Schönbohm: Brauchen noch mehr Licht im gefährlichen Dunkelfeld
Um wirksamere Wege gegen die Rauschgiftkriminalität geht es heute und morgen auf einer zweitägigen Fachtagung an der Polizeifachhochschule (FHPol) in Oranienburg. Die bereits dritte Fachkonferenz des Innenministeriums und der FHPol, mit der die Umstrukturierung der Kriminalpolizei begleitet wird, führt Fachexperten aus Polizei, Justiz und Wissenschaft zusammen. Sie beraten neben Lagebildern, Präventionskonzepten und regionalen Ermittlungserfahrungen unter anderem über die Ergebnisse eine Europäische Schülerstudie des Münchner Instituts für Therapieforschung zu Alkohol und anderen Drogen, an der sich Brandenburg bereits zum zweiten Mal beteiligt hat.
Innenminister Jörg Schönbohm bezeichnete die Rauschgiftkriminalität als „besondere Gefahr für die Entwicklungswege junger Menschen“, der noch wirksamer begegnet werden müsse. Das gelte genauso für Brandenburg, wo im vergangenen Jahr 4.527 Delikte und sieben Rauschgifttote registriert wurden. Das waren zwar etwa 25 Prozent Fälle und fünf Todesopfer weniger als im Jahr zuvor, aber keine Tendenz, die Entwarnung bedeute, wie Schönbohm betonte. „Wir alle wissen, dass es bei der Rauschgiftkriminalität ein großes, gefährliches Dunkelfeld gibt. Es muss uns noch wirksamer gelingen, hier Licht zu schaffen“, formulierte Schönbohm heute in Potsdam das Anliegen, das seiner Auffassung nach gesamtgesellschaftlicher Anstrengungen bedarf.
An der Fachhochschule werden dazu in Fachvorträgen und Workshops die insgesamt etwa 120 Tagungsteilnehmer vor allem Praxiskenntnisse regionaler und überregionaler Rauschgiftkriminalität austauschen und so genannte Dunkelfeldstudien auswerten. Zur Diskussion stehen auch erste Erfahrungen der Landespolizei nach organisatorischen Optimierungen in diesem Ermittlungsbereich. Mit der Evaluierung der Kriminalpolizei war im vergangenen Jahr die landesweite Zuständigkeit für die Bekämpfung der schweren Rauschgiftkriminalität dem LKA übertragen worden, während den Polizeischutzbereichen weiterhin die Bekämpfung der örtlichen Drogenkriminalität obliegt.
Quelle: Ministerium des Innern
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