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NIEDERLAUSITZ aktuell

Einführung von kleineren Motorradkennzeichen – Neue Verordnung zum Anfang der Zweiradsaison

13:19 Uhr | 1. April 2011
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In einigen Tagen tritt die neue Verordnung zur Einführung der kleineren Motorradkennzeichen in Kraft. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sieht vor, dass künftig Motorradkennzeichen auf eine Minimalgröße von 18 x 20 cm verkleinert werden können, wie es bereits in anderen EU-Ländern wie Österreich, Italien oder Frankreich üblich ist.
Dies gilt auch für Saison- und Oldtimerkennzeichen.
WICHTIGER HINWEIS: Die Straßenverkehrsämter dürfen die neuen Kennzeichen erst dann genehmigen, wenn die Verordnung im Bundesgesetzblatt erschienen ist. Das ist noch nicht geschehen.
Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird die Veröffentlichung in einigen Tagen erfolgen.
Wir werden diese Meldung ändern, sobald der Veröffentlichungstermin vorliegt.
Bitte rufen Sie das Straßenverkehrsamt in ihrer Stadt oder ihrem Kreis noch nicht an!!
Diese Regelung wurde notwendig, weil immer mehr Motorradfahrer mit den großen Kennzeichen unzufrieden waren. Nunmehr wurde den Haltern von Motorrädern die Möglichkeit gegeben, auch „passende“ Wunschkennzeichen für ihre Lieblinge auszusuchen, ohne das Heck zu „verunstalten“. Es wurde außerdem beschlossen, dass Motorräder nur noch mindestens vierstellige Erkennungsnummern nach dem „LDS“ zugeteilt bekommen dürfen. Laut Bundesanstalt für Straßenwesen wird die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt. Die Erkennbarkeit der Kennzeichen ist weiterhin gegeben.
Foto 1: Minister Ramsauer mit dem neuen und dem alten Kennzeichen
Foto 2: Größenvergleich
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Fotos © Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

In einigen Tagen tritt die neue Verordnung zur Einführung der kleineren Motorradkennzeichen in Kraft. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sieht vor, dass künftig Motorradkennzeichen auf eine Minimalgröße von 18 x 20 cm verkleinert werden können, wie es bereits in anderen EU-Ländern wie Österreich, Italien oder Frankreich üblich ist.
Dies gilt auch für Saison- und Oldtimerkennzeichen.
WICHTIGER HINWEIS: Die Straßenverkehrsämter dürfen die neuen Kennzeichen erst dann genehmigen, wenn die Verordnung im Bundesgesetzblatt erschienen ist. Das ist noch nicht geschehen.
Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird die Veröffentlichung in einigen Tagen erfolgen.
Wir werden diese Meldung ändern, sobald der Veröffentlichungstermin vorliegt.
Bitte rufen Sie das Straßenverkehrsamt in ihrer Stadt oder ihrem Kreis noch nicht an!!
Diese Regelung wurde notwendig, weil immer mehr Motorradfahrer mit den großen Kennzeichen unzufrieden waren. Nunmehr wurde den Haltern von Motorrädern die Möglichkeit gegeben, auch „passende“ Wunschkennzeichen für ihre Lieblinge auszusuchen, ohne das Heck zu „verunstalten“. Es wurde außerdem beschlossen, dass Motorräder nur noch mindestens vierstellige Erkennungsnummern nach dem „LDS“ zugeteilt bekommen dürfen. Laut Bundesanstalt für Straßenwesen wird die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt. Die Erkennbarkeit der Kennzeichen ist weiterhin gegeben.
Foto 1: Minister Ramsauer mit dem neuen und dem alten Kennzeichen
Foto 2: Größenvergleich
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Fotos © Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

In einigen Tagen tritt die neue Verordnung zur Einführung der kleineren Motorradkennzeichen in Kraft. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sieht vor, dass künftig Motorradkennzeichen auf eine Minimalgröße von 18 x 20 cm verkleinert werden können, wie es bereits in anderen EU-Ländern wie Österreich, Italien oder Frankreich üblich ist.
Dies gilt auch für Saison- und Oldtimerkennzeichen.
WICHTIGER HINWEIS: Die Straßenverkehrsämter dürfen die neuen Kennzeichen erst dann genehmigen, wenn die Verordnung im Bundesgesetzblatt erschienen ist. Das ist noch nicht geschehen.
Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird die Veröffentlichung in einigen Tagen erfolgen.
Wir werden diese Meldung ändern, sobald der Veröffentlichungstermin vorliegt.
Bitte rufen Sie das Straßenverkehrsamt in ihrer Stadt oder ihrem Kreis noch nicht an!!
Diese Regelung wurde notwendig, weil immer mehr Motorradfahrer mit den großen Kennzeichen unzufrieden waren. Nunmehr wurde den Haltern von Motorrädern die Möglichkeit gegeben, auch „passende“ Wunschkennzeichen für ihre Lieblinge auszusuchen, ohne das Heck zu „verunstalten“. Es wurde außerdem beschlossen, dass Motorräder nur noch mindestens vierstellige Erkennungsnummern nach dem „LDS“ zugeteilt bekommen dürfen. Laut Bundesanstalt für Straßenwesen wird die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt. Die Erkennbarkeit der Kennzeichen ist weiterhin gegeben.
Foto 1: Minister Ramsauer mit dem neuen und dem alten Kennzeichen
Foto 2: Größenvergleich
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
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In einigen Tagen tritt die neue Verordnung zur Einführung der kleineren Motorradkennzeichen in Kraft. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sieht vor, dass künftig Motorradkennzeichen auf eine Minimalgröße von 18 x 20 cm verkleinert werden können, wie es bereits in anderen EU-Ländern wie Österreich, Italien oder Frankreich üblich ist.
Dies gilt auch für Saison- und Oldtimerkennzeichen.
WICHTIGER HINWEIS: Die Straßenverkehrsämter dürfen die neuen Kennzeichen erst dann genehmigen, wenn die Verordnung im Bundesgesetzblatt erschienen ist. Das ist noch nicht geschehen.
Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird die Veröffentlichung in einigen Tagen erfolgen.
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Diese Regelung wurde notwendig, weil immer mehr Motorradfahrer mit den großen Kennzeichen unzufrieden waren. Nunmehr wurde den Haltern von Motorrädern die Möglichkeit gegeben, auch „passende“ Wunschkennzeichen für ihre Lieblinge auszusuchen, ohne das Heck zu „verunstalten“. Es wurde außerdem beschlossen, dass Motorräder nur noch mindestens vierstellige Erkennungsnummern nach dem „LDS“ zugeteilt bekommen dürfen. Laut Bundesanstalt für Straßenwesen wird die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt. Die Erkennbarkeit der Kennzeichen ist weiterhin gegeben.
Foto 1: Minister Ramsauer mit dem neuen und dem alten Kennzeichen
Foto 2: Größenvergleich
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Fotos © Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

In einigen Tagen tritt die neue Verordnung zur Einführung der kleineren Motorradkennzeichen in Kraft. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sieht vor, dass künftig Motorradkennzeichen auf eine Minimalgröße von 18 x 20 cm verkleinert werden können, wie es bereits in anderen EU-Ländern wie Österreich, Italien oder Frankreich üblich ist.
Dies gilt auch für Saison- und Oldtimerkennzeichen.
WICHTIGER HINWEIS: Die Straßenverkehrsämter dürfen die neuen Kennzeichen erst dann genehmigen, wenn die Verordnung im Bundesgesetzblatt erschienen ist. Das ist noch nicht geschehen.
Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird die Veröffentlichung in einigen Tagen erfolgen.
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Diese Regelung wurde notwendig, weil immer mehr Motorradfahrer mit den großen Kennzeichen unzufrieden waren. Nunmehr wurde den Haltern von Motorrädern die Möglichkeit gegeben, auch „passende“ Wunschkennzeichen für ihre Lieblinge auszusuchen, ohne das Heck zu „verunstalten“. Es wurde außerdem beschlossen, dass Motorräder nur noch mindestens vierstellige Erkennungsnummern nach dem „LDS“ zugeteilt bekommen dürfen. Laut Bundesanstalt für Straßenwesen wird die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt. Die Erkennbarkeit der Kennzeichen ist weiterhin gegeben.
Foto 1: Minister Ramsauer mit dem neuen und dem alten Kennzeichen
Foto 2: Größenvergleich
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