Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke begrüßt die heutige Verständigung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Angela Merkel. Angesichts des Infektionsgeschehens gehe es darum, „alles daran zu setzen, um in einer gemeinsamen Kraftanstrengung die stark ansteigende Covid-19-Welle zu stoppen“, so Woidke im Anschluss an die Videokonferenz. In dem 18 Punkte umfassenden Beschlusstext werden dazu zahlreiche konkrete Maßnahmen aufgezählt. Er ist zugleich „sehr erleichtert“, dass die STIKO (Ständige Impfkommission) jetzt die Drittimpfung für alle ab 18 Jahren empfiehlt. Woidke: „Das wurde lange erwartet. Einige Zeit früher wäre für unsere Booster-Impfkampagne, insbesondere die Impfung in Arztpraxen, hilfreich gewesen.“
Woidke begrüßt ausdrücklich, dass die Regelung zum Kurzarbeitergeld und weitere finanzielle Hilfen („Überbrückungshilfe III Plus“ einschließlich Neustarthilfe) vom Bund über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. März 2022 verlängert werden. Wichtig ist auch der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile für die Krankenhäuser und die vorgesehene Unterstützung für den ÖPNV („Rettungsschirm“).Beschäftigte im Pflegebereich der Krankenhäuser, insbesondere der Intensivmedizin, sollen einen Pflegebonus erhalten.
Der Beschluss bekräftigt, dass Bürgertests weiterhin für die Betroffenen kostenfrei angeboten werden. Die Kosten trägt der Bund. Woidke: „Der Neustart bei den Bürgertests war dringend erforderlich.“
Inzidenz bei Ungeimpften um ein Vielfaches höher
Zum Impfen stellt der Beschluss unmissverständlich fest: „Impfen ist und bleibt gerade jetzt der Weg aus dieser Pandemie. Die Inzidenz (ist) bei Ungeimpften um ein Vielfaches höher als bei Geimpften. Weiterhin sind es fast ausschließlich Ungeimpfte, die mit schweren Krankheitsverläufen auf eine intensivmedizinische Versorgung angewiesen sind… Erst- und Zweitimpfungen für bisher Ungeimpfte bleiben entscheidend, um die Pandemie zu überwinden. Aber auch den Auffrischungsimpfungen („Booster“) kommen für bereits geimpfte Personen eine wichtige Rolle im Kampf gegen die Pandemie zu.“ Dies soll nach Möglichkeit spätestens sechs Monate nach der Zweitimpfung erfolgen. Woidke begrüßt die Zusicherung, dass der Bund die Länder in bisheriger Form bis 30. April 2022 bei den Impfkampagnen unterstützt.
Brandenburg wird dazu die Impfkapazitäten deutlich erweitern, wie Woidke bereits gestern im Landtag angekündigt hatte. Nach Zulassung des erforderlichen Impfstoffs sollen ab der zweiten Dezemberhälfte auch Kinder zwischen 5 und 11 Jahren nach individueller Beratung und Risikoeinschätzung geimpft werden können, so der MPK-Beschluss. Für morgen hat Woidke alle Beteiligten zu einem erneuten Brandenburger Impfgipfel eingeladen (Videokonferenz).
3G am Arbeitsplatz, HomeOffice, Tests auch für Geimpfte
An den Arbeitsplätzen wird die 3G-Regelung eingeführt (geimpft, genesen oder getestet). Sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, sollen Arbeitgeber Homeoffice ermöglichen. Für Einrichtungen mit älteren Bewohnerinnen und Bewohnern (z. B. Seniorenheime) oder vorerkrankten Personen (z. B. Menschen mit Behinderungen) wird eine tägliche Testpflicht für Beschäftigte und Besucher eingeführt. Auch immunisierte Beschäftigte müssen dort regelmäßig einen negativen Testnachweis vorlegen.
Impfpflicht und 3G im ÖPNV
Der Bund wird in dem Beschluss aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung einer Impfpflicht für Beschäftigte z. B. in Heil- und Pflegeberufen und Krankenhäusern zu schaffen. Woidke: „Das ist ein wichtiger Schritt insbesondere zum Schutz der besonders verletzlichen Menschen.“ Mit der erneuten Leistung eines Pflegebonus insbesondere in der Intensivpflege soll die Anerkennung des Einsatzes in der aktuell sehr herausfordernden Situation unterstrichen werden. Die Länder bitten den Bund, die hierfür erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.
Für den öffentlichen Personennahverkehr und Züge des Regional- und Fernverkehrs wird zusätzlich zur bestehenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt.
2G-Regel von Hospitalisierungsinzidenz abhängig
In Brandenburg gilt mit der aktuellen Verordnung bereits seit 15. November in bestimmten Bereichen (z. B. Gastronomie, Beherbergung, Theater, Kinos und Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter) die 2G-Regel. Durch den heutigen MPK-Beschluss ist dies bestätigt. In den Ländern, in denen dies noch nicht der Fall ist, soll diese Regel eingeführt werden, wenn die Hospitalisierungsinzidenz (Belegung Krankenhäuser mit Covid-19 Erkrankten) bestimmte Werte überschreitet.
Bei nicht geimpften Personen verläuft die Corona-Erkrankung wesentlich häufiger schwer. Sie weisen ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko für andere auf. Daher sind besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt. Die Länder werden daher, sofern noch nicht geschehen, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet, den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen – in Innenräumen -, sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen. Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale Infektionsgeschehen. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert. Wo möglich, wird die Bereitstellung einer QR-Code-Registrierung angeordnet, um die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten zu erleichtern.
Die Länder werden zudem, sofern die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 6 überschreitet, Ausnahmen und Erleichterungen von Schutzmaßnahmen auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig machen (2G plus). Dies wird vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden.
Für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sind Ausnahmen von den aufgeführten Zugangsbeschränkungen vorzusehen, um eine Teilhabe an entsprechenden Angeboten zu ermöglichen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich.
Die Länder werden – vorbehaltlich der Zustimmung der Landtage – bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems – spätestens wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 9 überschreitet – im jeweiligen Land von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen und im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamenten –erforderliche Maßnahmen ergreifen (Länderöffnungsklausel).
Woidke: „Dieser klare Rahmen für 2G von den Alpen bis zur Ostsee war überfällig.“Die Länderverordnungen – auch die brandenburgische – werden entsprechend angepasst. Das weitere Vorgehen dazu wird das Kabinett am kommenden Dienstag festlegen.