Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz plant seine Finanzen wieder für zwei Jahre auf einmal. Der erste Entwurf zum Doppelhaushalt 2027/2028 liegt ab Montag im Landratsamt aus. Wer Einwendungen erheben darf, ist allerdings eng begrenzt.
Neun Tage zur Einsicht in Senftenberg
Ausgelegt wird der Entwurf mit allen Anlagen vom 21. bis zum 29. September, jeweils während der Dienststunden. Der Ort: das Landratsamt am Dubinaweg 1 in Senftenberg, Haus 5, Bürgerbüro. Bekannt gemacht hat das Landrat Alexander Erbert im Amtsblatt des Kreises.
Grundlage ist Paragraf 129 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Er schreibt vor, dass ein Haushaltsentwurf öffentlich einzusehen sein muss, bevor der Kreistag darüber entscheidet.
Einwendungen sind bis zum 21. Oktober möglich
Wie bei Kreishaushalten üblich, können Einwendungen gegen den Entwurf nur die kreisangehörigen Gemeinden vorbringen, nicht einzelne Bürgerinnen und Bürger. Einsehen darf ihn dagegen jeder.
Die Frist dafür läuft einen Monat ab Beginn der Auslegung, also bis einschließlich 21. Oktober. Eingereicht wird schriftlich oder mündlich zu Protokoll in der Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 1, Haus 1, Zimmer 109.
Newsletter
Die Lausitz am Abend – in zwei Minuten
Jeden Abend das Wichtigste aus der Region – und donnerstags die Veranstaltungstipps fürs Wochenende. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Der Kreis plant aus roten Zahlen heraus
Welche Summen im neuen Doppelhaushalt stehen, wird erst mit der Auslegung öffentlich. Ein Blick zurück zeigt aber, unter welchen Vorzeichen geplant wird: Für 2024 wies der Kreis Erträgen von 293,6 Millionen Euro Aufwendungen von 320,5 Millionen Euro gegenüber – ein Minus von knapp 27 Millionen Euro. Als Hauptursache nannte der Kreis damals gestiegene Transferaufwendungen in der Jugend- und Sozialhilfe.
Weil der Kreis sich über die Kreisumlage finanziert, hat jede Entscheidung im Doppelhaushalt auch Folgen für die Städte und Gemeinden – und damit indirekt für deren Spielräume vor Ort. Genau deshalb steht ihnen beim Doppelhaushalt das Einwendungsrecht zu.
Wo die Bekanntmachung zu finden ist
Die vollständige Bekanntmachung steht im Amtsblatt des Landkreises, Ausgabe 23/2026 vom 18. September. Dort finden sich auch die Beschlüsse des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“ zum Jahresabschluss 2025.
Weitere aktuelle Meldungen aus der Region
Heute in der Lausitz – Unser täglicher Newsüberblick
Mehr Infos und News aus der Lausitzer und Südbrandenburger Region sowie Videos und Social-Media-Content von heute findet ihr in unserer Tagesübersicht –>> Hier zur Übersicht
Uns bei Google als bevorzugte Quelle festlegen
Wer etwas googelt, bekommt neben den normalen Treffern eine Box mit aktuellen
Nachrichten. Legen Sie NIEDERLAUSITZ aktuell als bevorzugte Quelle fest,
erscheinen unsere Beiträge dort häufiger für Sie – und in den KI-Übersichten
von Google. Ein Klick genügt, danach sind Sie sofort wieder hier.
Falls der Knopf nicht angezeigt wird: niederlausitz-aktuell.de bei Google als bevorzugte Quelle hinzufügen
Red. / Presseinformation






