Arbeitgeber müssen bei der elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen an das Finanzamt erhöhte Sicherheitsanforderungen beachten. Ab dem 1. Januar 2010 können die Lohnsteuerbescheinigungen nur noch authentifiziert übermittelt werden. Dies teilte Finanzminister Helmuth Markov heute in Potsdam mit. Seit 2006 sind alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Lohnsteuerdaten elektronisch über das Internet an die Steuerverwaltung zu senden.
Für die sogenannte Sicherheitsauthentifizierung ist – unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software – eine einmalige Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal erforderlich. Mit der Registrierung wird ein Zertifikat erzeugt, das bei jeder elektronischen Übermittlung zu verwenden ist. „Dieses Verfahren gewährleistet die bestmögliche Sicherheit für die sensiblen Steuerdaten“, sagte Markov.
Quelle: Ministerium der Finanzen
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