Die Verhandlungen über den Rettungsdienst im Landkreis Dahme-Spreewald mit den gesetzlichen Krankenkassen sind gescheitert. Der Landkreis bereitet daher in der kommenden Woche den Versand von Gebührenbescheiden an Bürgerinnen und Bürger vor. Das geht aus einer Mitteilung des Landratsamtes vom Donnerstag hervor.
Verhandlungen mit Krankenkassen bleiben ohne Ergebnis
Trotz intensiver Gespräche, zuletzt am 27. April in Berlin, kam zwischen dem Landkreis und den gesetzlichen Krankenkassen kein tragfähiger Kompromiss zustande. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg moderierte den Verhandlungsprozess in den vergangenen Wochen. Auch diese Bemühungen führten zu keinem Erfolg.
Im Nachgang zu den Gesprächen passte der Landkreis seine Kosten- und Leistungsrechnung trotz schwieriger Haushaltslage substanziell an. Dazu zählten die Streichung von Wagniszuschlägen sowie eine differenzierte Überarbeitung der internen Leistungsverrechnung. Zudem schrieb die Verwaltung Kostenentwicklungen nachvollziehbar fort und übertrug prognostizierte Überdeckungen in die Folgejahre. Die überarbeiteten Kalkulationsgrundlagen erläuterte der Landkreis den Krankenkassen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung.
Der Kompromissvorschlag des Landkreises umfasste ein Finanzvolumen von mehreren Millionen Euro zugunsten der Krankenkassen. Trotz dieses Zugehens auf die Verhandlungspartner lehnten die Krankenkassen den Vorschlag ab.
Landrat Herzberger äußert deutliche Kritik
Landrat Sven Herzberger zeigte sich nach dem Scheitern der Gespräche enttäuscht. Der Landkreis habe in den vergangenen Wochen erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Versand von Gebührenbescheiden an Bürgerinnen und Bürger durch einen tragfähigen Kompromiss zu verhindern, erklärte Herzberger. „Leider ist es nicht gelungen, auf dieser Grundlage zu einer gemeinsamen Verständigung zu kommen“, so der Landrat.
Deutliche Worte fand Herzberger für das Verhalten der Verhandlungspartner. „Das Agieren der Krankenkassen auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger in diesem Prozess lässt mich sprachlos zurück“, sagte er. Aus seiner Sicht hätten die Krankenkassen im gesamten Prozess kein ernsthaftes Interesse an einer konstruktiven Lösung mit dem Flächenlandkreis gezeigt.
Was die Bürger jetzt erwartet
Für den Rettungsdienst des Landkreises Dahme-Spreewald gilt eine gültige Gebührensatzung. Die Verwaltung ist daher rechtlich verpflichtet, diese umzusetzen. Der Versand der Bescheide an die Gebührenschuldnerinnen und Gebührenschuldner soll in der kommenden Woche vorbereitet werden. Die Bescheide richten sich an die Personen, die einen Rettungsdiensteinsatz in Anspruch genommen haben.
Wer einen solchen Bescheid erhält, muss diesen zunächst selbst begleichen. Anschließend können Betroffene den Bescheid bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Kostenübernahme einreichen. Eine unmittelbare Abrechnung zwischen Landkreis und Krankenkasse erfolgt aufgrund der gescheiterten Verhandlungen nicht. Bürgerinnen und Bürger sind damit zunächst selbst in der Pflicht, ihren Anspruch auf Erstattung gegenüber der Krankenkasse geltend zu machen.
Für Bürgerinnen und Bürger plant die Kreisverwaltung in der kommenden Woche eine eigene Homepage mit wichtigen Informationen rund um die Gebührenbescheide. Zusätzlich soll eine Hotline eingerichtet werden, über die sich Betroffene zu Fragen der Abrechnung und Erstattung informieren können.
Das Ziel des Landkreises bleibe weiterhin eine tragfähige Regelung, betonte Herzberger abschließend. Diese solle für alle Beteiligten und insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger möglichst schonend ausfallen.
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