Staatssekretär eröffnet Treffen von Resozialisierungsträgern und hebt Bedeutung von Wiedereingliederungsmaßnahmen im Strafvollzug hervor
Auf der Auftaktveranstaltung des Programms „Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI)“ hat Staatssekretär Dr. Ronald Pienkny die Bemühungen der Mitglieder des Landesnetzwerks gewürdigt und die Bedeutung der Resozialisierung im Land Brandenburg hervorgehoben: „Das HSI-Netzwerk ist ein wichtiger und verlässlicher Partner unseres Hauses bei der Resozialisierung Straffälliger und aus der Sozialarbeit nicht mehr wegzudenken. Mit einer Haftstrafe werden Beziehungen und das soziale Gefüge schwer belastet, Selbständigkeit geht verloren und die Chancen auf einen Arbeitsplatz sinken. Um nach der Entlassung die Gefahr eines Rückfalls wirksam einzudämmen, brauchen wir förderliche Sozialstrukturen und Zukunftsperspektiven. Ich bin deshalb froh, dass die Arbeit der Projektträger so umfassend und erfolgreich ist“, sagte er.
Zum Auftakt der nunmehr dritten ESF-Förderperiode unterstrich Pienkny die Notwendigkeit von Vernetzung und Kooperation: „Die Verbesserung des Übergangs von stationärer zur ambulanten Betreuung Straffälliger ist gegenwärtig ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Erfolge im Übergangsmanagement können besser erzielt werden, wenn alle am Prozess der Eingliederung beteiligten Stellen vernetzt und einbezogen werden. Das betrifft sowohl die Zusammenarbeit im Bereich der Landesverwaltung, als auch die Vernetzung staatlicher Stellen und freier Träger und deren Zusammenarbeit mit Kommunen, Arbeitsagenturen sowie Industrie- und Handelskammern. Alle Beteiligten arbeiten mit herausragendem Engagement und leisten so einen eminent wichtigen Beitrag zur Senkung des Rückfallrisikos und damit zur Sicherheit der Gesellschaft.“
Hintergrund
Die Veranstaltung bildete den Auftakt der dritten Förderperiode mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Fast 2300 Teilnehmer und mehr als 360 Vermittlungen in Ausbildung oder Arbeit konnten durch den Projektverbund „Haftvermeidung durch soziale Integration“ (HSI) im vergangenen Jahr erreicht werden. Das durch Mittel des Landes und des europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte Netzwerk unterstützt Straffällige dabei, wieder Arbeit zu finden. Diese Eingliederung in das Erwerbsleben ist ein wichtiger Baustein der Arbeit mit Straffälligen. Die Träger im Projektfeld „Anlauf- und Beratungsstellen“ unterstützen die Resozialisierung von Haftentlassener vor allem durch ein verbessertes Übergangsmanagement. Dazu zählen die Begleitung während der Haft, die Entlassungsvorbereitung, die Vermittlung in Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme und die Vernetzung der beteiligten Stellen. Das Netzwerk besteht außerdem aus den Projektfeldern „Arbeit statt Strafe“ – hier werden Geldstrafenschuldnern, denen eine Ersatzfreiheitsstrafe droht Lebens- und Arbeitsperspektiven durch integrations- und berufsfördernde Maßnahmen aufzeigt – sowie „Sozialpädagogischen und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende“. Teile des Programms werden darüber hinaus durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte kofinanziert.
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz