidke hervor.
Für das geplante Forschungsprojekt liegt bereits eine Ideenskizze des MMZ vor. Das wissenschaftliche Projekt soll durch einen Expertenarbeitskreis begleitet werden. Dazu finden gegenwärtig Abstimmungen zwischen dem Innenministerium und der Potsdamer Universität statt.
Quelle: Ministerium des Innern

Bei der Untersuchung zurückliegender Tötungsdelikte in Brandenburg auf bisher nicht erfasste Bezüge zum Rechtsextremismus wird von der Polizei über externe Experten die Öffentlichkeit einbezogen. Das hat Innenminister Dietmar Woidke mit Hinweis auf die „erforderliche Transparenz und breite öffentliche Akzeptanz“ eines solchen Verfahrens entschieden. Bei der Untersuchung geht es um derzeit 27 Tötungsdelikte im Land, die zwischen 1990 und 2008 verübt wurden. Sie sind Bestandteil einer von Opferschutzeinrichtungen und Medien bundesweit zusammengestellten Opferliste.
Durch Brandenburg sind bisher neun dieser Tötungsdelikte als politisch rechtsmotiviert einklassifiziert worden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden nunmehr die Delikte der Opferliste auf Grundlage aktueller Erfassungskriterien noch einmal mal eingehend betrachtet und gegebenenfalls neu eingeordnet. Partner hierbei ist das Moses-Mendelsohn–Zentrum (MMZ) der Universität Potsdam. Neben Polizei und Justiz sollen unter anderem auch Vertreter der Opferberatung und Gemeinwesenberatung sowie Integrationsbeauftragte mitarbeiten.
Wie Woidke betonte, sei ein aktuelles, realistisches Bild gerade in dieser sensiblen Frage außerordentlich bedeutsam. „Wenn zurückliegende Tötungsverbrechen in unserem Land einen rechtsextremistischen Hintergrund hatten, muss das die Öffentlichkeit in jedem Fall wissen. Hier sind wir vor allem den Opfern und ihren Angehörigen gegenüber in der Pflicht“, erklärte der Innenminister. Er habe deshalb entschieden, die bekannt gewordene Opferliste parallel zu den Analysen beim NSU-Verfahren noch einmal zu überprüfen. Im Jahr 2001 hatten Bund und Länder neue Richtlinien bei der Erfassung und Einordnung rechtsextremistischer Taten abgestimmt. „Ich schließe es deshalb auch nicht aus, dass wir nach den jetzigen Untersuchungen auch in Brandenburg den einen oder anderen Fall hinsichtlich seiner Einordnung neu zu bewerten haben.“
Im August dieses Jahres hatte das LKA mit der Überprüfung der ersten Verfahrensakten begonnen, die von den Staatsanwaltschaften angefordert worden sind. Mit dem geplanten Forschungsprojekt soll die Untersuchung nunmehr neu konzipiert und für externe Experten geöffnet werden. „Ich bin dem Mendelsohn-Zentrum für seine engagierte Bereitschaft zur Zusammenarbeit sehr dankbar. Die signalisierte Unterstützung ist ein weiterer Beleg für die gesellschaftliche Breite beim Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in unserem Land“, hob Woidke hervor.
Für das geplante Forschungsprojekt liegt bereits eine Ideenskizze des MMZ vor. Das wissenschaftliche Projekt soll durch einen Expertenarbeitskreis begleitet werden. Dazu finden gegenwärtig Abstimmungen zwischen dem Innenministerium und der Potsdamer Universität statt.
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15:43 Uhr | 8. Juni 2025 | 80 Leser

Mehrere Mülltonnen in Cottbus-Ströbitz angezündet

15:37 Uhr | 8. Juni 2025 | 809 Leser

Sport-Update: Erstmals Deutsche Geocaching-Meisterschaft in Cottbus

18:40 Uhr | 6. Juni 2025 | 182 Leser

Unwettereinsatz in Kolkwitz: Feuerwehr verhinderte Baumsturz

18:25 Uhr | 6. Juni 2025 | 5.2k Leser

Nachwuchs im Cottbuser Tierpark: Süßes Tapir-Baby geboren!

16:20 Uhr | 6. Juni 2025 | 941 Leser

Elbe-Elster: Schwerer Unfall auf B101. Eine Tote, ein Schwerverletzter

16:05 Uhr | 6. Juni 2025 | 7.4k Leser

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Brand in Cottbus: Feuerwehr zu Baustoffhandel alarmiert

06.Juni 2025 | 12.9k Leser

Kampfmittel in Lübbenau erfolgreich gesprengt – Sperrungen aufgehoben

05.Juni 2025 | 12k Leser

Fliegerbombe in Cottbus erfolgreich entschärft. Sperrkreis aufgehoben

03.Juni 2025 | 30.2k Leser

Cottbus: Unfall an Kreuzung – zwei Kinder verletzt

04.Juni 2025 | 9.4k Leser

Toter aus der Spree in Cottbus geborgen

04.Juni 2025 | 9.1k Leser

Unfall in Cottbus: Auto mit Straßenbahn zusammengestoßen

06.Juni 2025 | 8.2k Leser

VideoNews

Zweites Bahngleis zw. Cottbus und Lübbenau kommt | Baustart in 2026 und 30-Minuten-Takt soll folgen
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Das langersehnte zweite Bahngleis zwischen Cottbus und Lübbenau kommt. Im Jahr 2026 soll Baustart sein. Das haben die Deutsche Bahn sowie Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke nach einer gemeinsamen Sitzung in ...Cottbus bekanntgegeben. Das zweite Gleis soll Ende 2027 fertig sein und dann den 30-Minuten-Takt zwischen Cottbus und Berlin ermöglichen.

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Cottbus | Tapir-Baby Matteo im Tierpark geboren
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Vor wenigen Tagen hat Tapir-Dame Bonita im Tierpark in Cottbus Nachwuchs bekommen! Der kleine Matteo ist wohlauf, wiegt mittlerweile schon gut 10 Kilogramm und kann ab sofort im Tapirhaus besucht ...werden. Damit wohnen jetzt insgesamt vier Tapire im Tierpark zusammen. Wie Tierparkdirektor Dr. Kämmerling heute mitteilte, ist ein Tapir leider vor wenigen Wochen an einer Lungenentzündung verstorben. Ebenso das Licht der Lausitz erblickt haben auch kleine Kaiserschnurrbarttamarine, Flamingos und Kapuzineraffen.

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Taufe ICE 4 auf Cottbus/Chóśebuz | Statements zur Taufe und ICE-Halt in Cottbus?
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Ein ICE 4 trägt ab sofort den Namen Cottbus/Chóśebuz. Ob Cottbus aber auch künftig Haltebahnhof eines ICEs wird, darum wollen Stadt und Land zumindest weiter kämpfen, so die Aussagen ...in den heutigen Statements unserer NL-Talks bei der Zugtaufe im Cottbuser Bahnwerk.

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