Brandenburgs Ministerin für Gesundheit und Verbraucherschutz Anita Tack (Linke) fordert einen verlässlichen Rahmen für Patientenrechte innerhalb der gesamten Europäischen Union. „Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen auch auf diesem Gebiet verlässliche Informationen und vergleichbare Patientenrechte“, so Tack. Gemeinsam mit ihren Ressortkolleginnen und -kollegen der Bundesländer wird sie sich auf dem EU-Tag der Verbraucherschutzministerkonferenz in Bremen für die Weiterentwicklung der Patientenrechte als einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz einsetzen.
Patientinnen und Patienten müssten unabhängig von ihrem Heimatland und unabhängig von dem Ort ihrer medizinischen Behandlung ein Recht auf Aufklärung, Dokumentation und Akteneinsicht haben. Und sie müssten sich laut Tack auch darauf verlassen können, dass bei jeder medizinischen Behandlung eine Berufshaftpflichtversicherung garantiert wird.
Die Europäische Union hat die Patientenrechte in die Gesamtstrategie zum Thema der Verbraucherrechte eingebettet. Die folgenden international akzeptierten grundlegenden Verbraucher- und damit auch Patientenrechte wurden als politische Leitlinien von der EU anerkannt und übernommen: das Recht auf Schutz von Gesundheit und Sicherheit, das Recht auf Schutz der finanziellen Interessen, das Recht auf Schutz der rechtlichen Interessen, das Recht auf Vertretung und Beteiligung und das Recht auf Aufklärung und Information.
„Aktuell bekommen gerade in unserer Region viele Versicherte der City BKK zu spüren, was es heißt, um seine Rechte kämpfen zu müssen“, sagt Tack. Obwohl das Wahlrecht im SGB V der gesetzlichen Krankenversicherung eindeutig festgeschrieben ist, müssen viele Versicherte ihrem Recht nach freier Kassenwahl im wahrsten Sinne des Wortes hinterher rennen. „Durch neoliberalen Umbau dieses Versicherungszweiges werden die Kassen in einen ruinösen Wettbewerb geschickt. Die Leidtragende sind die Versicherten“, so Tack.
In Deutschland gibt es bisher kein einheitliches Patientengesetz und auch kein Patientenschutzgesetz, in dem die Rechte und Pflichten von Patienten zusammengefasst werden. Brandenburg hatte dazu gemeinsam mit dem Land Berlin im November des vergangenen Jahres eine Bundesratsinitiative eingebracht, in der beide Länder vom Bund die Vorlage eines Patienten-Gesetzes fordern. In der Bundesratsinitiative fordern die Länder laut Tack unter anderem Konkretisierungs- und Verbesserungsbedarf bei der rechtzeitigen persönlichen Aufklärung, der Patientendokumentation sowie der Transparenz im Behandlungsgeschehen, dem Durchsetzen von Ersatzansprüchen geschädigter Patientinnen und Patienten und der Stärkung von außergerichtlichen Schlichtungsverfahren.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Brandenburgs Ministerin für Gesundheit und Verbraucherschutz Anita Tack (Linke) fordert einen verlässlichen Rahmen für Patientenrechte innerhalb der gesamten Europäischen Union. „Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen auch auf diesem Gebiet verlässliche Informationen und vergleichbare Patientenrechte“, so Tack. Gemeinsam mit ihren Ressortkolleginnen und -kollegen der Bundesländer wird sie sich auf dem EU-Tag der Verbraucherschutzministerkonferenz in Bremen für die Weiterentwicklung der Patientenrechte als einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz einsetzen.
Patientinnen und Patienten müssten unabhängig von ihrem Heimatland und unabhängig von dem Ort ihrer medizinischen Behandlung ein Recht auf Aufklärung, Dokumentation und Akteneinsicht haben. Und sie müssten sich laut Tack auch darauf verlassen können, dass bei jeder medizinischen Behandlung eine Berufshaftpflichtversicherung garantiert wird.
Die Europäische Union hat die Patientenrechte in die Gesamtstrategie zum Thema der Verbraucherrechte eingebettet. Die folgenden international akzeptierten grundlegenden Verbraucher- und damit auch Patientenrechte wurden als politische Leitlinien von der EU anerkannt und übernommen: das Recht auf Schutz von Gesundheit und Sicherheit, das Recht auf Schutz der finanziellen Interessen, das Recht auf Schutz der rechtlichen Interessen, das Recht auf Vertretung und Beteiligung und das Recht auf Aufklärung und Information.
„Aktuell bekommen gerade in unserer Region viele Versicherte der City BKK zu spüren, was es heißt, um seine Rechte kämpfen zu müssen“, sagt Tack. Obwohl das Wahlrecht im SGB V der gesetzlichen Krankenversicherung eindeutig festgeschrieben ist, müssen viele Versicherte ihrem Recht nach freier Kassenwahl im wahrsten Sinne des Wortes hinterher rennen. „Durch neoliberalen Umbau dieses Versicherungszweiges werden die Kassen in einen ruinösen Wettbewerb geschickt. Die Leidtragende sind die Versicherten“, so Tack.
In Deutschland gibt es bisher kein einheitliches Patientengesetz und auch kein Patientenschutzgesetz, in dem die Rechte und Pflichten von Patienten zusammengefasst werden. Brandenburg hatte dazu gemeinsam mit dem Land Berlin im November des vergangenen Jahres eine Bundesratsinitiative eingebracht, in der beide Länder vom Bund die Vorlage eines Patienten-Gesetzes fordern. In der Bundesratsinitiative fordern die Länder laut Tack unter anderem Konkretisierungs- und Verbesserungsbedarf bei der rechtzeitigen persönlichen Aufklärung, der Patientendokumentation sowie der Transparenz im Behandlungsgeschehen, dem Durchsetzen von Ersatzansprüchen geschädigter Patientinnen und Patienten und der Stärkung von außergerichtlichen Schlichtungsverfahren.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz