Ein anderes Fazit lässt sich aus der Antwort der Landesregierung auf ein Anfrage von mir nicht ziehen. Behinderte Schüler, die in der Schulzeit mit einem speziellen Fahrdienst in die Schule gebracht werden, dürfen eben nicht an den angebotenen Ferienspielen teilnehmen – denn da wird der Spezialfahrdienst nicht übernommen. Allein in Cottbus sind 243 Schüler betroffen. Im ganzen Land Brandenburg tausende Schüler.
Das können also die Eltern- die ohnehin schon über die Maßen belastet sind- selbst übernehmen und bezahlen. ( Beispiel Cottbus – 6 km =45 Euro – einfache Fahrt – wer kann sich das leisten ?) Das Land Brandenburg sieht die Problematik- aber ändert sie nicht . Für die Ferienfreizeit ist der Hort zuständig mithin also die Kommune nicht das Land. Das ist für die Schule zuständig. Der Gedanke, dass dies in Zeiten des Inklusionsgedankens nicht getrennt werden kann und darf – der kommt dem Land nicht. Das die Kommunen die Kosten für den Fahrdienst nicht alleine übernehmen können liegt auf der Hand.( siehe Beispiel in der Anfrage an Cottbus) Das Land denkt noch nicht einmal an eine anteilige Finanzierung. Mein Fazit als Politiker aber auch als betroffener Vater: Über Inklusion wird in Brandenburg viel geredet – aber gelebt wird es nicht. Schüler mit Behinderung werden in Brandenburg diskriminiert, dass Land weiß es und tut nichts.
Die Anfrage von Jürgen Maresch an das Land Brandenburg finden Sie hier als PDF zum nachlesen.
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