Industrieunternehmen können sich ab dem 19. Oktober um Fördergeld für die Entwicklung CO₂-armer Produktionsverfahren bewerben. Den dritten BIK-Förderaufruf des Bundeswirtschaftsministeriums betreut das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in Cottbus. Skizzen können bis zum 6. Dezember eingereicht werden.
Bis zu 35 Millionen Euro pro Unternehmen möglich
Der BIK-Förderaufruf erscheint am 19. Oktober 2026 im Bundesanzeiger. Er gehört zur „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und gilt für das Teilmodul 3 im Modul 1. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie. Grundlage ist die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission. Die maximale Förderhöhe beträgt nach Angaben des KEI 35 Millionen Euro pro Unternehmen.
Sieben Wochen Zeit für die Skizzen der Unternehmen
Ab dem 19. Oktober haben Unternehmen sieben Wochen Zeit, ihre Vorhabenskizzen einzureichen. Die Frist endet am 6. Dezember 2026. Danach begutachtet das KEI alle eingereichten Skizzen und bewertet sie anhand der Auswahlkriterien.
Gefördert werden industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und vorhabenbezogene Durchführbarkeitsstudien. Unternehmen können etwa neue oder deutlich verbesserte Produkte und Verfahren entwickeln, Prototypen und Pilotprojekte umsetzen oder neue Technologien unter realitätsnahen Bedingungen erproben. Voraussetzung ist, dass die Technologien später in einem nach Teilmodul 1 förderfähigen Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung eingesetzt werden können.
Förderung zielt vor allem auf energieintensive Branchen
Der BIK-Förderaufruf richtet sich an in Deutschland niedergelassene Industrieunternehmen, die ihre CO₂-Emissionen aus industriellen Prozessen deutlich senken wollen. Im Fokus steht die energieintensive Grundstoffindustrie, etwa aus den Branchen Stahl, Chemie, Glas, Keramik, Papier, Zement und Kalk. Die Förderung ist laut KEI aber branchenoffen. Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen können als Partner eingebunden werden.
Zeitgleich startet der dritte Aufruf für Modul 2 der BIK. Er fördert Vorhaben zur Abscheidung und Nutzung (CCU) sowie zur Speicherung (CCS) von CO₂, zuständig ist dafür der Projektträger Jülich. Wie das BMWE mitteilt, sind im Entwurf des Wirtschaftsplans für den Klima- und Transformationsfonds 2027 Mittel für die nächste Förderrunde veranschlagt. Bis das Haushaltsgesetz 2027 in Kraft tritt, steht die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Digitale Infoveranstaltung des KEI am 27. Oktober
Zum BIK-Förderaufruf bietet das KEI am Dienstag, 27. Oktober 2026, von 10 bis 12 Uhr eine digitale Infoveranstaltung an. Fachleute des Kompetenzzentrums erläutern den Zeitplan, die Anforderungen an die Vorhabenskizzen und die einzelnen Verfahrensschritte an Fallbeispielen. Die Teilnahme ist kostenlos, die Anmeldung läuft über die Veranstaltungsseite des KEI.
Das KEI ist ein Geschäftsbereich der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH mit Sitz in Cottbus. Im Auftrag des BMWE ist es Projektträger für Modul 1 der BIK. Nach eigenen Angaben leistet das Kompetenzzentrum damit auch einen Beitrag zur Strukturentwicklung in der Lausitz. Gemeinsam mit dem KEI war für das Net Zero Valley Lausitz ein technologisches Profil der Region entwickelt worden (wir berichteten). Erst vor wenigen Tagen wurde das KEI in Cottbus als „Attraktiver Arbeitgeber 2026“ ausgezeichnet (wir berichteten). Alle Einzelheiten zum BIK-Förderaufruf stehen auf der Internetseite des KEI.
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