Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamt Frankfurt (Oder) ist der Inhaber eines Gastronomiebetriebs in Eisenhüttenstadt vom Amtsgericht Frankfurt (Oder) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Wie das Hauptzollamt mitteilte, erhielt der Mann wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel eine Strafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro. Hintergrund war eine Kontrolle im Juli 2025, bei der zwei vietnamesische Staatsangehörige beim Eintreffen der Zollbeamten aus Küche und Servicebereich flüchteten, jedoch am Hinterausgang gestellt wurden. Die weiteren Ermittlungen ergaben laut Zoll, dass beide Personen keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland besaßen und sich unerlaubt im Land aufhielten. Dem Arbeitgeber wurde vorgeworfen, durch die illegale Beschäftigung die unerlaubten Aufenthalte unterstützt zu haben.
Zollkontrolle führte zu Ermittlungen
Nach Angaben des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) kontrollierten Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Juli 2025 verdachtsunabhängig ein Restaurant in Eisenhüttenstadt. Beim Eintreffen der Zollbeamten sollen zwei vietnamesische Staatsangehörige aus der Küche sowie dem Servicebereich geflüchtet sein.
Wie das Hauptzollamt weiter mitteilte, konnten beide Männer am Hinterausgang des Restaurants gestellt werden. Die anschließenden Ermittlungen ergaben laut Zoll, dass die beiden Arbeitnehmer keinen erforderlichen Aufenthaltstitel für Deutschland besaßen und sich somit unerlaubt im Bundesgebiet aufhielten.
Amtsgericht verhängt Geldstrafe gegen Arbeitgeber
Der Betreiber des Gastronomiebetriebs soll den unerlaubten Aufenthalt durch die illegale Beschäftigung unterstützt haben. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) verurteilte den Mann deshalb bereits im Februar 2026 wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Nach Angaben des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) setzte das Gericht eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro fest.
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Red. / Presseinformation




