Mit neuen Regeln für das Oldtimer-Kennzeichen hat der Gesetzgeber die Zulassung von Oldtimern übersichtlicher und einfacher gestaltet.
Die Sachverständigen von der DEKRA Niederlassung Cottbus informieren Interessierte über die Änderungen und sagen, welche Fahrzeuge ein H-Kennzeichen bekommen können.
„Mindestens 30 Jahre alt muss ein Fahrzeug sein. Entscheidend ist das Datum der Erstzulassung“, sagt Gunnar Michler, Niederlassungsleiter DEKRA Cottbus.
Außerdem muss wie bisher ein Sachverständiger dem Fahrzeug den Status „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ attestieren.
„Aber das bisherige Bewertungssystem entfällt“, so Gunnar Michler. Jetzt genügt ein so genannter „erhaltungswürdiger Zustand“. Wichtige Kriterien sind u.a., dass das Fahrzeug einen guten Pflegezustand aufweist und die Hauptbaugruppen an den damaligen Originalzustand angelehnt oder zeitgenössisch ersetzt sind.
„Zusätzliche Ausrüstungen oder Ausstattungen dürfen den Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen“, ergänzt der Niederlassungsleiter.
Als Abweichungen vom Originalzustand sind Änderungen erlaubt, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung oder Herstellungsdatum erfolgt sind – oder hätten erfolgen können. Auch technische Modifikationen innerhalb der Fahrzeugbaureihe liegen im Bereich des Zulässigen, zum Beispiel bei Motoren.
Nicht zeitgenössische Änderungen erhalten nur dann einen Haken, wenn sie nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden. Als Belege gelten Gutachten, Fahrzeugpapiere, Herstellerfreigaben, Betriebsanleitungen, Prospekte, aber auch Fachliteratur und Presseberichte.
Für ein positives Oldtimer-Gutachten muss das Fahrzeug die Hauptuntersuchung (HU) bestehen und darf nur leichte Gebrauchsspuren aufweisen: Patina ja, verbraucht nein, heißt die Faustregel. Außerdem dürfen keine wesentlichen Teile fehlen und keine Unfallrestschäden oder Anzeichen unsachgemäßer Instandsetzung erkennbar sein.
Quelle: DEKRA Cottbus
Brandenburg will 460 Millionen in Gesundheitsversorgung investieren
Das Land Brandenburg will 460 Millionen Euro aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in die medizinische Versorgung stecken. Das...