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NIEDERLAUSITZ aktuell

Tempo 70 in Alleen: Erlass fordert Landkreise zur Überprüfung auf

10:31 Uhr | 12. Oktober 2011
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Mit einem Erlass hat das Infrastrukturministerium die Landkreise aufgefordert, in besonders gefährdeten Alleen oder baumbestandenen Straßen Tempo 70 anzuordnen. Verkehrsexperten versprechen sich davon einen Rückgang der noch immer zu hohen Zahl der Baumunfälle und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „2010 starben auf unseren Straßen 192 Menschen, davon 78 an einem Baum. Mit diesem Zustand kann und will ich mich nicht abfinden. Trotz aller Erfolge ist Brandenburg im Bundesvergleich bei der Verkehrssicherheit noch immer Schlusslicht. Die noch immer zu hohe Zahl der Baumunfälle macht uns dabei besondere Sorgen. Ich bin aber gegen ein flächendeckendes Tempolimit. Mit unserem Erlass geben wir den Landkreisen die Möglichkeit, in Einzelfallprüfungen gezielt gefährdete Strecken zu ermitteln und sie durch Tempo 70 zu entschärfen.“
Die Landkreise sind die Verkehrsbehörden für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Das bedeutet, sie können Tempolimits anordnen. Der Ministeriumserlass gilt für alle Straßen mit dichtem Baumbestand außerhalb geschlossener Ortschaften wo es keine Schutzplanken gibt. Es ist jetzt Aufgabe der Landkreise, die Straßen zu überprüfen und wenn nötig Tempo 70 anzuordnen.
Der hohe statistische Anteil und die Schwere von Baumunfällen außerorts – oft genug mit Todesfolge – belegen, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer in Brandenburg außerhalb geschlossener Ortschaften und bei fehlenden Schutzeinrichtungen mehr als in anderen Bundesländern gefährdet sind. Die Aufprallenergie eines Fahrzeuges kann durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 auf 70 um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Zudem haben Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen ergeben, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen den größten Einfluss auf das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer ausüben.
Seit Registrierung der Baumunfälle im Jahre 1995 sind im Land Brandenburg bis Dezember 2010 2926 Menschen bei Baumunfällen ums Leben gekommen. Damit starb seitdem etwa jeder zweite Verkehrsteilnehmer (47%) im Straßenverkehr bei Bäumunfällen.
Auch 2010 waren nur 3 Prozent aller Unfälle Baumunfälle aber fast 40 Prozent der Unfalltoten starben an einem Baum. Das belegt, dass die Folgen der Baumunfälle sehr schwer sind. Zudem steigt die Zahl der schweren Baumunfälle seit 2008 an. 2008 = 837, 2009 = 919, 2010 = 1007
Die häufigsten Einwände überzeugen nicht:
Schutzplanken oder Tempolimits bitte nur an Unfallschwerpunkten!
Weniger als 5 Prozent aller Unfälle, auch Baumunfälle, geschehen an Unfallschwerpunkten
An Tempo 70 hält sich sowieso keiner!
24000 Messungen der Polizei haben ergeben, dass Tempo 70 von nur 3 Prozent mit bis zu 20 km/h überschritten wird.
Tempo 100 hingegen wird von 23 Prozent mit bis zu 20 km/h überschritten
Warum immer nur Tempolimits, fällt denen nicht anderes ein?
Das MIL fördert und unterstützt mehr als 30 Projekte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit über alle Altersgruppen, das Forum für Verkehrssicherheit, die Kampagne Lieber sicher, lieber leben, die Landesverkehrswacht sowie Infrastrukturprojekte (Schulwegsicherung) mit jährlich 450000 Euro. Zudem werten speziell geschulte Unfallkommissionen permanent das Unfallgeschehen aus, um Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Längere Fahrzeiten sind ökonomisch nicht vertretbar!
Die Auswertung von über 1000 Ortsverbindungen hat eine Durchschnittliche Entfernung zwischen zwei Ortschaften von 3,8 Kilometern ergeben.
Das bedeutet bei Tempo 100 = 2,3 Minuten und bei Tempo 70 = 3,3 Minuten, also höchstens 1 Minute mehr.
Schon eine einzige Ampel mit Umlaufzeit 180 Sekunden kann diesen „Zeitvorteil“ zunichte machen. Außerdem hat die Auswertung von 64 automatischen Messstellen ergeben, dass werktags die Durchschnittsgeschwindigkeit für PKW mit 74 km/h und für den Schwerverkehr mit 63 km/h auf Bundesstraßen gemessen wurde.
Der Eingriff in die Freizügigkeit ist unzulässig, die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Bundessache!
Eingriffe in die Freizügigkeit sind vielfältig, insbesondere im Straßenverkehr zulässig und zur Gefahrenabwehr erforderlich. Die Straßenverkehrsordnung regelt im § 45 eine ganze Reihe von Eingriffstatbeständen. Im Übrigen sind die Länder für die Durchführung der StVO zuständig, nicht der Bund. Der Bund hat keinerlei Eingriffsrechte. Die Rechtsprechung hat Tempolimits auf der A24 nach eingehender Prüfung nicht beanstandet.
Es geht wieder nur um Abzocke!
Wer vernünftig fährt, zahlt auch nicht. Wer unvernünftig fährt gefährdet sich und auch andere, oft mit Todesfolge und einem volkswirtschaftlichen Schaden pro Verkehrstoten (entgangene Sozialbeiträge, Steuern, bereits verbrauchte Subventionen) von etwa 1 Million Euro (EU-Angaben). Bei Schwerverletzten mit Folgeschäden fallen oft dauerhaft Kosten an.
Normalen Autofahrern passiert nichts. Unfallverursacher sind Raser, Spinner, Verrückte. Selber schuld.
Es gibt keine Statistik und keine einzige Untersuchung, die diese These auch nur ansatzweise stützt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Mit einem Erlass hat das Infrastrukturministerium die Landkreise aufgefordert, in besonders gefährdeten Alleen oder baumbestandenen Straßen Tempo 70 anzuordnen. Verkehrsexperten versprechen sich davon einen Rückgang der noch immer zu hohen Zahl der Baumunfälle und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „2010 starben auf unseren Straßen 192 Menschen, davon 78 an einem Baum. Mit diesem Zustand kann und will ich mich nicht abfinden. Trotz aller Erfolge ist Brandenburg im Bundesvergleich bei der Verkehrssicherheit noch immer Schlusslicht. Die noch immer zu hohe Zahl der Baumunfälle macht uns dabei besondere Sorgen. Ich bin aber gegen ein flächendeckendes Tempolimit. Mit unserem Erlass geben wir den Landkreisen die Möglichkeit, in Einzelfallprüfungen gezielt gefährdete Strecken zu ermitteln und sie durch Tempo 70 zu entschärfen.“
Die Landkreise sind die Verkehrsbehörden für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Das bedeutet, sie können Tempolimits anordnen. Der Ministeriumserlass gilt für alle Straßen mit dichtem Baumbestand außerhalb geschlossener Ortschaften wo es keine Schutzplanken gibt. Es ist jetzt Aufgabe der Landkreise, die Straßen zu überprüfen und wenn nötig Tempo 70 anzuordnen.
Der hohe statistische Anteil und die Schwere von Baumunfällen außerorts – oft genug mit Todesfolge – belegen, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer in Brandenburg außerhalb geschlossener Ortschaften und bei fehlenden Schutzeinrichtungen mehr als in anderen Bundesländern gefährdet sind. Die Aufprallenergie eines Fahrzeuges kann durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 auf 70 um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Zudem haben Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen ergeben, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen den größten Einfluss auf das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer ausüben.
Seit Registrierung der Baumunfälle im Jahre 1995 sind im Land Brandenburg bis Dezember 2010 2926 Menschen bei Baumunfällen ums Leben gekommen. Damit starb seitdem etwa jeder zweite Verkehrsteilnehmer (47%) im Straßenverkehr bei Bäumunfällen.
Auch 2010 waren nur 3 Prozent aller Unfälle Baumunfälle aber fast 40 Prozent der Unfalltoten starben an einem Baum. Das belegt, dass die Folgen der Baumunfälle sehr schwer sind. Zudem steigt die Zahl der schweren Baumunfälle seit 2008 an. 2008 = 837, 2009 = 919, 2010 = 1007
Die häufigsten Einwände überzeugen nicht:
Schutzplanken oder Tempolimits bitte nur an Unfallschwerpunkten!
Weniger als 5 Prozent aller Unfälle, auch Baumunfälle, geschehen an Unfallschwerpunkten
An Tempo 70 hält sich sowieso keiner!
24000 Messungen der Polizei haben ergeben, dass Tempo 70 von nur 3 Prozent mit bis zu 20 km/h überschritten wird.
Tempo 100 hingegen wird von 23 Prozent mit bis zu 20 km/h überschritten
Warum immer nur Tempolimits, fällt denen nicht anderes ein?
Das MIL fördert und unterstützt mehr als 30 Projekte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit über alle Altersgruppen, das Forum für Verkehrssicherheit, die Kampagne Lieber sicher, lieber leben, die Landesverkehrswacht sowie Infrastrukturprojekte (Schulwegsicherung) mit jährlich 450000 Euro. Zudem werten speziell geschulte Unfallkommissionen permanent das Unfallgeschehen aus, um Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Längere Fahrzeiten sind ökonomisch nicht vertretbar!
Die Auswertung von über 1000 Ortsverbindungen hat eine Durchschnittliche Entfernung zwischen zwei Ortschaften von 3,8 Kilometern ergeben.
Das bedeutet bei Tempo 100 = 2,3 Minuten und bei Tempo 70 = 3,3 Minuten, also höchstens 1 Minute mehr.
Schon eine einzige Ampel mit Umlaufzeit 180 Sekunden kann diesen „Zeitvorteil“ zunichte machen. Außerdem hat die Auswertung von 64 automatischen Messstellen ergeben, dass werktags die Durchschnittsgeschwindigkeit für PKW mit 74 km/h und für den Schwerverkehr mit 63 km/h auf Bundesstraßen gemessen wurde.
Der Eingriff in die Freizügigkeit ist unzulässig, die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Bundessache!
Eingriffe in die Freizügigkeit sind vielfältig, insbesondere im Straßenverkehr zulässig und zur Gefahrenabwehr erforderlich. Die Straßenverkehrsordnung regelt im § 45 eine ganze Reihe von Eingriffstatbeständen. Im Übrigen sind die Länder für die Durchführung der StVO zuständig, nicht der Bund. Der Bund hat keinerlei Eingriffsrechte. Die Rechtsprechung hat Tempolimits auf der A24 nach eingehender Prüfung nicht beanstandet.
Es geht wieder nur um Abzocke!
Wer vernünftig fährt, zahlt auch nicht. Wer unvernünftig fährt gefährdet sich und auch andere, oft mit Todesfolge und einem volkswirtschaftlichen Schaden pro Verkehrstoten (entgangene Sozialbeiträge, Steuern, bereits verbrauchte Subventionen) von etwa 1 Million Euro (EU-Angaben). Bei Schwerverletzten mit Folgeschäden fallen oft dauerhaft Kosten an.
Normalen Autofahrern passiert nichts. Unfallverursacher sind Raser, Spinner, Verrückte. Selber schuld.
Es gibt keine Statistik und keine einzige Untersuchung, die diese These auch nur ansatzweise stützt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Mit einem Erlass hat das Infrastrukturministerium die Landkreise aufgefordert, in besonders gefährdeten Alleen oder baumbestandenen Straßen Tempo 70 anzuordnen. Verkehrsexperten versprechen sich davon einen Rückgang der noch immer zu hohen Zahl der Baumunfälle und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „2010 starben auf unseren Straßen 192 Menschen, davon 78 an einem Baum. Mit diesem Zustand kann und will ich mich nicht abfinden. Trotz aller Erfolge ist Brandenburg im Bundesvergleich bei der Verkehrssicherheit noch immer Schlusslicht. Die noch immer zu hohe Zahl der Baumunfälle macht uns dabei besondere Sorgen. Ich bin aber gegen ein flächendeckendes Tempolimit. Mit unserem Erlass geben wir den Landkreisen die Möglichkeit, in Einzelfallprüfungen gezielt gefährdete Strecken zu ermitteln und sie durch Tempo 70 zu entschärfen.“
Die Landkreise sind die Verkehrsbehörden für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Das bedeutet, sie können Tempolimits anordnen. Der Ministeriumserlass gilt für alle Straßen mit dichtem Baumbestand außerhalb geschlossener Ortschaften wo es keine Schutzplanken gibt. Es ist jetzt Aufgabe der Landkreise, die Straßen zu überprüfen und wenn nötig Tempo 70 anzuordnen.
Der hohe statistische Anteil und die Schwere von Baumunfällen außerorts – oft genug mit Todesfolge – belegen, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer in Brandenburg außerhalb geschlossener Ortschaften und bei fehlenden Schutzeinrichtungen mehr als in anderen Bundesländern gefährdet sind. Die Aufprallenergie eines Fahrzeuges kann durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 auf 70 um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Zudem haben Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen ergeben, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen den größten Einfluss auf das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer ausüben.
Seit Registrierung der Baumunfälle im Jahre 1995 sind im Land Brandenburg bis Dezember 2010 2926 Menschen bei Baumunfällen ums Leben gekommen. Damit starb seitdem etwa jeder zweite Verkehrsteilnehmer (47%) im Straßenverkehr bei Bäumunfällen.
Auch 2010 waren nur 3 Prozent aller Unfälle Baumunfälle aber fast 40 Prozent der Unfalltoten starben an einem Baum. Das belegt, dass die Folgen der Baumunfälle sehr schwer sind. Zudem steigt die Zahl der schweren Baumunfälle seit 2008 an. 2008 = 837, 2009 = 919, 2010 = 1007
Die häufigsten Einwände überzeugen nicht:
Schutzplanken oder Tempolimits bitte nur an Unfallschwerpunkten!
Weniger als 5 Prozent aller Unfälle, auch Baumunfälle, geschehen an Unfallschwerpunkten
An Tempo 70 hält sich sowieso keiner!
24000 Messungen der Polizei haben ergeben, dass Tempo 70 von nur 3 Prozent mit bis zu 20 km/h überschritten wird.
Tempo 100 hingegen wird von 23 Prozent mit bis zu 20 km/h überschritten
Warum immer nur Tempolimits, fällt denen nicht anderes ein?
Das MIL fördert und unterstützt mehr als 30 Projekte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit über alle Altersgruppen, das Forum für Verkehrssicherheit, die Kampagne Lieber sicher, lieber leben, die Landesverkehrswacht sowie Infrastrukturprojekte (Schulwegsicherung) mit jährlich 450000 Euro. Zudem werten speziell geschulte Unfallkommissionen permanent das Unfallgeschehen aus, um Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Längere Fahrzeiten sind ökonomisch nicht vertretbar!
Die Auswertung von über 1000 Ortsverbindungen hat eine Durchschnittliche Entfernung zwischen zwei Ortschaften von 3,8 Kilometern ergeben.
Das bedeutet bei Tempo 100 = 2,3 Minuten und bei Tempo 70 = 3,3 Minuten, also höchstens 1 Minute mehr.
Schon eine einzige Ampel mit Umlaufzeit 180 Sekunden kann diesen „Zeitvorteil“ zunichte machen. Außerdem hat die Auswertung von 64 automatischen Messstellen ergeben, dass werktags die Durchschnittsgeschwindigkeit für PKW mit 74 km/h und für den Schwerverkehr mit 63 km/h auf Bundesstraßen gemessen wurde.
Der Eingriff in die Freizügigkeit ist unzulässig, die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Bundessache!
Eingriffe in die Freizügigkeit sind vielfältig, insbesondere im Straßenverkehr zulässig und zur Gefahrenabwehr erforderlich. Die Straßenverkehrsordnung regelt im § 45 eine ganze Reihe von Eingriffstatbeständen. Im Übrigen sind die Länder für die Durchführung der StVO zuständig, nicht der Bund. Der Bund hat keinerlei Eingriffsrechte. Die Rechtsprechung hat Tempolimits auf der A24 nach eingehender Prüfung nicht beanstandet.
Es geht wieder nur um Abzocke!
Wer vernünftig fährt, zahlt auch nicht. Wer unvernünftig fährt gefährdet sich und auch andere, oft mit Todesfolge und einem volkswirtschaftlichen Schaden pro Verkehrstoten (entgangene Sozialbeiträge, Steuern, bereits verbrauchte Subventionen) von etwa 1 Million Euro (EU-Angaben). Bei Schwerverletzten mit Folgeschäden fallen oft dauerhaft Kosten an.
Normalen Autofahrern passiert nichts. Unfallverursacher sind Raser, Spinner, Verrückte. Selber schuld.
Es gibt keine Statistik und keine einzige Untersuchung, die diese These auch nur ansatzweise stützt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Mit einem Erlass hat das Infrastrukturministerium die Landkreise aufgefordert, in besonders gefährdeten Alleen oder baumbestandenen Straßen Tempo 70 anzuordnen. Verkehrsexperten versprechen sich davon einen Rückgang der noch immer zu hohen Zahl der Baumunfälle und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „2010 starben auf unseren Straßen 192 Menschen, davon 78 an einem Baum. Mit diesem Zustand kann und will ich mich nicht abfinden. Trotz aller Erfolge ist Brandenburg im Bundesvergleich bei der Verkehrssicherheit noch immer Schlusslicht. Die noch immer zu hohe Zahl der Baumunfälle macht uns dabei besondere Sorgen. Ich bin aber gegen ein flächendeckendes Tempolimit. Mit unserem Erlass geben wir den Landkreisen die Möglichkeit, in Einzelfallprüfungen gezielt gefährdete Strecken zu ermitteln und sie durch Tempo 70 zu entschärfen.“
Die Landkreise sind die Verkehrsbehörden für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Das bedeutet, sie können Tempolimits anordnen. Der Ministeriumserlass gilt für alle Straßen mit dichtem Baumbestand außerhalb geschlossener Ortschaften wo es keine Schutzplanken gibt. Es ist jetzt Aufgabe der Landkreise, die Straßen zu überprüfen und wenn nötig Tempo 70 anzuordnen.
Der hohe statistische Anteil und die Schwere von Baumunfällen außerorts – oft genug mit Todesfolge – belegen, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer in Brandenburg außerhalb geschlossener Ortschaften und bei fehlenden Schutzeinrichtungen mehr als in anderen Bundesländern gefährdet sind. Die Aufprallenergie eines Fahrzeuges kann durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 auf 70 um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Zudem haben Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen ergeben, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen den größten Einfluss auf das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer ausüben.
Seit Registrierung der Baumunfälle im Jahre 1995 sind im Land Brandenburg bis Dezember 2010 2926 Menschen bei Baumunfällen ums Leben gekommen. Damit starb seitdem etwa jeder zweite Verkehrsteilnehmer (47%) im Straßenverkehr bei Bäumunfällen.
Auch 2010 waren nur 3 Prozent aller Unfälle Baumunfälle aber fast 40 Prozent der Unfalltoten starben an einem Baum. Das belegt, dass die Folgen der Baumunfälle sehr schwer sind. Zudem steigt die Zahl der schweren Baumunfälle seit 2008 an. 2008 = 837, 2009 = 919, 2010 = 1007
Die häufigsten Einwände überzeugen nicht:
Schutzplanken oder Tempolimits bitte nur an Unfallschwerpunkten!
Weniger als 5 Prozent aller Unfälle, auch Baumunfälle, geschehen an Unfallschwerpunkten
An Tempo 70 hält sich sowieso keiner!
24000 Messungen der Polizei haben ergeben, dass Tempo 70 von nur 3 Prozent mit bis zu 20 km/h überschritten wird.
Tempo 100 hingegen wird von 23 Prozent mit bis zu 20 km/h überschritten
Warum immer nur Tempolimits, fällt denen nicht anderes ein?
Das MIL fördert und unterstützt mehr als 30 Projekte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit über alle Altersgruppen, das Forum für Verkehrssicherheit, die Kampagne Lieber sicher, lieber leben, die Landesverkehrswacht sowie Infrastrukturprojekte (Schulwegsicherung) mit jährlich 450000 Euro. Zudem werten speziell geschulte Unfallkommissionen permanent das Unfallgeschehen aus, um Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Längere Fahrzeiten sind ökonomisch nicht vertretbar!
Die Auswertung von über 1000 Ortsverbindungen hat eine Durchschnittliche Entfernung zwischen zwei Ortschaften von 3,8 Kilometern ergeben.
Das bedeutet bei Tempo 100 = 2,3 Minuten und bei Tempo 70 = 3,3 Minuten, also höchstens 1 Minute mehr.
Schon eine einzige Ampel mit Umlaufzeit 180 Sekunden kann diesen „Zeitvorteil“ zunichte machen. Außerdem hat die Auswertung von 64 automatischen Messstellen ergeben, dass werktags die Durchschnittsgeschwindigkeit für PKW mit 74 km/h und für den Schwerverkehr mit 63 km/h auf Bundesstraßen gemessen wurde.
Der Eingriff in die Freizügigkeit ist unzulässig, die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Bundessache!
Eingriffe in die Freizügigkeit sind vielfältig, insbesondere im Straßenverkehr zulässig und zur Gefahrenabwehr erforderlich. Die Straßenverkehrsordnung regelt im § 45 eine ganze Reihe von Eingriffstatbeständen. Im Übrigen sind die Länder für die Durchführung der StVO zuständig, nicht der Bund. Der Bund hat keinerlei Eingriffsrechte. Die Rechtsprechung hat Tempolimits auf der A24 nach eingehender Prüfung nicht beanstandet.
Es geht wieder nur um Abzocke!
Wer vernünftig fährt, zahlt auch nicht. Wer unvernünftig fährt gefährdet sich und auch andere, oft mit Todesfolge und einem volkswirtschaftlichen Schaden pro Verkehrstoten (entgangene Sozialbeiträge, Steuern, bereits verbrauchte Subventionen) von etwa 1 Million Euro (EU-Angaben). Bei Schwerverletzten mit Folgeschäden fallen oft dauerhaft Kosten an.
Normalen Autofahrern passiert nichts. Unfallverursacher sind Raser, Spinner, Verrückte. Selber schuld.
Es gibt keine Statistik und keine einzige Untersuchung, die diese These auch nur ansatzweise stützt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Mit einem Erlass hat das Infrastrukturministerium die Landkreise aufgefordert, in besonders gefährdeten Alleen oder baumbestandenen Straßen Tempo 70 anzuordnen. Verkehrsexperten versprechen sich davon einen Rückgang der noch immer zu hohen Zahl der Baumunfälle und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „2010 starben auf unseren Straßen 192 Menschen, davon 78 an einem Baum. Mit diesem Zustand kann und will ich mich nicht abfinden. Trotz aller Erfolge ist Brandenburg im Bundesvergleich bei der Verkehrssicherheit noch immer Schlusslicht. Die noch immer zu hohe Zahl der Baumunfälle macht uns dabei besondere Sorgen. Ich bin aber gegen ein flächendeckendes Tempolimit. Mit unserem Erlass geben wir den Landkreisen die Möglichkeit, in Einzelfallprüfungen gezielt gefährdete Strecken zu ermitteln und sie durch Tempo 70 zu entschärfen.“
Die Landkreise sind die Verkehrsbehörden für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Das bedeutet, sie können Tempolimits anordnen. Der Ministeriumserlass gilt für alle Straßen mit dichtem Baumbestand außerhalb geschlossener Ortschaften wo es keine Schutzplanken gibt. Es ist jetzt Aufgabe der Landkreise, die Straßen zu überprüfen und wenn nötig Tempo 70 anzuordnen.
Der hohe statistische Anteil und die Schwere von Baumunfällen außerorts – oft genug mit Todesfolge – belegen, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer in Brandenburg außerhalb geschlossener Ortschaften und bei fehlenden Schutzeinrichtungen mehr als in anderen Bundesländern gefährdet sind. Die Aufprallenergie eines Fahrzeuges kann durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 auf 70 um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Zudem haben Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen ergeben, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen den größten Einfluss auf das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer ausüben.
Seit Registrierung der Baumunfälle im Jahre 1995 sind im Land Brandenburg bis Dezember 2010 2926 Menschen bei Baumunfällen ums Leben gekommen. Damit starb seitdem etwa jeder zweite Verkehrsteilnehmer (47%) im Straßenverkehr bei Bäumunfällen.
Auch 2010 waren nur 3 Prozent aller Unfälle Baumunfälle aber fast 40 Prozent der Unfalltoten starben an einem Baum. Das belegt, dass die Folgen der Baumunfälle sehr schwer sind. Zudem steigt die Zahl der schweren Baumunfälle seit 2008 an. 2008 = 837, 2009 = 919, 2010 = 1007
Die häufigsten Einwände überzeugen nicht:
Schutzplanken oder Tempolimits bitte nur an Unfallschwerpunkten!
Weniger als 5 Prozent aller Unfälle, auch Baumunfälle, geschehen an Unfallschwerpunkten
An Tempo 70 hält sich sowieso keiner!
24000 Messungen der Polizei haben ergeben, dass Tempo 70 von nur 3 Prozent mit bis zu 20 km/h überschritten wird.
Tempo 100 hingegen wird von 23 Prozent mit bis zu 20 km/h überschritten
Warum immer nur Tempolimits, fällt denen nicht anderes ein?
Das MIL fördert und unterstützt mehr als 30 Projekte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit über alle Altersgruppen, das Forum für Verkehrssicherheit, die Kampagne Lieber sicher, lieber leben, die Landesverkehrswacht sowie Infrastrukturprojekte (Schulwegsicherung) mit jährlich 450000 Euro. Zudem werten speziell geschulte Unfallkommissionen permanent das Unfallgeschehen aus, um Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Längere Fahrzeiten sind ökonomisch nicht vertretbar!
Die Auswertung von über 1000 Ortsverbindungen hat eine Durchschnittliche Entfernung zwischen zwei Ortschaften von 3,8 Kilometern ergeben.
Das bedeutet bei Tempo 100 = 2,3 Minuten und bei Tempo 70 = 3,3 Minuten, also höchstens 1 Minute mehr.
Schon eine einzige Ampel mit Umlaufzeit 180 Sekunden kann diesen „Zeitvorteil“ zunichte machen. Außerdem hat die Auswertung von 64 automatischen Messstellen ergeben, dass werktags die Durchschnittsgeschwindigkeit für PKW mit 74 km/h und für den Schwerverkehr mit 63 km/h auf Bundesstraßen gemessen wurde.
Der Eingriff in die Freizügigkeit ist unzulässig, die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Bundessache!
Eingriffe in die Freizügigkeit sind vielfältig, insbesondere im Straßenverkehr zulässig und zur Gefahrenabwehr erforderlich. Die Straßenverkehrsordnung regelt im § 45 eine ganze Reihe von Eingriffstatbeständen. Im Übrigen sind die Länder für die Durchführung der StVO zuständig, nicht der Bund. Der Bund hat keinerlei Eingriffsrechte. Die Rechtsprechung hat Tempolimits auf der A24 nach eingehender Prüfung nicht beanstandet.
Es geht wieder nur um Abzocke!
Wer vernünftig fährt, zahlt auch nicht. Wer unvernünftig fährt gefährdet sich und auch andere, oft mit Todesfolge und einem volkswirtschaftlichen Schaden pro Verkehrstoten (entgangene Sozialbeiträge, Steuern, bereits verbrauchte Subventionen) von etwa 1 Million Euro (EU-Angaben). Bei Schwerverletzten mit Folgeschäden fallen oft dauerhaft Kosten an.
Normalen Autofahrern passiert nichts. Unfallverursacher sind Raser, Spinner, Verrückte. Selber schuld.
Es gibt keine Statistik und keine einzige Untersuchung, die diese These auch nur ansatzweise stützt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Mit einem Erlass hat das Infrastrukturministerium die Landkreise aufgefordert, in besonders gefährdeten Alleen oder baumbestandenen Straßen Tempo 70 anzuordnen. Verkehrsexperten versprechen sich davon einen Rückgang der noch immer zu hohen Zahl der Baumunfälle und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „2010 starben auf unseren Straßen 192 Menschen, davon 78 an einem Baum. Mit diesem Zustand kann und will ich mich nicht abfinden. Trotz aller Erfolge ist Brandenburg im Bundesvergleich bei der Verkehrssicherheit noch immer Schlusslicht. Die noch immer zu hohe Zahl der Baumunfälle macht uns dabei besondere Sorgen. Ich bin aber gegen ein flächendeckendes Tempolimit. Mit unserem Erlass geben wir den Landkreisen die Möglichkeit, in Einzelfallprüfungen gezielt gefährdete Strecken zu ermitteln und sie durch Tempo 70 zu entschärfen.“
Die Landkreise sind die Verkehrsbehörden für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Das bedeutet, sie können Tempolimits anordnen. Der Ministeriumserlass gilt für alle Straßen mit dichtem Baumbestand außerhalb geschlossener Ortschaften wo es keine Schutzplanken gibt. Es ist jetzt Aufgabe der Landkreise, die Straßen zu überprüfen und wenn nötig Tempo 70 anzuordnen.
Der hohe statistische Anteil und die Schwere von Baumunfällen außerorts – oft genug mit Todesfolge – belegen, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer in Brandenburg außerhalb geschlossener Ortschaften und bei fehlenden Schutzeinrichtungen mehr als in anderen Bundesländern gefährdet sind. Die Aufprallenergie eines Fahrzeuges kann durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 auf 70 um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Zudem haben Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen ergeben, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen den größten Einfluss auf das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer ausüben.
Seit Registrierung der Baumunfälle im Jahre 1995 sind im Land Brandenburg bis Dezember 2010 2926 Menschen bei Baumunfällen ums Leben gekommen. Damit starb seitdem etwa jeder zweite Verkehrsteilnehmer (47%) im Straßenverkehr bei Bäumunfällen.
Auch 2010 waren nur 3 Prozent aller Unfälle Baumunfälle aber fast 40 Prozent der Unfalltoten starben an einem Baum. Das belegt, dass die Folgen der Baumunfälle sehr schwer sind. Zudem steigt die Zahl der schweren Baumunfälle seit 2008 an. 2008 = 837, 2009 = 919, 2010 = 1007
Die häufigsten Einwände überzeugen nicht:
Schutzplanken oder Tempolimits bitte nur an Unfallschwerpunkten!
Weniger als 5 Prozent aller Unfälle, auch Baumunfälle, geschehen an Unfallschwerpunkten
An Tempo 70 hält sich sowieso keiner!
24000 Messungen der Polizei haben ergeben, dass Tempo 70 von nur 3 Prozent mit bis zu 20 km/h überschritten wird.
Tempo 100 hingegen wird von 23 Prozent mit bis zu 20 km/h überschritten
Warum immer nur Tempolimits, fällt denen nicht anderes ein?
Das MIL fördert und unterstützt mehr als 30 Projekte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit über alle Altersgruppen, das Forum für Verkehrssicherheit, die Kampagne Lieber sicher, lieber leben, die Landesverkehrswacht sowie Infrastrukturprojekte (Schulwegsicherung) mit jährlich 450000 Euro. Zudem werten speziell geschulte Unfallkommissionen permanent das Unfallgeschehen aus, um Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Längere Fahrzeiten sind ökonomisch nicht vertretbar!
Die Auswertung von über 1000 Ortsverbindungen hat eine Durchschnittliche Entfernung zwischen zwei Ortschaften von 3,8 Kilometern ergeben.
Das bedeutet bei Tempo 100 = 2,3 Minuten und bei Tempo 70 = 3,3 Minuten, also höchstens 1 Minute mehr.
Schon eine einzige Ampel mit Umlaufzeit 180 Sekunden kann diesen „Zeitvorteil“ zunichte machen. Außerdem hat die Auswertung von 64 automatischen Messstellen ergeben, dass werktags die Durchschnittsgeschwindigkeit für PKW mit 74 km/h und für den Schwerverkehr mit 63 km/h auf Bundesstraßen gemessen wurde.
Der Eingriff in die Freizügigkeit ist unzulässig, die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Bundessache!
Eingriffe in die Freizügigkeit sind vielfältig, insbesondere im Straßenverkehr zulässig und zur Gefahrenabwehr erforderlich. Die Straßenverkehrsordnung regelt im § 45 eine ganze Reihe von Eingriffstatbeständen. Im Übrigen sind die Länder für die Durchführung der StVO zuständig, nicht der Bund. Der Bund hat keinerlei Eingriffsrechte. Die Rechtsprechung hat Tempolimits auf der A24 nach eingehender Prüfung nicht beanstandet.
Es geht wieder nur um Abzocke!
Wer vernünftig fährt, zahlt auch nicht. Wer unvernünftig fährt gefährdet sich und auch andere, oft mit Todesfolge und einem volkswirtschaftlichen Schaden pro Verkehrstoten (entgangene Sozialbeiträge, Steuern, bereits verbrauchte Subventionen) von etwa 1 Million Euro (EU-Angaben). Bei Schwerverletzten mit Folgeschäden fallen oft dauerhaft Kosten an.
Normalen Autofahrern passiert nichts. Unfallverursacher sind Raser, Spinner, Verrückte. Selber schuld.
Es gibt keine Statistik und keine einzige Untersuchung, die diese These auch nur ansatzweise stützt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Mit einem Erlass hat das Infrastrukturministerium die Landkreise aufgefordert, in besonders gefährdeten Alleen oder baumbestandenen Straßen Tempo 70 anzuordnen. Verkehrsexperten versprechen sich davon einen Rückgang der noch immer zu hohen Zahl der Baumunfälle und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „2010 starben auf unseren Straßen 192 Menschen, davon 78 an einem Baum. Mit diesem Zustand kann und will ich mich nicht abfinden. Trotz aller Erfolge ist Brandenburg im Bundesvergleich bei der Verkehrssicherheit noch immer Schlusslicht. Die noch immer zu hohe Zahl der Baumunfälle macht uns dabei besondere Sorgen. Ich bin aber gegen ein flächendeckendes Tempolimit. Mit unserem Erlass geben wir den Landkreisen die Möglichkeit, in Einzelfallprüfungen gezielt gefährdete Strecken zu ermitteln und sie durch Tempo 70 zu entschärfen.“
Die Landkreise sind die Verkehrsbehörden für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Das bedeutet, sie können Tempolimits anordnen. Der Ministeriumserlass gilt für alle Straßen mit dichtem Baumbestand außerhalb geschlossener Ortschaften wo es keine Schutzplanken gibt. Es ist jetzt Aufgabe der Landkreise, die Straßen zu überprüfen und wenn nötig Tempo 70 anzuordnen.
Der hohe statistische Anteil und die Schwere von Baumunfällen außerorts – oft genug mit Todesfolge – belegen, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer in Brandenburg außerhalb geschlossener Ortschaften und bei fehlenden Schutzeinrichtungen mehr als in anderen Bundesländern gefährdet sind. Die Aufprallenergie eines Fahrzeuges kann durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 auf 70 um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Zudem haben Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen ergeben, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen den größten Einfluss auf das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer ausüben.
Seit Registrierung der Baumunfälle im Jahre 1995 sind im Land Brandenburg bis Dezember 2010 2926 Menschen bei Baumunfällen ums Leben gekommen. Damit starb seitdem etwa jeder zweite Verkehrsteilnehmer (47%) im Straßenverkehr bei Bäumunfällen.
Auch 2010 waren nur 3 Prozent aller Unfälle Baumunfälle aber fast 40 Prozent der Unfalltoten starben an einem Baum. Das belegt, dass die Folgen der Baumunfälle sehr schwer sind. Zudem steigt die Zahl der schweren Baumunfälle seit 2008 an. 2008 = 837, 2009 = 919, 2010 = 1007
Die häufigsten Einwände überzeugen nicht:
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Weniger als 5 Prozent aller Unfälle, auch Baumunfälle, geschehen an Unfallschwerpunkten
An Tempo 70 hält sich sowieso keiner!
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Tempo 100 hingegen wird von 23 Prozent mit bis zu 20 km/h überschritten
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Das MIL fördert und unterstützt mehr als 30 Projekte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit über alle Altersgruppen, das Forum für Verkehrssicherheit, die Kampagne Lieber sicher, lieber leben, die Landesverkehrswacht sowie Infrastrukturprojekte (Schulwegsicherung) mit jährlich 450000 Euro. Zudem werten speziell geschulte Unfallkommissionen permanent das Unfallgeschehen aus, um Gegenmaßnahmen einzuleiten.
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Die Auswertung von über 1000 Ortsverbindungen hat eine Durchschnittliche Entfernung zwischen zwei Ortschaften von 3,8 Kilometern ergeben.
Das bedeutet bei Tempo 100 = 2,3 Minuten und bei Tempo 70 = 3,3 Minuten, also höchstens 1 Minute mehr.
Schon eine einzige Ampel mit Umlaufzeit 180 Sekunden kann diesen „Zeitvorteil“ zunichte machen. Außerdem hat die Auswertung von 64 automatischen Messstellen ergeben, dass werktags die Durchschnittsgeschwindigkeit für PKW mit 74 km/h und für den Schwerverkehr mit 63 km/h auf Bundesstraßen gemessen wurde.
Der Eingriff in die Freizügigkeit ist unzulässig, die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Bundessache!
Eingriffe in die Freizügigkeit sind vielfältig, insbesondere im Straßenverkehr zulässig und zur Gefahrenabwehr erforderlich. Die Straßenverkehrsordnung regelt im § 45 eine ganze Reihe von Eingriffstatbeständen. Im Übrigen sind die Länder für die Durchführung der StVO zuständig, nicht der Bund. Der Bund hat keinerlei Eingriffsrechte. Die Rechtsprechung hat Tempolimits auf der A24 nach eingehender Prüfung nicht beanstandet.
Es geht wieder nur um Abzocke!
Wer vernünftig fährt, zahlt auch nicht. Wer unvernünftig fährt gefährdet sich und auch andere, oft mit Todesfolge und einem volkswirtschaftlichen Schaden pro Verkehrstoten (entgangene Sozialbeiträge, Steuern, bereits verbrauchte Subventionen) von etwa 1 Million Euro (EU-Angaben). Bei Schwerverletzten mit Folgeschäden fallen oft dauerhaft Kosten an.
Normalen Autofahrern passiert nichts. Unfallverursacher sind Raser, Spinner, Verrückte. Selber schuld.
Es gibt keine Statistik und keine einzige Untersuchung, die diese These auch nur ansatzweise stützt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Mit einem Erlass hat das Infrastrukturministerium die Landkreise aufgefordert, in besonders gefährdeten Alleen oder baumbestandenen Straßen Tempo 70 anzuordnen. Verkehrsexperten versprechen sich davon einen Rückgang der noch immer zu hohen Zahl der Baumunfälle und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „2010 starben auf unseren Straßen 192 Menschen, davon 78 an einem Baum. Mit diesem Zustand kann und will ich mich nicht abfinden. Trotz aller Erfolge ist Brandenburg im Bundesvergleich bei der Verkehrssicherheit noch immer Schlusslicht. Die noch immer zu hohe Zahl der Baumunfälle macht uns dabei besondere Sorgen. Ich bin aber gegen ein flächendeckendes Tempolimit. Mit unserem Erlass geben wir den Landkreisen die Möglichkeit, in Einzelfallprüfungen gezielt gefährdete Strecken zu ermitteln und sie durch Tempo 70 zu entschärfen.“
Die Landkreise sind die Verkehrsbehörden für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Das bedeutet, sie können Tempolimits anordnen. Der Ministeriumserlass gilt für alle Straßen mit dichtem Baumbestand außerhalb geschlossener Ortschaften wo es keine Schutzplanken gibt. Es ist jetzt Aufgabe der Landkreise, die Straßen zu überprüfen und wenn nötig Tempo 70 anzuordnen.
Der hohe statistische Anteil und die Schwere von Baumunfällen außerorts – oft genug mit Todesfolge – belegen, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer in Brandenburg außerhalb geschlossener Ortschaften und bei fehlenden Schutzeinrichtungen mehr als in anderen Bundesländern gefährdet sind. Die Aufprallenergie eines Fahrzeuges kann durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 auf 70 um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Zudem haben Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen ergeben, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen den größten Einfluss auf das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer ausüben.
Seit Registrierung der Baumunfälle im Jahre 1995 sind im Land Brandenburg bis Dezember 2010 2926 Menschen bei Baumunfällen ums Leben gekommen. Damit starb seitdem etwa jeder zweite Verkehrsteilnehmer (47%) im Straßenverkehr bei Bäumunfällen.
Auch 2010 waren nur 3 Prozent aller Unfälle Baumunfälle aber fast 40 Prozent der Unfalltoten starben an einem Baum. Das belegt, dass die Folgen der Baumunfälle sehr schwer sind. Zudem steigt die Zahl der schweren Baumunfälle seit 2008 an. 2008 = 837, 2009 = 919, 2010 = 1007
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Schutzplanken oder Tempolimits bitte nur an Unfallschwerpunkten!
Weniger als 5 Prozent aller Unfälle, auch Baumunfälle, geschehen an Unfallschwerpunkten
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Das MIL fördert und unterstützt mehr als 30 Projekte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit über alle Altersgruppen, das Forum für Verkehrssicherheit, die Kampagne Lieber sicher, lieber leben, die Landesverkehrswacht sowie Infrastrukturprojekte (Schulwegsicherung) mit jährlich 450000 Euro. Zudem werten speziell geschulte Unfallkommissionen permanent das Unfallgeschehen aus, um Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Längere Fahrzeiten sind ökonomisch nicht vertretbar!
Die Auswertung von über 1000 Ortsverbindungen hat eine Durchschnittliche Entfernung zwischen zwei Ortschaften von 3,8 Kilometern ergeben.
Das bedeutet bei Tempo 100 = 2,3 Minuten und bei Tempo 70 = 3,3 Minuten, also höchstens 1 Minute mehr.
Schon eine einzige Ampel mit Umlaufzeit 180 Sekunden kann diesen „Zeitvorteil“ zunichte machen. Außerdem hat die Auswertung von 64 automatischen Messstellen ergeben, dass werktags die Durchschnittsgeschwindigkeit für PKW mit 74 km/h und für den Schwerverkehr mit 63 km/h auf Bundesstraßen gemessen wurde.
Der Eingriff in die Freizügigkeit ist unzulässig, die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist Bundessache!
Eingriffe in die Freizügigkeit sind vielfältig, insbesondere im Straßenverkehr zulässig und zur Gefahrenabwehr erforderlich. Die Straßenverkehrsordnung regelt im § 45 eine ganze Reihe von Eingriffstatbeständen. Im Übrigen sind die Länder für die Durchführung der StVO zuständig, nicht der Bund. Der Bund hat keinerlei Eingriffsrechte. Die Rechtsprechung hat Tempolimits auf der A24 nach eingehender Prüfung nicht beanstandet.
Es geht wieder nur um Abzocke!
Wer vernünftig fährt, zahlt auch nicht. Wer unvernünftig fährt gefährdet sich und auch andere, oft mit Todesfolge und einem volkswirtschaftlichen Schaden pro Verkehrstoten (entgangene Sozialbeiträge, Steuern, bereits verbrauchte Subventionen) von etwa 1 Million Euro (EU-Angaben). Bei Schwerverletzten mit Folgeschäden fallen oft dauerhaft Kosten an.
Normalen Autofahrern passiert nichts. Unfallverursacher sind Raser, Spinner, Verrückte. Selber schuld.
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