Nach dem Verdachtsfall auf Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Elbe-Elster ist die Krankheit nun amtlich bestätigt worden. Betroffen ist ein Bestand mit rund 4.800 Tieren im Ortsteil Drasdo. Das nationale Referenzlabor bestätigte den Nachweis des Virus vom Subtyp H5N1. Der Landkreis hat Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Geflügelhalter in der Region werden zu strikten Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen.
Geflügelpest in Putenbestand nachgewiesen
Nach dem zuvor gemeldeten Verdachtsfall ist im Landkreis Elbe-Elster die Geflügelpest in einem Putenmastbestand im Ortsteil Drasdo amtlich festgestellt worden. Wie der Landkreis am Abend mitteilte, umfasst der betroffene Bestand rund 4.800 Tiere. Zuvor waren dort erhöhte Tierverluste aufgefallen, woraufhin der Betrieb das Veterinäramt informierte. Der Bestand wurde anschließend gesperrt und beprobt. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg wies zunächst das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 nach. Der Befund wurde danach durch das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, bestätigt.
Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet
Das Veterinäramt hat zur Bekämpfung des Ausbruchs eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Darin ist unter anderem die tierschutzgerechte Tötung der Tiere im betroffenen Bestand angeordnet. Zudem wurde eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern rund um den Betrieb eingerichtet. Laut Landkreis werden Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten über die einzuhaltenden Maßnahmen informiert.
Ermittlungen zur Ursache laufen
Die epidemiologischen Ermittlungen zur möglichen Einschleppung des Virus dauern derzeit an. Diese werden mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes Brandenburg durchgeführt. Wie der Landkreis weiter mitteilte, ist seit September 2025 deutschlandweit ein Anstieg der Ausbruchszahlen der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie in Hausgeflügelbeständen zu verzeichnen.
Veterinäramt ruft zu Biosicherheitsmaßnahmen auf
Das Veterinäramt des Landkreises Elbe-Elster appelliert an alle Geflügelhalter, die bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu zählen insbesondere Zutrittsbeschränkungen zu Geflügelhaltungen sowie strenge Hygienemaßnahmen. Bei unklaren Krankheits- oder Todesfällen im Geflügelbestand sollte nach Angaben des Landkreises umgehend das zuständige Veterinäramt informiert werden.
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Red.






