Die jährliche Runde beginnt: Vom 28. September bis zum 23. Oktober liest die LWG Lausitzer Wasser die Wasserzähler in ihrem Versorgungsgebiet ab. Erfasst werden dabei Haus- und Gartenzähler, nicht jedoch Wohnungszähler. Die Ablesung ist die Grundlage für die Jahresabrechnung des Wasserverbrauchs.
Wichtig: Mitarbeiter nehmen kein Geld entgegen
Wie die Erfassung abläuft, hängt vom jeweiligen Versorgungsgebiet ab: In einigen Gebieten lesen die Kunden ihren Zählerstand selbst ab, in anderen übernehmen das beauftragte Mitarbeiter der LWG. Wer zur Selbstablesung aufgerufen ist, erhält von der LWG eine Ablesekarte. Noch einfacher lässt sich der Zählerstand über das Kundenportal der LWG melden; wer dort noch nicht registriert ist, kann das im Zuge der Ablesung nachholen. Die genauen Ablesezeiträume für die einzelnen Orte stehen auf den Postkarten, die rechtzeitig verteilt werden.
Ein Hinweis zum Schutz vor Betrug: In Gebieten, in denen Mitarbeiter der LWG die Ablesung übernehmen, weisen sich diese mit einem Dienstausweis aus – und sind ausdrücklich nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Wer beim Ablesetermin nicht zu Hause ist, findet anschließend eine Ablesekarte im Briefkasten. Wer keinen Zählerstand übermittelt, muss mit einer Schätzung rechnen: Ohne gemeldeten Wert ist die LWG verpflichtet, den Wasserverbrauch zu schätzen. Für Rückfragen steht die Servicenummer 0355/350-0 zur Verfügung.
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