Der Landkreis Spree-Neiße hebt die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Newcastle-Krankheit mit Wirkung zum 19. Mai vollständig auf. Wie die Kreisverwaltung mitteilte, entfallen damit unter anderem die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel sowie alle weiteren angeordneten Schutzmaßnahmen. Hintergrund ist die inzwischen beruhigte Tierseuchenlage im Landkreis. Die Kontrollen in den Schutz- und Überwachungszonen verliefen laut Veterinäramt ohne Auffälligkeiten, aktuelle Hinweise auf die Newcastle-Krankheit gebe es nicht. Geflügelhaltungen bleiben jedoch weiterhin meldepflichtig. Bei ungewöhnlichen Krankheits- oder Sterbefällen sollen Halter umgehend das Veterinäramt informieren.
Newcastle Krankheit in Spree-Neiße unter Kontrolle
Die Allgemeinverfügung war am 6. März 2026 erlassen worden, nachdem Fälle der Newcastle-Krankheit festgestellt worden waren. Nun habe sich die Tierseuchenlage im Landkreis laut Verwaltung wieder beruhigt.
Nach Angaben des Landkreises verliefen die amtlichen Kontrollen bei Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern innerhalb der Schutz- und Überwachungszonen ohne Auffälligkeiten. Aktuell seien keine weiteren Hinweise auf die Newcastle-Krankheit festgestellt worden.
Geflügelhalter müssen Tiere weiterhin melden
Mit der Aufhebung entfallen sämtliche bisher angeordneten Maßnahmen für betroffene Geflügelhaltungen. Dazu gehört auch die Pflicht, Geflügel aufzustallen. Der Landkreis weist allerdings darauf hin, dass Geflügelhaltungen weiterhin meldepflichtig bleiben. Bei auffälligen Krankheits- oder Sterbefällen soll das Veterinäramt umgehend informiert werden.
Die vollständige Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung ist laut Landkreis auf der Internetseite des Landkreises Spree-Neiße sowie im Amtsblatt veröffentlicht worden.
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Red. / Presseinformation




