Innenminister Dietmar Woidke löst sein Versprechen zur Hilfe für Oderbruch-Gemeinden bei Maßnahmen zur Verhinderung eines neuen Binnenhochwassers ein. Die Gemeinden Golzow, Küstriner Vorland, Alt Tucheband, Lindendorf und Letschin sollen insgesamt 270.000 Euro aus dem Ausgleichsfonds erhalten, wie der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, gestern in Potsdam mitteilte. Die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden.
Das Innenministerium entspricht damit den Anträgen der Gemeinden. Die Mittel sind zur Deckung der Kosten für erforderliche Planungsleistungen zur Vorbereitung von Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserhaushalts im Oderbruch bestimmt. Alle fünf Gemeinden weisen einen dauerdefizitären Haushalt auf.
Über die Zuweisung an die Gemeinde Lindendorf in Höhe von gut 39.000 Euro wurde bereits endgültig entschieden. In den anderen vier Fällen läuft noch eine Anhörungsfrist bis Anfang Januar. Golzow soll rund 61.000 Euro, Küstriner Vorland gut 78.000 Euro, Alt Tucheband gut 41.000 Euro und Letschin etwas mehr als 48.000 Euro erhalten.
Die Hilfszusagen sind mit Auflagen verbunden. Insbesondere sollen die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern an den jeweiligen Landesdurchschnitt angepasst werden. Ferner sollen die kommunalen Gebührenberechnungen überprüft werden. Da es sich beim Ausgleichsfonds um Mittel des kommunalen Finanzausgleichs handele, seien schon aus Gründen der Fairness gegenüber den anderen Kommunen eingehende Prüfungen der Hilfsanträge und auch Auflagen notwendig, erläuterte der Ministeriumssprecher.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Dietmar Woidke löst sein Versprechen zur Hilfe für Oderbruch-Gemeinden bei Maßnahmen zur Verhinderung eines neuen Binnenhochwassers ein. Die Gemeinden Golzow, Küstriner Vorland, Alt Tucheband, Lindendorf und Letschin sollen insgesamt 270.000 Euro aus dem Ausgleichsfonds erhalten, wie der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, gestern in Potsdam mitteilte. Die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden.
Das Innenministerium entspricht damit den Anträgen der Gemeinden. Die Mittel sind zur Deckung der Kosten für erforderliche Planungsleistungen zur Vorbereitung von Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserhaushalts im Oderbruch bestimmt. Alle fünf Gemeinden weisen einen dauerdefizitären Haushalt auf.
Über die Zuweisung an die Gemeinde Lindendorf in Höhe von gut 39.000 Euro wurde bereits endgültig entschieden. In den anderen vier Fällen läuft noch eine Anhörungsfrist bis Anfang Januar. Golzow soll rund 61.000 Euro, Küstriner Vorland gut 78.000 Euro, Alt Tucheband gut 41.000 Euro und Letschin etwas mehr als 48.000 Euro erhalten.
Die Hilfszusagen sind mit Auflagen verbunden. Insbesondere sollen die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern an den jeweiligen Landesdurchschnitt angepasst werden. Ferner sollen die kommunalen Gebührenberechnungen überprüft werden. Da es sich beim Ausgleichsfonds um Mittel des kommunalen Finanzausgleichs handele, seien schon aus Gründen der Fairness gegenüber den anderen Kommunen eingehende Prüfungen der Hilfsanträge und auch Auflagen notwendig, erläuterte der Ministeriumssprecher.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Dietmar Woidke löst sein Versprechen zur Hilfe für Oderbruch-Gemeinden bei Maßnahmen zur Verhinderung eines neuen Binnenhochwassers ein. Die Gemeinden Golzow, Küstriner Vorland, Alt Tucheband, Lindendorf und Letschin sollen insgesamt 270.000 Euro aus dem Ausgleichsfonds erhalten, wie der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, gestern in Potsdam mitteilte. Die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden.
Das Innenministerium entspricht damit den Anträgen der Gemeinden. Die Mittel sind zur Deckung der Kosten für erforderliche Planungsleistungen zur Vorbereitung von Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserhaushalts im Oderbruch bestimmt. Alle fünf Gemeinden weisen einen dauerdefizitären Haushalt auf.
Über die Zuweisung an die Gemeinde Lindendorf in Höhe von gut 39.000 Euro wurde bereits endgültig entschieden. In den anderen vier Fällen läuft noch eine Anhörungsfrist bis Anfang Januar. Golzow soll rund 61.000 Euro, Küstriner Vorland gut 78.000 Euro, Alt Tucheband gut 41.000 Euro und Letschin etwas mehr als 48.000 Euro erhalten.
Die Hilfszusagen sind mit Auflagen verbunden. Insbesondere sollen die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern an den jeweiligen Landesdurchschnitt angepasst werden. Ferner sollen die kommunalen Gebührenberechnungen überprüft werden. Da es sich beim Ausgleichsfonds um Mittel des kommunalen Finanzausgleichs handele, seien schon aus Gründen der Fairness gegenüber den anderen Kommunen eingehende Prüfungen der Hilfsanträge und auch Auflagen notwendig, erläuterte der Ministeriumssprecher.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Dietmar Woidke löst sein Versprechen zur Hilfe für Oderbruch-Gemeinden bei Maßnahmen zur Verhinderung eines neuen Binnenhochwassers ein. Die Gemeinden Golzow, Küstriner Vorland, Alt Tucheband, Lindendorf und Letschin sollen insgesamt 270.000 Euro aus dem Ausgleichsfonds erhalten, wie der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, gestern in Potsdam mitteilte. Die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden.
Das Innenministerium entspricht damit den Anträgen der Gemeinden. Die Mittel sind zur Deckung der Kosten für erforderliche Planungsleistungen zur Vorbereitung von Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserhaushalts im Oderbruch bestimmt. Alle fünf Gemeinden weisen einen dauerdefizitären Haushalt auf.
Über die Zuweisung an die Gemeinde Lindendorf in Höhe von gut 39.000 Euro wurde bereits endgültig entschieden. In den anderen vier Fällen läuft noch eine Anhörungsfrist bis Anfang Januar. Golzow soll rund 61.000 Euro, Küstriner Vorland gut 78.000 Euro, Alt Tucheband gut 41.000 Euro und Letschin etwas mehr als 48.000 Euro erhalten.
Die Hilfszusagen sind mit Auflagen verbunden. Insbesondere sollen die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern an den jeweiligen Landesdurchschnitt angepasst werden. Ferner sollen die kommunalen Gebührenberechnungen überprüft werden. Da es sich beim Ausgleichsfonds um Mittel des kommunalen Finanzausgleichs handele, seien schon aus Gründen der Fairness gegenüber den anderen Kommunen eingehende Prüfungen der Hilfsanträge und auch Auflagen notwendig, erläuterte der Ministeriumssprecher.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Dietmar Woidke löst sein Versprechen zur Hilfe für Oderbruch-Gemeinden bei Maßnahmen zur Verhinderung eines neuen Binnenhochwassers ein. Die Gemeinden Golzow, Küstriner Vorland, Alt Tucheband, Lindendorf und Letschin sollen insgesamt 270.000 Euro aus dem Ausgleichsfonds erhalten, wie der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, gestern in Potsdam mitteilte. Die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden.
Das Innenministerium entspricht damit den Anträgen der Gemeinden. Die Mittel sind zur Deckung der Kosten für erforderliche Planungsleistungen zur Vorbereitung von Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserhaushalts im Oderbruch bestimmt. Alle fünf Gemeinden weisen einen dauerdefizitären Haushalt auf.
Über die Zuweisung an die Gemeinde Lindendorf in Höhe von gut 39.000 Euro wurde bereits endgültig entschieden. In den anderen vier Fällen läuft noch eine Anhörungsfrist bis Anfang Januar. Golzow soll rund 61.000 Euro, Küstriner Vorland gut 78.000 Euro, Alt Tucheband gut 41.000 Euro und Letschin etwas mehr als 48.000 Euro erhalten.
Die Hilfszusagen sind mit Auflagen verbunden. Insbesondere sollen die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern an den jeweiligen Landesdurchschnitt angepasst werden. Ferner sollen die kommunalen Gebührenberechnungen überprüft werden. Da es sich beim Ausgleichsfonds um Mittel des kommunalen Finanzausgleichs handele, seien schon aus Gründen der Fairness gegenüber den anderen Kommunen eingehende Prüfungen der Hilfsanträge und auch Auflagen notwendig, erläuterte der Ministeriumssprecher.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Dietmar Woidke löst sein Versprechen zur Hilfe für Oderbruch-Gemeinden bei Maßnahmen zur Verhinderung eines neuen Binnenhochwassers ein. Die Gemeinden Golzow, Küstriner Vorland, Alt Tucheband, Lindendorf und Letschin sollen insgesamt 270.000 Euro aus dem Ausgleichsfonds erhalten, wie der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, gestern in Potsdam mitteilte. Die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden.
Das Innenministerium entspricht damit den Anträgen der Gemeinden. Die Mittel sind zur Deckung der Kosten für erforderliche Planungsleistungen zur Vorbereitung von Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserhaushalts im Oderbruch bestimmt. Alle fünf Gemeinden weisen einen dauerdefizitären Haushalt auf.
Über die Zuweisung an die Gemeinde Lindendorf in Höhe von gut 39.000 Euro wurde bereits endgültig entschieden. In den anderen vier Fällen läuft noch eine Anhörungsfrist bis Anfang Januar. Golzow soll rund 61.000 Euro, Küstriner Vorland gut 78.000 Euro, Alt Tucheband gut 41.000 Euro und Letschin etwas mehr als 48.000 Euro erhalten.
Die Hilfszusagen sind mit Auflagen verbunden. Insbesondere sollen die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern an den jeweiligen Landesdurchschnitt angepasst werden. Ferner sollen die kommunalen Gebührenberechnungen überprüft werden. Da es sich beim Ausgleichsfonds um Mittel des kommunalen Finanzausgleichs handele, seien schon aus Gründen der Fairness gegenüber den anderen Kommunen eingehende Prüfungen der Hilfsanträge und auch Auflagen notwendig, erläuterte der Ministeriumssprecher.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Dietmar Woidke löst sein Versprechen zur Hilfe für Oderbruch-Gemeinden bei Maßnahmen zur Verhinderung eines neuen Binnenhochwassers ein. Die Gemeinden Golzow, Küstriner Vorland, Alt Tucheband, Lindendorf und Letschin sollen insgesamt 270.000 Euro aus dem Ausgleichsfonds erhalten, wie der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, gestern in Potsdam mitteilte. Die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden.
Das Innenministerium entspricht damit den Anträgen der Gemeinden. Die Mittel sind zur Deckung der Kosten für erforderliche Planungsleistungen zur Vorbereitung von Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserhaushalts im Oderbruch bestimmt. Alle fünf Gemeinden weisen einen dauerdefizitären Haushalt auf.
Über die Zuweisung an die Gemeinde Lindendorf in Höhe von gut 39.000 Euro wurde bereits endgültig entschieden. In den anderen vier Fällen läuft noch eine Anhörungsfrist bis Anfang Januar. Golzow soll rund 61.000 Euro, Küstriner Vorland gut 78.000 Euro, Alt Tucheband gut 41.000 Euro und Letschin etwas mehr als 48.000 Euro erhalten.
Die Hilfszusagen sind mit Auflagen verbunden. Insbesondere sollen die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern an den jeweiligen Landesdurchschnitt angepasst werden. Ferner sollen die kommunalen Gebührenberechnungen überprüft werden. Da es sich beim Ausgleichsfonds um Mittel des kommunalen Finanzausgleichs handele, seien schon aus Gründen der Fairness gegenüber den anderen Kommunen eingehende Prüfungen der Hilfsanträge und auch Auflagen notwendig, erläuterte der Ministeriumssprecher.
Quelle: Ministerium des Innern
Innenminister Dietmar Woidke löst sein Versprechen zur Hilfe für Oderbruch-Gemeinden bei Maßnahmen zur Verhinderung eines neuen Binnenhochwassers ein. Die Gemeinden Golzow, Küstriner Vorland, Alt Tucheband, Lindendorf und Letschin sollen insgesamt 270.000 Euro aus dem Ausgleichsfonds erhalten, wie der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, gestern in Potsdam mitteilte. Die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden.
Das Innenministerium entspricht damit den Anträgen der Gemeinden. Die Mittel sind zur Deckung der Kosten für erforderliche Planungsleistungen zur Vorbereitung von Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserhaushalts im Oderbruch bestimmt. Alle fünf Gemeinden weisen einen dauerdefizitären Haushalt auf.
Über die Zuweisung an die Gemeinde Lindendorf in Höhe von gut 39.000 Euro wurde bereits endgültig entschieden. In den anderen vier Fällen läuft noch eine Anhörungsfrist bis Anfang Januar. Golzow soll rund 61.000 Euro, Küstriner Vorland gut 78.000 Euro, Alt Tucheband gut 41.000 Euro und Letschin etwas mehr als 48.000 Euro erhalten.
Die Hilfszusagen sind mit Auflagen verbunden. Insbesondere sollen die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern an den jeweiligen Landesdurchschnitt angepasst werden. Ferner sollen die kommunalen Gebührenberechnungen überprüft werden. Da es sich beim Ausgleichsfonds um Mittel des kommunalen Finanzausgleichs handele, seien schon aus Gründen der Fairness gegenüber den anderen Kommunen eingehende Prüfungen der Hilfsanträge und auch Auflagen notwendig, erläuterte der Ministeriumssprecher.
Quelle: Ministerium des Innern