Heute fand eine Erörterung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zwischen dem Verfassungsschutz Brandenburg und dem Neuruppiner Verein “JWP Mittendrin” statt. Anlass waren Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Verein, welche im Verfassungsschutzbericht 2010 erwähnt wurden.
Der Verein erklärte sich in der gerichtlichen Erörterung bereit, bei der Zusammenarbeit mit Personen und Gruppierungen sorgfältig darauf zu achten, ob dadurch Aktivitäten oder Bestrebungen unterstützt werden, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) gerichtet sind. Aus Sicht des Verfassungsschutzes ist das eine begrüßenswerte Absichtserklärung. Daher erklärte sich der Verfassungsschutz bereit, im aktuellen Verfassungsschutzbericht entsprechende Stellen mit Bezug zu dem Verein unkenntlich zu machen.
Die Auseinandersetzung vor Gericht zwischen dem Verein und dem Verfassungsschutz ist damit im beiderseitigen Einvernehmen gütlich beigelegt.
Quelle: Ministerium des Innern
Heute fand eine Erörterung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zwischen dem Verfassungsschutz Brandenburg und dem Neuruppiner Verein “JWP Mittendrin” statt. Anlass waren Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Verein, welche im Verfassungsschutzbericht 2010 erwähnt wurden.
Der Verein erklärte sich in der gerichtlichen Erörterung bereit, bei der Zusammenarbeit mit Personen und Gruppierungen sorgfältig darauf zu achten, ob dadurch Aktivitäten oder Bestrebungen unterstützt werden, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) gerichtet sind. Aus Sicht des Verfassungsschutzes ist das eine begrüßenswerte Absichtserklärung. Daher erklärte sich der Verfassungsschutz bereit, im aktuellen Verfassungsschutzbericht entsprechende Stellen mit Bezug zu dem Verein unkenntlich zu machen.
Die Auseinandersetzung vor Gericht zwischen dem Verein und dem Verfassungsschutz ist damit im beiderseitigen Einvernehmen gütlich beigelegt.
Quelle: Ministerium des Innern
Heute fand eine Erörterung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zwischen dem Verfassungsschutz Brandenburg und dem Neuruppiner Verein “JWP Mittendrin” statt. Anlass waren Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Verein, welche im Verfassungsschutzbericht 2010 erwähnt wurden.
Der Verein erklärte sich in der gerichtlichen Erörterung bereit, bei der Zusammenarbeit mit Personen und Gruppierungen sorgfältig darauf zu achten, ob dadurch Aktivitäten oder Bestrebungen unterstützt werden, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) gerichtet sind. Aus Sicht des Verfassungsschutzes ist das eine begrüßenswerte Absichtserklärung. Daher erklärte sich der Verfassungsschutz bereit, im aktuellen Verfassungsschutzbericht entsprechende Stellen mit Bezug zu dem Verein unkenntlich zu machen.
Die Auseinandersetzung vor Gericht zwischen dem Verein und dem Verfassungsschutz ist damit im beiderseitigen Einvernehmen gütlich beigelegt.
Quelle: Ministerium des Innern
Heute fand eine Erörterung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zwischen dem Verfassungsschutz Brandenburg und dem Neuruppiner Verein “JWP Mittendrin” statt. Anlass waren Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Verein, welche im Verfassungsschutzbericht 2010 erwähnt wurden.
Der Verein erklärte sich in der gerichtlichen Erörterung bereit, bei der Zusammenarbeit mit Personen und Gruppierungen sorgfältig darauf zu achten, ob dadurch Aktivitäten oder Bestrebungen unterstützt werden, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) gerichtet sind. Aus Sicht des Verfassungsschutzes ist das eine begrüßenswerte Absichtserklärung. Daher erklärte sich der Verfassungsschutz bereit, im aktuellen Verfassungsschutzbericht entsprechende Stellen mit Bezug zu dem Verein unkenntlich zu machen.
Die Auseinandersetzung vor Gericht zwischen dem Verein und dem Verfassungsschutz ist damit im beiderseitigen Einvernehmen gütlich beigelegt.
Quelle: Ministerium des Innern