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NIEDERLAUSITZ aktuell

Polizeikameras gegen Straftäter in Guben und Frankfurt (Oder) – Schönbohm ordnet Videoüberwachung zur Entschärfung von Kriminalitätsbrennpunkten an

12:28 Uhr | 13. Oktober 2009
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Brandenburgs Polizei wird zur Entschärfung von zwei weiteren Kriminalitätsschwerpunkten von ihrer gesetzlichen Befugnis zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Straßen und Plätze Gebrauch machen. Auf Vorschlag des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) hat Innenminister Jörg Schönbohm die Einrichtung von Videostandorten in Guben und Frankfurt (Oder) angeordnet. Die Kameras sollen nach entsprechenden technischen Vorbereitungen in den nächsten Monaten ihren Betrieb aufnehmen.
Der Bereich der Gasstraße in Guben sowie der Bereich der Slubicer Straße / Karl-Marx-Straße in Frankfurt (Oder) gelten bereits seit längerem vor allem als Brennpunkte der Eigentumskriminalität. Im vergangen Jahr zählte die Polizei hier 238 bzw. 323 Straftaten der Eigentumskriminalität. Damit konzentrierten sich auf diese Bereiche 2008 allein 7,8 Prozent bzw. 4,6 Prozent aller Straftaten der beiden Stadtgebiete. Trotz vielfältiger Maßnahmen konnte die Polizei hier bisher kein erkennbares Plus an Sicherheit erreichen.
Wie Schönbohm betonte, habe der Gesetzgeber genau für diese Fälle die Videoüberwachung vorgesehen. “Die Bürger vor Ort erwarten zu Recht, dass die Polizei bei örtlichen Delikthäufungen nicht die Waffen streckt, sondern alle vorhandenen Möglichkeiten ausschöpft, um gegen die Täter vorzugehen”, erklärte der Innenminister. Die Erfahrungen zeigten, dass Straftäter ermittelt, vor allem aber abgeschreckt werden, wenn die Orte ihres intensiven kriminellen Handelns zu Kamerastandorten der Polizei werden. So konnte im Straßenbereich einer Rathenower Diskothek und auf dem Bahnhofsvorplatz in Bernau bei der Ende 2007 beendeten mehrjährigen Videoüberwachung eine deutliche Beruhigung der zuvor angespannten Kriminalitätslage erreicht werden. In den gegenwärtig eingerichteten Videostandorten am Potsdamer Hauptbahnhof und am Bahnhofsvorplatz in Erkner verringerte sich die Zahl der Straftaten parallel zur Videoüberwachung zwischen 2001 und 2008 um jeweils rund zwei Drittel. Auch in den angrenzenden Bereichen ist ein erkennbarer Rückgang der Straftaten zu verzeichnen.
Schönbohm erinnerte daran, dass auch eine von ihm speziell in Auftrag gegebene wissenschaftliche Langzeitstudie der Universität Greiswald den Erfolg der polizeilichen Videoüberwachung in Brandenburg bestätigt hat. Diese bundesweit erstmals durchgeführte Untersuchung findet laut Schönbohm auch außerhalb Brandenburgs großes Interesse. “Unsere Ergebnisse und die wissenschaftlich bestätigte Akzeptanz des Kameraeinsatzes an Kriminalitätsbrennpunkten sprechen eine klare Sprache. Wer die Videoüberwachung trotzdem zur Zielscheibe macht, schießt politisch ein volles Eigentor und muss sich fragen lassen, was ihm die Sicherheit der Menschen wirklich wert ist”, so Schönbohms nachdrückliche Position.
Der Minister bekräftigte erneut, dass die Befugnis zur polizeilichen Videoüberwachung weiterhin nur in entsprechenden Einzelfällen genutzt wird. Einen flächendeckenden Einsatz werde es nicht geben. “Die Landespolizei nutzt diese Befugnis mit viel Augenmaß.” Das habe sich auch bei der Beratung der aktuellen Standortvorschläge gezeigt. Der ebenfalls ins Gespräch gebrachte Raststättenkomplex Michendorf Süd am Berliner Ring wird zunächst mit Blick auf die bekannt gewordenen Deliktzahlen nicht videoüberwacht. Man werde allerdings die Kriminalitätsentwicklung in diesem besonders für den Fernverkehr sensiblen Bereich genau im Auge behalten und notwendige Vorbereitungen treffen, um gegebenenfalls kurzfristig die Anlagen zu installieren.
Nach mehrjähriger erfolgreicher Test- und Einsatzphase war die Videoüberwachung durch die vierte Novellierung des brandenburgischen Polizeigesetzes im Jahr 2006 zur unbefristeten Eingriffsbefugnis der Landespolizei geworden. Entsprechende Vorschläge unterbreiten die beiden Polizeipräsidenten des Landes, die Anordnungsentscheidung trifft der Innenminister.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © KMJ (wikipedia.org)

Brandenburgs Polizei wird zur Entschärfung von zwei weiteren Kriminalitätsschwerpunkten von ihrer gesetzlichen Befugnis zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Straßen und Plätze Gebrauch machen. Auf Vorschlag des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) hat Innenminister Jörg Schönbohm die Einrichtung von Videostandorten in Guben und Frankfurt (Oder) angeordnet. Die Kameras sollen nach entsprechenden technischen Vorbereitungen in den nächsten Monaten ihren Betrieb aufnehmen.
Der Bereich der Gasstraße in Guben sowie der Bereich der Slubicer Straße / Karl-Marx-Straße in Frankfurt (Oder) gelten bereits seit längerem vor allem als Brennpunkte der Eigentumskriminalität. Im vergangen Jahr zählte die Polizei hier 238 bzw. 323 Straftaten der Eigentumskriminalität. Damit konzentrierten sich auf diese Bereiche 2008 allein 7,8 Prozent bzw. 4,6 Prozent aller Straftaten der beiden Stadtgebiete. Trotz vielfältiger Maßnahmen konnte die Polizei hier bisher kein erkennbares Plus an Sicherheit erreichen.
Wie Schönbohm betonte, habe der Gesetzgeber genau für diese Fälle die Videoüberwachung vorgesehen. “Die Bürger vor Ort erwarten zu Recht, dass die Polizei bei örtlichen Delikthäufungen nicht die Waffen streckt, sondern alle vorhandenen Möglichkeiten ausschöpft, um gegen die Täter vorzugehen”, erklärte der Innenminister. Die Erfahrungen zeigten, dass Straftäter ermittelt, vor allem aber abgeschreckt werden, wenn die Orte ihres intensiven kriminellen Handelns zu Kamerastandorten der Polizei werden. So konnte im Straßenbereich einer Rathenower Diskothek und auf dem Bahnhofsvorplatz in Bernau bei der Ende 2007 beendeten mehrjährigen Videoüberwachung eine deutliche Beruhigung der zuvor angespannten Kriminalitätslage erreicht werden. In den gegenwärtig eingerichteten Videostandorten am Potsdamer Hauptbahnhof und am Bahnhofsvorplatz in Erkner verringerte sich die Zahl der Straftaten parallel zur Videoüberwachung zwischen 2001 und 2008 um jeweils rund zwei Drittel. Auch in den angrenzenden Bereichen ist ein erkennbarer Rückgang der Straftaten zu verzeichnen.
Schönbohm erinnerte daran, dass auch eine von ihm speziell in Auftrag gegebene wissenschaftliche Langzeitstudie der Universität Greiswald den Erfolg der polizeilichen Videoüberwachung in Brandenburg bestätigt hat. Diese bundesweit erstmals durchgeführte Untersuchung findet laut Schönbohm auch außerhalb Brandenburgs großes Interesse. “Unsere Ergebnisse und die wissenschaftlich bestätigte Akzeptanz des Kameraeinsatzes an Kriminalitätsbrennpunkten sprechen eine klare Sprache. Wer die Videoüberwachung trotzdem zur Zielscheibe macht, schießt politisch ein volles Eigentor und muss sich fragen lassen, was ihm die Sicherheit der Menschen wirklich wert ist”, so Schönbohms nachdrückliche Position.
Der Minister bekräftigte erneut, dass die Befugnis zur polizeilichen Videoüberwachung weiterhin nur in entsprechenden Einzelfällen genutzt wird. Einen flächendeckenden Einsatz werde es nicht geben. “Die Landespolizei nutzt diese Befugnis mit viel Augenmaß.” Das habe sich auch bei der Beratung der aktuellen Standortvorschläge gezeigt. Der ebenfalls ins Gespräch gebrachte Raststättenkomplex Michendorf Süd am Berliner Ring wird zunächst mit Blick auf die bekannt gewordenen Deliktzahlen nicht videoüberwacht. Man werde allerdings die Kriminalitätsentwicklung in diesem besonders für den Fernverkehr sensiblen Bereich genau im Auge behalten und notwendige Vorbereitungen treffen, um gegebenenfalls kurzfristig die Anlagen zu installieren.
Nach mehrjähriger erfolgreicher Test- und Einsatzphase war die Videoüberwachung durch die vierte Novellierung des brandenburgischen Polizeigesetzes im Jahr 2006 zur unbefristeten Eingriffsbefugnis der Landespolizei geworden. Entsprechende Vorschläge unterbreiten die beiden Polizeipräsidenten des Landes, die Anordnungsentscheidung trifft der Innenminister.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © KMJ (wikipedia.org)

Brandenburgs Polizei wird zur Entschärfung von zwei weiteren Kriminalitätsschwerpunkten von ihrer gesetzlichen Befugnis zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Straßen und Plätze Gebrauch machen. Auf Vorschlag des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) hat Innenminister Jörg Schönbohm die Einrichtung von Videostandorten in Guben und Frankfurt (Oder) angeordnet. Die Kameras sollen nach entsprechenden technischen Vorbereitungen in den nächsten Monaten ihren Betrieb aufnehmen.
Der Bereich der Gasstraße in Guben sowie der Bereich der Slubicer Straße / Karl-Marx-Straße in Frankfurt (Oder) gelten bereits seit längerem vor allem als Brennpunkte der Eigentumskriminalität. Im vergangen Jahr zählte die Polizei hier 238 bzw. 323 Straftaten der Eigentumskriminalität. Damit konzentrierten sich auf diese Bereiche 2008 allein 7,8 Prozent bzw. 4,6 Prozent aller Straftaten der beiden Stadtgebiete. Trotz vielfältiger Maßnahmen konnte die Polizei hier bisher kein erkennbares Plus an Sicherheit erreichen.
Wie Schönbohm betonte, habe der Gesetzgeber genau für diese Fälle die Videoüberwachung vorgesehen. “Die Bürger vor Ort erwarten zu Recht, dass die Polizei bei örtlichen Delikthäufungen nicht die Waffen streckt, sondern alle vorhandenen Möglichkeiten ausschöpft, um gegen die Täter vorzugehen”, erklärte der Innenminister. Die Erfahrungen zeigten, dass Straftäter ermittelt, vor allem aber abgeschreckt werden, wenn die Orte ihres intensiven kriminellen Handelns zu Kamerastandorten der Polizei werden. So konnte im Straßenbereich einer Rathenower Diskothek und auf dem Bahnhofsvorplatz in Bernau bei der Ende 2007 beendeten mehrjährigen Videoüberwachung eine deutliche Beruhigung der zuvor angespannten Kriminalitätslage erreicht werden. In den gegenwärtig eingerichteten Videostandorten am Potsdamer Hauptbahnhof und am Bahnhofsvorplatz in Erkner verringerte sich die Zahl der Straftaten parallel zur Videoüberwachung zwischen 2001 und 2008 um jeweils rund zwei Drittel. Auch in den angrenzenden Bereichen ist ein erkennbarer Rückgang der Straftaten zu verzeichnen.
Schönbohm erinnerte daran, dass auch eine von ihm speziell in Auftrag gegebene wissenschaftliche Langzeitstudie der Universität Greiswald den Erfolg der polizeilichen Videoüberwachung in Brandenburg bestätigt hat. Diese bundesweit erstmals durchgeführte Untersuchung findet laut Schönbohm auch außerhalb Brandenburgs großes Interesse. “Unsere Ergebnisse und die wissenschaftlich bestätigte Akzeptanz des Kameraeinsatzes an Kriminalitätsbrennpunkten sprechen eine klare Sprache. Wer die Videoüberwachung trotzdem zur Zielscheibe macht, schießt politisch ein volles Eigentor und muss sich fragen lassen, was ihm die Sicherheit der Menschen wirklich wert ist”, so Schönbohms nachdrückliche Position.
Der Minister bekräftigte erneut, dass die Befugnis zur polizeilichen Videoüberwachung weiterhin nur in entsprechenden Einzelfällen genutzt wird. Einen flächendeckenden Einsatz werde es nicht geben. “Die Landespolizei nutzt diese Befugnis mit viel Augenmaß.” Das habe sich auch bei der Beratung der aktuellen Standortvorschläge gezeigt. Der ebenfalls ins Gespräch gebrachte Raststättenkomplex Michendorf Süd am Berliner Ring wird zunächst mit Blick auf die bekannt gewordenen Deliktzahlen nicht videoüberwacht. Man werde allerdings die Kriminalitätsentwicklung in diesem besonders für den Fernverkehr sensiblen Bereich genau im Auge behalten und notwendige Vorbereitungen treffen, um gegebenenfalls kurzfristig die Anlagen zu installieren.
Nach mehrjähriger erfolgreicher Test- und Einsatzphase war die Videoüberwachung durch die vierte Novellierung des brandenburgischen Polizeigesetzes im Jahr 2006 zur unbefristeten Eingriffsbefugnis der Landespolizei geworden. Entsprechende Vorschläge unterbreiten die beiden Polizeipräsidenten des Landes, die Anordnungsentscheidung trifft der Innenminister.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © KMJ (wikipedia.org)

Brandenburgs Polizei wird zur Entschärfung von zwei weiteren Kriminalitätsschwerpunkten von ihrer gesetzlichen Befugnis zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Straßen und Plätze Gebrauch machen. Auf Vorschlag des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) hat Innenminister Jörg Schönbohm die Einrichtung von Videostandorten in Guben und Frankfurt (Oder) angeordnet. Die Kameras sollen nach entsprechenden technischen Vorbereitungen in den nächsten Monaten ihren Betrieb aufnehmen.
Der Bereich der Gasstraße in Guben sowie der Bereich der Slubicer Straße / Karl-Marx-Straße in Frankfurt (Oder) gelten bereits seit längerem vor allem als Brennpunkte der Eigentumskriminalität. Im vergangen Jahr zählte die Polizei hier 238 bzw. 323 Straftaten der Eigentumskriminalität. Damit konzentrierten sich auf diese Bereiche 2008 allein 7,8 Prozent bzw. 4,6 Prozent aller Straftaten der beiden Stadtgebiete. Trotz vielfältiger Maßnahmen konnte die Polizei hier bisher kein erkennbares Plus an Sicherheit erreichen.
Wie Schönbohm betonte, habe der Gesetzgeber genau für diese Fälle die Videoüberwachung vorgesehen. “Die Bürger vor Ort erwarten zu Recht, dass die Polizei bei örtlichen Delikthäufungen nicht die Waffen streckt, sondern alle vorhandenen Möglichkeiten ausschöpft, um gegen die Täter vorzugehen”, erklärte der Innenminister. Die Erfahrungen zeigten, dass Straftäter ermittelt, vor allem aber abgeschreckt werden, wenn die Orte ihres intensiven kriminellen Handelns zu Kamerastandorten der Polizei werden. So konnte im Straßenbereich einer Rathenower Diskothek und auf dem Bahnhofsvorplatz in Bernau bei der Ende 2007 beendeten mehrjährigen Videoüberwachung eine deutliche Beruhigung der zuvor angespannten Kriminalitätslage erreicht werden. In den gegenwärtig eingerichteten Videostandorten am Potsdamer Hauptbahnhof und am Bahnhofsvorplatz in Erkner verringerte sich die Zahl der Straftaten parallel zur Videoüberwachung zwischen 2001 und 2008 um jeweils rund zwei Drittel. Auch in den angrenzenden Bereichen ist ein erkennbarer Rückgang der Straftaten zu verzeichnen.
Schönbohm erinnerte daran, dass auch eine von ihm speziell in Auftrag gegebene wissenschaftliche Langzeitstudie der Universität Greiswald den Erfolg der polizeilichen Videoüberwachung in Brandenburg bestätigt hat. Diese bundesweit erstmals durchgeführte Untersuchung findet laut Schönbohm auch außerhalb Brandenburgs großes Interesse. “Unsere Ergebnisse und die wissenschaftlich bestätigte Akzeptanz des Kameraeinsatzes an Kriminalitätsbrennpunkten sprechen eine klare Sprache. Wer die Videoüberwachung trotzdem zur Zielscheibe macht, schießt politisch ein volles Eigentor und muss sich fragen lassen, was ihm die Sicherheit der Menschen wirklich wert ist”, so Schönbohms nachdrückliche Position.
Der Minister bekräftigte erneut, dass die Befugnis zur polizeilichen Videoüberwachung weiterhin nur in entsprechenden Einzelfällen genutzt wird. Einen flächendeckenden Einsatz werde es nicht geben. “Die Landespolizei nutzt diese Befugnis mit viel Augenmaß.” Das habe sich auch bei der Beratung der aktuellen Standortvorschläge gezeigt. Der ebenfalls ins Gespräch gebrachte Raststättenkomplex Michendorf Süd am Berliner Ring wird zunächst mit Blick auf die bekannt gewordenen Deliktzahlen nicht videoüberwacht. Man werde allerdings die Kriminalitätsentwicklung in diesem besonders für den Fernverkehr sensiblen Bereich genau im Auge behalten und notwendige Vorbereitungen treffen, um gegebenenfalls kurzfristig die Anlagen zu installieren.
Nach mehrjähriger erfolgreicher Test- und Einsatzphase war die Videoüberwachung durch die vierte Novellierung des brandenburgischen Polizeigesetzes im Jahr 2006 zur unbefristeten Eingriffsbefugnis der Landespolizei geworden. Entsprechende Vorschläge unterbreiten die beiden Polizeipräsidenten des Landes, die Anordnungsentscheidung trifft der Innenminister.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © KMJ (wikipedia.org)

Brandenburgs Polizei wird zur Entschärfung von zwei weiteren Kriminalitätsschwerpunkten von ihrer gesetzlichen Befugnis zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Straßen und Plätze Gebrauch machen. Auf Vorschlag des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) hat Innenminister Jörg Schönbohm die Einrichtung von Videostandorten in Guben und Frankfurt (Oder) angeordnet. Die Kameras sollen nach entsprechenden technischen Vorbereitungen in den nächsten Monaten ihren Betrieb aufnehmen.
Der Bereich der Gasstraße in Guben sowie der Bereich der Slubicer Straße / Karl-Marx-Straße in Frankfurt (Oder) gelten bereits seit längerem vor allem als Brennpunkte der Eigentumskriminalität. Im vergangen Jahr zählte die Polizei hier 238 bzw. 323 Straftaten der Eigentumskriminalität. Damit konzentrierten sich auf diese Bereiche 2008 allein 7,8 Prozent bzw. 4,6 Prozent aller Straftaten der beiden Stadtgebiete. Trotz vielfältiger Maßnahmen konnte die Polizei hier bisher kein erkennbares Plus an Sicherheit erreichen.
Wie Schönbohm betonte, habe der Gesetzgeber genau für diese Fälle die Videoüberwachung vorgesehen. “Die Bürger vor Ort erwarten zu Recht, dass die Polizei bei örtlichen Delikthäufungen nicht die Waffen streckt, sondern alle vorhandenen Möglichkeiten ausschöpft, um gegen die Täter vorzugehen”, erklärte der Innenminister. Die Erfahrungen zeigten, dass Straftäter ermittelt, vor allem aber abgeschreckt werden, wenn die Orte ihres intensiven kriminellen Handelns zu Kamerastandorten der Polizei werden. So konnte im Straßenbereich einer Rathenower Diskothek und auf dem Bahnhofsvorplatz in Bernau bei der Ende 2007 beendeten mehrjährigen Videoüberwachung eine deutliche Beruhigung der zuvor angespannten Kriminalitätslage erreicht werden. In den gegenwärtig eingerichteten Videostandorten am Potsdamer Hauptbahnhof und am Bahnhofsvorplatz in Erkner verringerte sich die Zahl der Straftaten parallel zur Videoüberwachung zwischen 2001 und 2008 um jeweils rund zwei Drittel. Auch in den angrenzenden Bereichen ist ein erkennbarer Rückgang der Straftaten zu verzeichnen.
Schönbohm erinnerte daran, dass auch eine von ihm speziell in Auftrag gegebene wissenschaftliche Langzeitstudie der Universität Greiswald den Erfolg der polizeilichen Videoüberwachung in Brandenburg bestätigt hat. Diese bundesweit erstmals durchgeführte Untersuchung findet laut Schönbohm auch außerhalb Brandenburgs großes Interesse. “Unsere Ergebnisse und die wissenschaftlich bestätigte Akzeptanz des Kameraeinsatzes an Kriminalitätsbrennpunkten sprechen eine klare Sprache. Wer die Videoüberwachung trotzdem zur Zielscheibe macht, schießt politisch ein volles Eigentor und muss sich fragen lassen, was ihm die Sicherheit der Menschen wirklich wert ist”, so Schönbohms nachdrückliche Position.
Der Minister bekräftigte erneut, dass die Befugnis zur polizeilichen Videoüberwachung weiterhin nur in entsprechenden Einzelfällen genutzt wird. Einen flächendeckenden Einsatz werde es nicht geben. “Die Landespolizei nutzt diese Befugnis mit viel Augenmaß.” Das habe sich auch bei der Beratung der aktuellen Standortvorschläge gezeigt. Der ebenfalls ins Gespräch gebrachte Raststättenkomplex Michendorf Süd am Berliner Ring wird zunächst mit Blick auf die bekannt gewordenen Deliktzahlen nicht videoüberwacht. Man werde allerdings die Kriminalitätsentwicklung in diesem besonders für den Fernverkehr sensiblen Bereich genau im Auge behalten und notwendige Vorbereitungen treffen, um gegebenenfalls kurzfristig die Anlagen zu installieren.
Nach mehrjähriger erfolgreicher Test- und Einsatzphase war die Videoüberwachung durch die vierte Novellierung des brandenburgischen Polizeigesetzes im Jahr 2006 zur unbefristeten Eingriffsbefugnis der Landespolizei geworden. Entsprechende Vorschläge unterbreiten die beiden Polizeipräsidenten des Landes, die Anordnungsentscheidung trifft der Innenminister.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © KMJ (wikipedia.org)

Brandenburgs Polizei wird zur Entschärfung von zwei weiteren Kriminalitätsschwerpunkten von ihrer gesetzlichen Befugnis zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Straßen und Plätze Gebrauch machen. Auf Vorschlag des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) hat Innenminister Jörg Schönbohm die Einrichtung von Videostandorten in Guben und Frankfurt (Oder) angeordnet. Die Kameras sollen nach entsprechenden technischen Vorbereitungen in den nächsten Monaten ihren Betrieb aufnehmen.
Der Bereich der Gasstraße in Guben sowie der Bereich der Slubicer Straße / Karl-Marx-Straße in Frankfurt (Oder) gelten bereits seit längerem vor allem als Brennpunkte der Eigentumskriminalität. Im vergangen Jahr zählte die Polizei hier 238 bzw. 323 Straftaten der Eigentumskriminalität. Damit konzentrierten sich auf diese Bereiche 2008 allein 7,8 Prozent bzw. 4,6 Prozent aller Straftaten der beiden Stadtgebiete. Trotz vielfältiger Maßnahmen konnte die Polizei hier bisher kein erkennbares Plus an Sicherheit erreichen.
Wie Schönbohm betonte, habe der Gesetzgeber genau für diese Fälle die Videoüberwachung vorgesehen. “Die Bürger vor Ort erwarten zu Recht, dass die Polizei bei örtlichen Delikthäufungen nicht die Waffen streckt, sondern alle vorhandenen Möglichkeiten ausschöpft, um gegen die Täter vorzugehen”, erklärte der Innenminister. Die Erfahrungen zeigten, dass Straftäter ermittelt, vor allem aber abgeschreckt werden, wenn die Orte ihres intensiven kriminellen Handelns zu Kamerastandorten der Polizei werden. So konnte im Straßenbereich einer Rathenower Diskothek und auf dem Bahnhofsvorplatz in Bernau bei der Ende 2007 beendeten mehrjährigen Videoüberwachung eine deutliche Beruhigung der zuvor angespannten Kriminalitätslage erreicht werden. In den gegenwärtig eingerichteten Videostandorten am Potsdamer Hauptbahnhof und am Bahnhofsvorplatz in Erkner verringerte sich die Zahl der Straftaten parallel zur Videoüberwachung zwischen 2001 und 2008 um jeweils rund zwei Drittel. Auch in den angrenzenden Bereichen ist ein erkennbarer Rückgang der Straftaten zu verzeichnen.
Schönbohm erinnerte daran, dass auch eine von ihm speziell in Auftrag gegebene wissenschaftliche Langzeitstudie der Universität Greiswald den Erfolg der polizeilichen Videoüberwachung in Brandenburg bestätigt hat. Diese bundesweit erstmals durchgeführte Untersuchung findet laut Schönbohm auch außerhalb Brandenburgs großes Interesse. “Unsere Ergebnisse und die wissenschaftlich bestätigte Akzeptanz des Kameraeinsatzes an Kriminalitätsbrennpunkten sprechen eine klare Sprache. Wer die Videoüberwachung trotzdem zur Zielscheibe macht, schießt politisch ein volles Eigentor und muss sich fragen lassen, was ihm die Sicherheit der Menschen wirklich wert ist”, so Schönbohms nachdrückliche Position.
Der Minister bekräftigte erneut, dass die Befugnis zur polizeilichen Videoüberwachung weiterhin nur in entsprechenden Einzelfällen genutzt wird. Einen flächendeckenden Einsatz werde es nicht geben. “Die Landespolizei nutzt diese Befugnis mit viel Augenmaß.” Das habe sich auch bei der Beratung der aktuellen Standortvorschläge gezeigt. Der ebenfalls ins Gespräch gebrachte Raststättenkomplex Michendorf Süd am Berliner Ring wird zunächst mit Blick auf die bekannt gewordenen Deliktzahlen nicht videoüberwacht. Man werde allerdings die Kriminalitätsentwicklung in diesem besonders für den Fernverkehr sensiblen Bereich genau im Auge behalten und notwendige Vorbereitungen treffen, um gegebenenfalls kurzfristig die Anlagen zu installieren.
Nach mehrjähriger erfolgreicher Test- und Einsatzphase war die Videoüberwachung durch die vierte Novellierung des brandenburgischen Polizeigesetzes im Jahr 2006 zur unbefristeten Eingriffsbefugnis der Landespolizei geworden. Entsprechende Vorschläge unterbreiten die beiden Polizeipräsidenten des Landes, die Anordnungsentscheidung trifft der Innenminister.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © KMJ (wikipedia.org)

Brandenburgs Polizei wird zur Entschärfung von zwei weiteren Kriminalitätsschwerpunkten von ihrer gesetzlichen Befugnis zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Straßen und Plätze Gebrauch machen. Auf Vorschlag des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) hat Innenminister Jörg Schönbohm die Einrichtung von Videostandorten in Guben und Frankfurt (Oder) angeordnet. Die Kameras sollen nach entsprechenden technischen Vorbereitungen in den nächsten Monaten ihren Betrieb aufnehmen.
Der Bereich der Gasstraße in Guben sowie der Bereich der Slubicer Straße / Karl-Marx-Straße in Frankfurt (Oder) gelten bereits seit längerem vor allem als Brennpunkte der Eigentumskriminalität. Im vergangen Jahr zählte die Polizei hier 238 bzw. 323 Straftaten der Eigentumskriminalität. Damit konzentrierten sich auf diese Bereiche 2008 allein 7,8 Prozent bzw. 4,6 Prozent aller Straftaten der beiden Stadtgebiete. Trotz vielfältiger Maßnahmen konnte die Polizei hier bisher kein erkennbares Plus an Sicherheit erreichen.
Wie Schönbohm betonte, habe der Gesetzgeber genau für diese Fälle die Videoüberwachung vorgesehen. “Die Bürger vor Ort erwarten zu Recht, dass die Polizei bei örtlichen Delikthäufungen nicht die Waffen streckt, sondern alle vorhandenen Möglichkeiten ausschöpft, um gegen die Täter vorzugehen”, erklärte der Innenminister. Die Erfahrungen zeigten, dass Straftäter ermittelt, vor allem aber abgeschreckt werden, wenn die Orte ihres intensiven kriminellen Handelns zu Kamerastandorten der Polizei werden. So konnte im Straßenbereich einer Rathenower Diskothek und auf dem Bahnhofsvorplatz in Bernau bei der Ende 2007 beendeten mehrjährigen Videoüberwachung eine deutliche Beruhigung der zuvor angespannten Kriminalitätslage erreicht werden. In den gegenwärtig eingerichteten Videostandorten am Potsdamer Hauptbahnhof und am Bahnhofsvorplatz in Erkner verringerte sich die Zahl der Straftaten parallel zur Videoüberwachung zwischen 2001 und 2008 um jeweils rund zwei Drittel. Auch in den angrenzenden Bereichen ist ein erkennbarer Rückgang der Straftaten zu verzeichnen.
Schönbohm erinnerte daran, dass auch eine von ihm speziell in Auftrag gegebene wissenschaftliche Langzeitstudie der Universität Greiswald den Erfolg der polizeilichen Videoüberwachung in Brandenburg bestätigt hat. Diese bundesweit erstmals durchgeführte Untersuchung findet laut Schönbohm auch außerhalb Brandenburgs großes Interesse. “Unsere Ergebnisse und die wissenschaftlich bestätigte Akzeptanz des Kameraeinsatzes an Kriminalitätsbrennpunkten sprechen eine klare Sprache. Wer die Videoüberwachung trotzdem zur Zielscheibe macht, schießt politisch ein volles Eigentor und muss sich fragen lassen, was ihm die Sicherheit der Menschen wirklich wert ist”, so Schönbohms nachdrückliche Position.
Der Minister bekräftigte erneut, dass die Befugnis zur polizeilichen Videoüberwachung weiterhin nur in entsprechenden Einzelfällen genutzt wird. Einen flächendeckenden Einsatz werde es nicht geben. “Die Landespolizei nutzt diese Befugnis mit viel Augenmaß.” Das habe sich auch bei der Beratung der aktuellen Standortvorschläge gezeigt. Der ebenfalls ins Gespräch gebrachte Raststättenkomplex Michendorf Süd am Berliner Ring wird zunächst mit Blick auf die bekannt gewordenen Deliktzahlen nicht videoüberwacht. Man werde allerdings die Kriminalitätsentwicklung in diesem besonders für den Fernverkehr sensiblen Bereich genau im Auge behalten und notwendige Vorbereitungen treffen, um gegebenenfalls kurzfristig die Anlagen zu installieren.
Nach mehrjähriger erfolgreicher Test- und Einsatzphase war die Videoüberwachung durch die vierte Novellierung des brandenburgischen Polizeigesetzes im Jahr 2006 zur unbefristeten Eingriffsbefugnis der Landespolizei geworden. Entsprechende Vorschläge unterbreiten die beiden Polizeipräsidenten des Landes, die Anordnungsentscheidung trifft der Innenminister.
Quelle: Ministerium des Innern
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Brandenburgs Polizei wird zur Entschärfung von zwei weiteren Kriminalitätsschwerpunkten von ihrer gesetzlichen Befugnis zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Straßen und Plätze Gebrauch machen. Auf Vorschlag des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) hat Innenminister Jörg Schönbohm die Einrichtung von Videostandorten in Guben und Frankfurt (Oder) angeordnet. Die Kameras sollen nach entsprechenden technischen Vorbereitungen in den nächsten Monaten ihren Betrieb aufnehmen.
Der Bereich der Gasstraße in Guben sowie der Bereich der Slubicer Straße / Karl-Marx-Straße in Frankfurt (Oder) gelten bereits seit längerem vor allem als Brennpunkte der Eigentumskriminalität. Im vergangen Jahr zählte die Polizei hier 238 bzw. 323 Straftaten der Eigentumskriminalität. Damit konzentrierten sich auf diese Bereiche 2008 allein 7,8 Prozent bzw. 4,6 Prozent aller Straftaten der beiden Stadtgebiete. Trotz vielfältiger Maßnahmen konnte die Polizei hier bisher kein erkennbares Plus an Sicherheit erreichen.
Wie Schönbohm betonte, habe der Gesetzgeber genau für diese Fälle die Videoüberwachung vorgesehen. “Die Bürger vor Ort erwarten zu Recht, dass die Polizei bei örtlichen Delikthäufungen nicht die Waffen streckt, sondern alle vorhandenen Möglichkeiten ausschöpft, um gegen die Täter vorzugehen”, erklärte der Innenminister. Die Erfahrungen zeigten, dass Straftäter ermittelt, vor allem aber abgeschreckt werden, wenn die Orte ihres intensiven kriminellen Handelns zu Kamerastandorten der Polizei werden. So konnte im Straßenbereich einer Rathenower Diskothek und auf dem Bahnhofsvorplatz in Bernau bei der Ende 2007 beendeten mehrjährigen Videoüberwachung eine deutliche Beruhigung der zuvor angespannten Kriminalitätslage erreicht werden. In den gegenwärtig eingerichteten Videostandorten am Potsdamer Hauptbahnhof und am Bahnhofsvorplatz in Erkner verringerte sich die Zahl der Straftaten parallel zur Videoüberwachung zwischen 2001 und 2008 um jeweils rund zwei Drittel. Auch in den angrenzenden Bereichen ist ein erkennbarer Rückgang der Straftaten zu verzeichnen.
Schönbohm erinnerte daran, dass auch eine von ihm speziell in Auftrag gegebene wissenschaftliche Langzeitstudie der Universität Greiswald den Erfolg der polizeilichen Videoüberwachung in Brandenburg bestätigt hat. Diese bundesweit erstmals durchgeführte Untersuchung findet laut Schönbohm auch außerhalb Brandenburgs großes Interesse. “Unsere Ergebnisse und die wissenschaftlich bestätigte Akzeptanz des Kameraeinsatzes an Kriminalitätsbrennpunkten sprechen eine klare Sprache. Wer die Videoüberwachung trotzdem zur Zielscheibe macht, schießt politisch ein volles Eigentor und muss sich fragen lassen, was ihm die Sicherheit der Menschen wirklich wert ist”, so Schönbohms nachdrückliche Position.
Der Minister bekräftigte erneut, dass die Befugnis zur polizeilichen Videoüberwachung weiterhin nur in entsprechenden Einzelfällen genutzt wird. Einen flächendeckenden Einsatz werde es nicht geben. “Die Landespolizei nutzt diese Befugnis mit viel Augenmaß.” Das habe sich auch bei der Beratung der aktuellen Standortvorschläge gezeigt. Der ebenfalls ins Gespräch gebrachte Raststättenkomplex Michendorf Süd am Berliner Ring wird zunächst mit Blick auf die bekannt gewordenen Deliktzahlen nicht videoüberwacht. Man werde allerdings die Kriminalitätsentwicklung in diesem besonders für den Fernverkehr sensiblen Bereich genau im Auge behalten und notwendige Vorbereitungen treffen, um gegebenenfalls kurzfristig die Anlagen zu installieren.
Nach mehrjähriger erfolgreicher Test- und Einsatzphase war die Videoüberwachung durch die vierte Novellierung des brandenburgischen Polizeigesetzes im Jahr 2006 zur unbefristeten Eingriffsbefugnis der Landespolizei geworden. Entsprechende Vorschläge unterbreiten die beiden Polizeipräsidenten des Landes, die Anordnungsentscheidung trifft der Innenminister.
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