Im Landkreis Spree-Neiße ist die Newcastle-Krankheit ausgebrochen. Betroffen ist eine Legehennenhaltung bei Roggosen, wie der Landkreis am gestrigen Freitag (06.03.2026) mitteilte. Ab heute gilt eine Tierseuchenallgemeinverfügung – während der Nachbarlandkreis Dahme-Spreewald bereits seit Tagen mit einem deutlich größeren Ausbruch kämpft.
Schutz- und Überwachungszone um Roggosen
Den Ausbruch der Newcastle-Krankheit in Spree-Neiße stellten die zuständigen Behörden am 6. März 2026 amtlich fest. Da der betroffene Betrieb im Kreisgebiet liegt, ist der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa laut eigener Mitteilung dazu verpflichtet, eine Schutz- und Überwachungszone rund um den Ausbruchsherd im Bereich Roggosen auszuweisen. Die Ausweisung soll eine weitere Ausbreitung der Geflügelseuche verhindern.
Die Schutzzone umfasst nach Angaben des Landkreises einen Radius von mindestens drei Kilometern rund um den betroffenen Betrieb. Eine deutlich größere Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern umschließt diese Schutzzone. Damit sind potenziell zahlreiche Geflügelhalter in der Umgebung von Roggosen von den Auflagen betroffen. Welche Gemarkungen konkret in den Zonen liegen, ist dem Amtsblatt 08/2026 des Landkreises zu entnehmen.
Diese Pflichten gelten jetzt für Geflügelhalter
Mit der Tierseuchenallgemeinverfügung, die der Landkreis Spree-Neiße ab dem heutigen Samstag in Kraft setzt, gelten für alle Geflügelhalter innerhalb der Schutz- und Überwachungszone strenge Auflagen. Nach Angaben des Landkreises zählen dazu unter anderem eine Aufstallungspflicht, ein Verbringungsverbot für Geflügel sowie besondere Hygienemaßnahmen.
Die Aufstallungspflicht bedeutet konkret: Geflügelhalter dürfen ihre Tiere nicht mehr im Freien halten. Alle Tiere müssen in geschlossenen Ställen untergebracht sein. Das Verbringungsverbot untersagt den Transport von Geflügel aus den betroffenen Zonen heraus. Das soll verhindern, dass die Krankheit über Tierbewegungen in benachbarte Kreise oder andere Bundesländer weiterwandert. Welche Hygienemaßnahmen im Einzelnen vorgeschrieben sind, regelt die vollständige Allgemeinverfügung.
Für die betroffenen Betriebe bedeuten diese Auflagen einen erheblichen Mehraufwand. Besonders Legehennenhalter, die ihre Tiere normalerweise im Freiland halten, müssen rasch reagieren und die Unterbringung in Ställen sicherstellen. Die Schutzmaßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und gelten sofort.
Hochansteckende Viruskrankheit bei Geflügel
Die Newcastle-Krankheit ist laut Landkreis eine weltweit verbreitete Viruskrankheit, die sowohl Geflügel als auch Wildvögel befällt. Sie gilt als hochansteckend und ist in Deutschland anzeigepflichtig – das bedeutet, dass Tierhalter und Veterinäre einen Verdacht sofort den zuständigen Behörden melden müssen.
Der Krankheitsverlauf ist häufig tödlich. Bei erkrankten Tieren zeigen sich typische Symptome wie Atemnot, Durchfall, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung sowie neurologische Störungen. Für betroffene Betriebe entstehen dadurch erhebliche wirtschaftliche Schäden – sowohl durch verendete Tiere als auch durch Produktionsausfälle und die Kosten der Seuchenbekämpfung.
Da die Newcastle-Krankheit auch Wildvögel befallen kann, ist das Risiko einer schnellen Ausbreitung über größere Distanzen besonders hoch. Genau deshalb schreiben die Behörden nach einem Ausbruch Schutz- und Überwachungszonen gesetzlich vor und richten diese umgehend ein.
Auch Dahme-Spreewald kämpft gegen die Geflügelseuche
Der Ausbruch in Spree-Neiße steht nicht allein. Bereits wenige Tage zuvor hatte sich die Newcastle-Krankheit im benachbarten Landkreis Dahme-Spreewald ausgebreitet. Nach Angaben des dortigen Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz breitete sich das Newcastle-Disease-Virus (NDV) in weiteren Stallanlagen eines gewerblichen Geflügelbetriebes in Bestensee aus. Insgesamt sind dadurch laut Landkreis mehr als 510.000 zusätzliche Tiere betroffen.
Zudem stellten die Behörden die Tierseuche bei einer Kleinsttierhaltung im Ortsteil Zeesen der Stadt Königs Wusterhausen fest. Da diese Haltung außerhalb der zunächst festgelegten Drei-Kilometer-Schutzzone lag, musste der Landkreis Dahme-Spreewald seine Tierseuchenallgemeinverfügung anpassen und die Schutzzonen deutlich ausweiten. Nach Angaben des Landkreises reicht die erweiterte Überwachungszone mittlerweile bis in Teile der Städte Wildau, Schönefeld und Zeuthen sowie in den Berliner Ortsteil Schmöckwitz. Alle Details zur Lage in Dahme-Spreewald hat Niederlausitz aktuell in einem separaten Artikel zusammengefasst.
Verfügung und Karte jetzt online abrufbar
Die vollständige Tierseuchenallgemeinverfügung sowie eine Karte mit der genauen Ausdehnung der Schutz- und Überwachungszone hat der Landkreis Spree-Neiße auf seiner Internetseite veröffentlicht. Geflügelhalter im betroffenen Gebiet können die Unterlagen unter amtsblatt.lkspn.de abrufen. Zusätzlich ist die Verfügung im Amtsblatt 08/2026 des Landkreises abgedruckt.
Geflügelhalter in den betroffenen Gemarkungen sollten die Verfügung umgehend lesen und die Auflagen ohne Verzögerung umsetzen. Welche Ortschaften und Gemarkungen konkret zur Schutz- beziehungsweise zur Überwachungszone gehören, lässt sich der beigefügten Karte im Amtsblatt entnehmen.
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