Das Brandenburger Landesbergamt hat den im Herbst 2016 heftig debattierten Sonderbetriebsplan „Immissionsschutz am Tagebau Welzow Süd“ des Bergbaubetreibers Leag – drei Tage vor Weihnachten – zugelassen. Der Kompromiss der Welzower Stadtverordnetenversammlung, ein Nachtarbeitsverbot bei Ostwindlagen einzuführen, wurde abgelehnt. Das Bergamt begründet die Ablehnung damit, dass es ihrer Meinung nach keine Belastung gebe. „Im neuen Sonderbetriebsplan wird es keine Verbesserung für die Anwohner des Tagebaus geben. Das ist eine Ohrfeige für demokratisch gefällte Beschlüsse“, resümiert die Vorsitzende des Welzower Umweltausschusses Hannelore Wodtke (Grüne Zukunft Welzow) den aktuellen Bescheid: „Das Bergamt segnete im Großen und Ganzen die Wünsche des Bergbaubetreibers zu Lasten der Bevölkerung ab“.
Die Überwachungsmessungen sollen halbjährlich stattfinden, davon wird dann wird der Jahresdurchschnitt ermittelt. „Wenn die Menschen im Hochsommer in der Nacht Fenster nicht öffnen können, weil einem der ohrenbetäubende Lärm den Schlaf raubt, nützt der Hinweis nichts, dass es im Jahresmittel doch unter den Grenzen bleibt“, sagt Wodtke. Auch soll es keinen Einbau von Lärmschutzfenstern, finanzielle Entschädigung, wie auch keinen Mindestabstand von 1000 Meter geben. „Bei jedem Windrad gibt es einen Mindestabstand und Auflagen für die die Nachtruhe. Es ist absolut unverständlich warum beim Braunkohlebergbau diese Regeln nicht gelten sollen“, kritisiert Wodtke. So darf der Tagebau darf bis ca 300 Meter an die Stadt ran rücken.
„Wir fordern die Stadtverwaltung auf Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Es gibt einen klaren Beschluss aller Stadtverordneten, der nicht mit einem Federstrich durch das Bergamt weggewischt werden darf“, erklärt Hannelore Wodtke. Gegen die Zulassung kann noch einen Monat lang Widerspruch eingelegt werden. Der neue Sonderbetriebsplan soll ab 2017 in Kraft treten und bis 2022 gültig sein.
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pm/red




